elektronischer Identitätsnachweis Sperrung

    Elektronischer Identitätsnachweis Sperrung

    Beschreibung

    Wurde der elektronische Identitätsnachweis aktiviert, so ist die Sperrung bei Verlust oder Diebstahl des Personalausweises bei der zuständigen Stelle zu veranlassen.

    Hinweise für Schneverdingen: Elekronischer Identitätsnachweis Sperrung

    Wurde der elektronische Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion) aktiviert, so ist die Sperrung bei Verlust oder Diebstahl des Personalausweises zu veranlassen.

    Wurde der elektronische Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion) aktiviert, so ist die Sperrung bei Verlust oder Diebstahl des Personalausweises zu veranlassen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt, in der der Wohnsitz ist oder bei der Behörde, die den Personalausweis ausgestellt hat.

    Alternativ kann die Sperrung telefonisch über den Sperrnotruf +49 116 116 (gebührenfrei aus dem dt. Festnetz und Mobilfunknetz; Erreichbarkeit: Montag bis Sonntag von 0 – 24 Uhr) erfolgen. Die Höhe der Gebühren aus dem Ausland richtet sich nach den Preisen des jeweiligen ausländischen Anbieters/Netzbetreibers.

    Hinweise für Schneverdingen: Elekronischer Identitätsnachweis Sperrung

    Die Sperrung erfolgt telefonisch über den Sperr-Notruf +49 116 116 (gebührenfrei aus dem dt. Festnetz und Mobilfunknetz; Erreichbarkeit: Montag bis Sonntag von 0 - 24 Uhr). Die Höhe der Gebühren aus dem Ausland richtet sich nach den Preisen des jeweiligen ausländischen Anbieters/Netzbetreibers.

    Alternativ kann die Sperrung auch über das Bürgerbüro der Stadt Schneverdingen erfolgen (telefonisch oder persönlich). Voraussetzung ist, dass Sie im Stadtgebiet gemeldet sind oder der Ausweis durch uns ausgestellt wurde.

    Die Sperrung erfolgt telefonisch über den Sperr-Notruf +49 116 116 (gebührenfrei aus dem dt. Festnetz und Mobilfunknetz; Erreichbarkeit: Montag bis Sonntag von 0 - 24 Uhr). Die Höhe der Gebühren aus dem Ausland richtet sich nach den Preisen des jeweiligen ausländischen Anbieters/Netzbetreibers.

    Alternativ kann die Sperrung auch über das Bürgerbüro der Stadt Schneverdingen erfolgen (telefonisch oder persönlich). Voraussetzung ist, dass Sie im Stadtgebiet gemeldet sind oder der Ausweis durch uns ausgestellt wurde.

    Ansprechpartner

    Stadt Schneverdingen - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstraße 3

    29640 Schneverdingen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05193 93-333

    E-Mail: buergerbuero@schneverdingen.de

    Stichwörter

    Einwohnermeldeamt, Fundbüro, Gewerbeamt, Kfz-Zulassung

    Version

    Technisch erstellt am 14.05.2014

    Technisch geändert am 03.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises muss persönlich oder telefonisch erfolgen. Bei der Sperrung sind die persönlichen Daten und das Sperrkennwort anzugeben.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Schneverdingen: Elekronischer Identitätsnachweis Sperrung

    Die Meldung muss umgehend erfolgen. Die Sperrung stellt sicher, dass jeder Missbrauch sofort erkannt wird.

    Die Meldung muss umgehend erfolgen. Die Sperrung stellt sicher, dass jeder Missbrauch sofort erkannt wird.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Schneverdingen: Elekronischer Identitätsnachweis Sperrung

    Sperrung eines elektronischen Identitätsnachweises ist innerhalb Deutschlands gebührenfrei.

    Die Höhe der Gebühren aus dem Ausland richtet sich nach den Preisen des jeweiligen ausländischen Anbieters/Netzbetreibers

    Sperrung eines elektronischen Identitätsnachweises ist innerhalb Deutschlands gebührenfrei.

    Die Höhe der Gebühren aus dem Ausland richtet sich nach den Preisen des jeweiligen ausländischen Anbieters/Netzbetreibers

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 01.12.2010

    Version

    Technisch erstellt am 21.10.2013

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024