Personalausweis Meldung wegen Diebstahl
Beschreibung
Der Diebstahl eines Personalausweises muss der zuständigen Stelle gemeldet werden. Unter Umständen ist eine Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises notwendig. Zudem muss ein neuer Personalausweises ausgestellt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden.
Ansprechpartner
Samtgemeinde Ahlden - Pass- und Ausweisstelle
Adresse
Postanschrift
Bahnhofstraße 30
29693 Hodenhagen
Kontakt
Kontaktperson
Frau C. Pollmann
Postanschrift
Bahnhofstraße 30
29693 Hodenhagen
Fax: +49 5164 9707-797
Telefon Festnetz: +49 5164 9707-736
E-Mail: buergerbuero@ahlden.eu
Frau U. Woelms
Postanschrift
Bahnhofstraße 30
29693 Hodenhagen
E-Mail: buergerbuero@ahlden.eu
Fax: +49 5164 9707-797
Telefon Festnetz: +49 5164 9707-733
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fristen
Die Meldung muss umgehend erfolgen.
Kosten
Für die Meldung des Diebstahls.: Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Gleichzeitig mit der dann notwendigen Beantragung eines neuen Personalausweises kann bei Bedarf zusätzlich ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden. Für einen neuen oder vorläufigen Personalausweis sind die entsprechenden Unterlagen, Fristen und Gebühren zu beachten.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 30.10.2013