Personalausweis Meldung wegen Diebstahl

    Personalausweis Meldung wegen Diebstahl

    Beschreibung

    Der Diebstahl eines Personalausweises muss der zuständigen Stelle gemeldet werden. Unter Umständen ist eine Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises notwendig. Zudem muss ein neuer Personalausweises ausgestellt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 2

    26655 Westerstede

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 8:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr Dienstag: 8:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr Mittwoch: 8:00 bis 12:30 Uhr Donnerstag: 8:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr Jeden 2. und 4. Samstag im Monat: 9:00 bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04488 55-210

    Fax: 04488 55-55

    E-Mail: buergerbuero@westerstede.de

    Version

    Technisch erstellt am 28.06.2024

    Technisch geändert am 16.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 2

    26655 Westerstede

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag 8:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:30 Uhr Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Samstag 10:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04488 55-105

    E-Mail: buergerbuero@westerstede.de

    Version

    Technisch erstellt am 16.12.2009

    Technisch geändert am 05.02.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Fristen

    Die Meldung muss umgehend erfolgen.

    Kosten

    Für die Meldung des Diebstahls.: Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gleichzeitig mit der dann notwendigen Beantragung eines neuen Personalausweises kann bei Bedarf zusätzlich ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden. Für einen neuen oder vorläufigen Personalausweis sind die entsprechenden Unterlagen, Fristen und Gebühren zu beachten.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 30.10.2013

    Version

    Technisch erstellt am 21.10.2013

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024