Personalausweis Meldung wegen Diebstahl
Beschreibung
Der Diebstahl eines Personalausweises muss der zuständigen Stelle gemeldet werden. Unter Umständen ist eine Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises notwendig. Zudem muss ein neuer Personalausweises ausgestellt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden.
Ansprechpartner
Gemeinde Moormerland
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bürgerbüro montags, dienstags 8:30-17:00Uhr donnerstags 8:30-17:00Uhr mittwochs, freitags 8:30-12:30Uhr Sozialamt montags, dienstags 8:30-12:30Uhr und 13:30-17:00Uhr donnerstags 8:30-12:30Uhr und 13:30-17:00Uhr mittwochs, freitags 8:30-12:30Uhr Übrige Bereiche montags, dienstags 8:30-12:30Uhr mittwochs, freitags 8:30-12:30Uhr donnerstags 14:30-17:00Uhr
Kontakt
Bankverbindung
Gemeinde Moormerland
Empfänger: Gemeinde Moormerland
IBAN: DE89 2855 0000 0012 8033 42
BIC: BRLADE21LER
Bankinstitut: Sparkasse LeerWittmund
Gemeinde Moormerland
Empfänger: Gemeinde Moormerland
IBAN: DE13 2856 3749 0030 1248 00
BIC: GENODEF1MML
Bankinstitut: Raiffeisenbank Moormerland
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fristen
Die Meldung muss umgehend erfolgen.
Kosten
Für die Meldung des Diebstahls.: Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Gleichzeitig mit der dann notwendigen Beantragung eines neuen Personalausweises kann bei Bedarf zusätzlich ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden. Für einen neuen oder vorläufigen Personalausweis sind die entsprechenden Unterlagen, Fristen und Gebühren zu beachten.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 30.10.2013