Personalausweis Meldung wegen Diebstahl

    Personalausweis Meldung wegen Diebstahl

    Beschreibung

    Der Diebstahl eines Personalausweises muss der zuständigen Stelle gemeldet werden. Unter Umständen ist eine Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises notwendig. Zudem muss ein neuer Personalausweises ausgestellt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden.

    Ansprechpartner

    Stadt Bad Münder am Deister - Servicebüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Obertorstraße 3

    31848 Bad Münder am Deister

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Wermuthstr.
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Steinhof
      Anzahl: 23  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Steinhof
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Wermuthstr.
      Anzahl: 60  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Feuerteich
      Linie:
      • Bus: 10,15,16,17,18

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Rollstuhlgerecht mit Hilfe

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 12:30 Uhr Di. 08:00 - 12:30 Uhr Mi. 08:00 - 12:30 Uhr Do. 08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr Fr. 08:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05042 943-111

    Fax: 05042 943-153

    E-Mail: servicebuero@bad-muender.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.06.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachdienst 0.03 - Ordnungswesen, Standesamt, Feuerwehr / Service-Büro

    Adresse

    Hausanschrift

    Obertorstraße 3

    31848 Bad Münder am Deister

    Öffnungszeiten

    Vorsprache nur nach Terminvereinbarung!

    Kontakt

    Fax: 05042 943-153

    Telefon Festnetz: 05042 943-111

    E-Mail: service-buero@bad-muender.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 11.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Fristen

    Die Meldung muss umgehend erfolgen.

    Kosten

    Für die Meldung des Diebstahls.: Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gleichzeitig mit der dann notwendigen Beantragung eines neuen Personalausweises kann bei Bedarf zusätzlich ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden. Für einen neuen oder vorläufigen Personalausweis sind die entsprechenden Unterlagen, Fristen und Gebühren zu beachten.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 30.10.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de