Personalausweis Meldung wegen Diebstahl

    Personalausweis Meldung wegen Diebstahl

    Beschreibung

    Der Diebstahl eines Personalausweises muss der zuständigen Stelle gemeldet werden. Unter Umständen ist eine Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises notwendig. Zudem muss ein neuer Personalausweises ausgestellt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Edewecht - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 7

    26188 Edewecht

    Parkplätze

    • Parkplatz: Am Marktplatz
      Anzahl: 30  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Am Rathaus
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Am Rathaus
      Anzahl: 15  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Am Marktplatz
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Edewecht Markt
      Linie:
      • Bus: 380 und 393

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04405 916-0

    Fax: 04405 916-1149

    E-Mail: buergerbuero@edewecht.de

    Internet

    Bankverbindung

    Gemeindekasse Edewecht

    Empfänger: Gemeindekasse Edewecht

    IBAN: DE11 2805 0100 0042 4035 01

    BIC: SLZODE22XXX

    Bankinstitut: Landessparkasse zu Oldenburg

    Gemeinde Edewecht

    Empfänger: Gemeinde Edewecht

    IBAN: DE74 2806 1822 0011 4634 00

    BIC: GENODEF1EDE

    Bankinstitut: Volksbank Ammerland-Süd

    Gemeinde Edewecht

    Empfänger: Gemeinde Edewecht

    IBAN: DE48 2802 0050 1503 5017 00

    BIC: OLBODEH2XXX

    Bankinstitut: Oldenburgische Landesbank AG

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Fristen

    Die Meldung muss umgehend erfolgen.

    Kosten

    Für die Meldung des Diebstahls.: Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gleichzeitig mit der dann notwendigen Beantragung eines neuen Personalausweises kann bei Bedarf zusätzlich ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden. Für einen neuen oder vorläufigen Personalausweis sind die entsprechenden Unterlagen, Fristen und Gebühren zu beachten.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 30.10.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de