Personalausweis Meldung wegen Diebstahl

    Personalausweis Meldung wegen Diebstahl

    Beschreibung

    Der Diebstahl eines Personalausweises muss der zuständigen Stelle gemeldet werden. Unter Umständen ist eine Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises notwendig. Zudem muss ein neuer Personalausweises ausgestellt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Nordstemmen - Einwohnercenter

    Adresse

    Besucheranschrift

    Rathausstraße 3

    31171 Nordstemmen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 15:00 - 18:00 Uhr Eine Terminvereinbarung wird u.a. zur Vermeidung von Wartezeiten empfohlen Termine außerhalb der Servicezeiten können Sie gerne telefonisch mit uns vereinbaren. Servicezeiten Telefonzentrale - Tel.: 05069 - 800-0 Montag - Freitag              08:00 Uhr - 12:00 Uhr zusätzlich Donnerstag   14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: einwohnercenter@nordstemmen.de

    Telefon Festnetz: 05069 800-0

    Telefon Festnetz: 05069 800-42

    Telefon Festnetz: 05069 800-43

    Telefon Festnetz: 05069 800-46

    Fax: 05069 800-91

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 07.08.2021 (von: Webservice, Gemeinde Nordstemmen)

    Technisch geändert am 20.11.2024 (von: Webservice, Gemeinde Nordstemmen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Fristen

    Die Meldung muss umgehend erfolgen.

    Kosten

    Für die Meldung des Diebstahls.: Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gleichzeitig mit der dann notwendigen Beantragung eines neuen Personalausweises kann bei Bedarf zusätzlich ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden. Für einen neuen oder vorläufigen Personalausweis sind die entsprechenden Unterlagen, Fristen und Gebühren zu beachten.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 30.10.2013

    Version

    Technisch erstellt am 21.10.2013 (von: Brendgen, Elke)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)