Elektronischer Identitätsnachweis Sperrung
Beschreibung
Wurde der elektronische Identitätsnachweis aktiviert, so ist die Sperrung bei Verlust oder Diebstahl des Personalausweises bei der zuständigen Stelle zu veranlassen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt, in der der Wohnsitz ist oder bei der Behörde, die den Personalausweis ausgestellt hat.
Alternativ kann die Sperrung telefonisch über den Sperrnotruf +49 116 116 (gebührenfrei aus dem dt. Festnetz und Mobilfunknetz; Erreichbarkeit: Montag bis Sonntag von 0 - 24 Uhr) erfolgen. Die Höhe der Gebühren aus dem Ausland richtet sich nach den Preisen des jeweiligen ausländischen Anbieters/Netzbetreibers.
Hinweise für Seevetal: Elektronischer Identitätsnachweis Sperrung
Jede Ortsverwaltung der Gemeinde Seevetal.
Ansprechpartner
Gemeinde Seevetal - Ortsverwaltung Fleestedt, Glüsingen, Beckedorf, Metzendorf
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Die Ortsverwaltung steht nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter 04105 55-2555 zur Verfügung.Terminvereinbarungen sind auch online möglich: www.seevetal.de/termine .
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4105 55-2460
Internet
Weitere Informationen
Gemeinde Seevetal - Ortsverwaltung Hittfeld, Helmstorf, Lindhorst, Emmelndorf
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Die Ortsverwaltung steht nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter 04105 55-2555 zur Verfügung.Terminvereinbarungen sind auch online möglich: www.seevetal.de/termine .
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4105 55-2420
Internet
Weitere Informationen
Gemeinde Seevetal - Ortsverwaltung Maschen, Hörsten, Horst
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Öffnungszeiten
Die Ortsverwaltung steht nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter 04105 55-2555 zur Verfügung.Terminvereinbarungen sind auch online möglich: www.seevetal.de/termine .
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4105 55-2430
Internet
Weitere Informationen
Gemeinde Seevetal - Ortsverwaltung Meckelfeld, Klein-Moor
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Öffnungszeiten
Die Ortsverwaltung steht nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter 04105 55-2555 zur Verfügung.Terminvereinbarungen sind auch online möglich: www.seevetal.de/termine .
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4105 55-2400
Internet
Weitere Informationen
Gemeinde Seevetal - Ortsverwaltung Bullenhausen, Groß-Moor, Over
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz
Anzahl: 5 Gebühren: nein
Öffnungszeiten
Die Ortsverwaltung steht nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter 04105 55-2555 zur Verfügung.Terminvereinbarungen sind auch online möglich: www.seevetal.de/termine .
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4105 55-2490
Internet
Weitere Informationen
Gemeinde Seevetal - Ortsverwaltung Ramelsloh, Ohlendorf, Holtorsloh
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Die Ortsverwaltung steht nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter 04105 55-2555 zur Verfügung.Terminvereinbarungen sind auch online möglich: www.seevetal.de/termine .
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4105 55-2480
Internet
Weitere Informationen
Gemeindefreier Bezirk Lohheide
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05051 9867-0
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Verfahrensablauf
Die Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises muss persönlich oder telefonisch erfolgen. Bei der Sperrung sind die persönlichen Daten und das Sperrkennwort anzugeben.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 01.12.2010
Stichwörter
Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises