Personalausweis Meldung wegen Diebstahl

    Personalausweis Meldung wegen Diebstahl

    Beschreibung

    Der Diebstahl eines Personalausweises muss der zuständigen Stelle gemeldet werden. Unter Umständen ist eine Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises notwendig. Zudem muss ein neuer Personalausweises ausgestellt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden.

    Ansprechpartner

    Team Bürgerbüro und Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Fritz-Sennheiser-Platz 1

    30900 Wedemark

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte beachten Sie: Serviceleistungen im Bürgerbüro sind derzeit nur mit Online-Termin möglich. Kfz-Angelegenheiten werden derzeit in der Gemeinde Wedemark nicht bearbeitet, weichen Sie bitte auf andere regionsangehörige Kommunen aus. Viele Dienstleistungen des Teams Bürgerbüro und Standesamt sind auch als Online-Service verfügbar. Mo: 08:00 -12:00 | 13:00 -18:00 Uhr Di: 08:00 -12:00 | 13:00 -15:00 Uhr Mi: 08:00 -12:00 | 13:00 -18:00 Uhr Do: nur telefonisch Fr: 08:00 -12:00 Uhr 1. und 3. Samstag im Monat 08:30 - 12:00 Uhr Unser zentrales Dialogcenter ist montags bis donnerstags von 07:15 Uhr bis 18 Uhr sowie freitags und vor Feiertagen von 07:15 Uhr bis 16 Uhr erreichbar.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05130 581-0

    E-Mail: buergerbuero.und.standesamt@wedemark.de

    Version

    Technisch erstellt am 27.02.2020 (von: Webservice, Gemeinde Wedemark)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Gemeinde Wedemark)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Wedemark: Personalausweis Meldung wegen Diebstahl

    Die Verlustmeldung erfolgt bei Ihrer Hauptwohnsitzkommune, die entsprechenden Formulare werden vorort ausgefüllt, von Ihnen unterschrieben und an die Polizeidienststelle weitergeleitet.

    Neubeantragung:

    OHNE folgende Unterlagen ist eine Antragsbearbeitung nicht möglich:

    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen sowie mit Blickrichtung geradeaus und geschlossenem Mund (Ausnahmen bei Kleinkindern s.  Fotomustertafel auf der Internetseite des BMI). Das Lichtbild darf nicht bereits in einem anderen Dokument verwendet worden sein.
    • Personalausweis/ alter Kinderausweis oder Kinderreisepass (sofern vorhanden)
    • Geburts- oder Heiratsurkunde im Original und ggf. Urkunde über eine Namensänderung
    • Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten (bis zur Erreichung des 16. Lebensjahres) ausgefüllt und unterschrieben sowie die Vorlage beider Personalausweise oder ggf.  Vorlage einer Sorgerechtsregelung bei nur einem Sorgeberechtigten.
    • Der/ die Antragsteller/in (altersunabhängig) muss persönlich anwesend sein. Im Fall von Kindern bzw. Jugendlichen muss zusätzlich ein/e Sorgeberechtigte/r bei der Beantragung anwesend sein (§ 6 I S.7 PassG).

    Die Verlustmeldung erfolgt bei Ihrer Hauptwohnsitzkommune, die entsprechenden Formulare werden vorort ausgefüllt, von Ihnen unterschrieben und an die Polizeidienststelle weitergeleitet.

    Neubeantragung:

    OHNE folgende Unterlagen ist eine Antragsbearbeitung nicht möglich:

    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen sowie mit Blickrichtung geradeaus und geschlossenem Mund (Ausnahmen bei Kleinkindern s. Fotomustertafel auf der Internetseite des BMI). Das Lichtbild darf nicht bereits in einem anderen Dokument verwendet worden sein.
    • Personalausweis/ alter Kinderausweis oder Kinderreisepass (sofern vorhanden)
    • Geburts- oder Heiratsurkunde im Original und ggf. Urkunde über eine Namensänderung
    • Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten (bis zur Erreichung des 16. Lebensjahres) ausgefüllt und unterschrieben sowie die Vorlage beider Personalausweise oder ggf. Vorlage einer Sorgerechtsregelung bei nur einem Sorgeberechtigten.
    • Der/ die Antragsteller/in (altersunabhängig) muss persönlich anwesend sein. Im Fall von Kindern bzw. Jugendlichen muss zusätzlich ein/e Sorgeberechtigte/r bei der Beantragung anwesend sein (§ 6 I S.7 PassG).

    Fristen

    Die Meldung muss umgehend erfolgen.

    Kosten

    Für die Meldung des Diebstahls.: Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gleichzeitig mit der dann notwendigen Beantragung eines neuen Personalausweises kann bei Bedarf zusätzlich ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden. Für einen neuen oder vorläufigen Personalausweis sind die entsprechenden Unterlagen, Fristen und Gebühren zu beachten.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 30.10.2013

    Version

    Technisch erstellt am 21.10.2013 (von: Brendgen, Elke)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)