Elektronischer Identitätsnachweis Sperrung
Beschreibung
Wurde der elektronische Identitätsnachweis aktiviert, so ist die Sperrung bei Verlust oder Diebstahl des Personalausweises bei der zuständigen Stelle zu veranlassen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt, in der der Wohnsitz ist oder bei der Behörde, die den Personalausweis ausgestellt hat.
Alternativ kann die Sperrung telefonisch über den Sperrnotruf +49 116 116 (gebührenfrei aus dem dt. Festnetz und Mobilfunknetz; Erreichbarkeit: Montag bis Sonntag von 0 – 24 Uhr) erfolgen. Die Höhe der Gebühren aus dem Ausland richtet sich nach den Preisen des jeweiligen ausländischen Anbieters/Netzbetreibers.
Ansprechpartner
Gemeinde Bispingen - Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Neben dem Rathaus
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Hinter dem Rathaus
Anzahl: 30
Gebühren: nein
Bispingen, Hauptstraße / Sparkasse
Bus: 154
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 08:30 - 12:00 Uhr , 14:00 - 16:00 Uhr* Di. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mi. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr  (*Mo.-Fr.: Ein Besuch des Rathaus ist ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.)
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: paydirekt, Bargeldzahlung, Girocard, SEPA-Lastschrift, Überweisung, Paypal
Bankverbindung
Gemeinde Bispingen
Empfänger: Gemeinde Bispingen
IBAN: DE96 2406 0300 4800 2348 00
BIC: GENODEF1NBU
Bankinstitut: Volksbank Lüneburger Heide eG
Gemeinde Bispingen
Empfänger: Gemeinde Bispingen
IBAN: DE41 2585 1660 0000 8066 61
BIC: NOLADE21SOL
Bankinstitut: Kreissparkasse Soltau
Stichwörter
Bürgerbüro, Fachbereich 3
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises muss persönlich oder telefonisch erfolgen. Bei der Sperrung sind die persönlichen Daten und das Sperrkennwort anzugeben.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 01.12.2010
Stichwörter
Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises