Personalausweis Meldung wegen Diebstahl
Beschreibung
Der Diebstahl eines Personalausweises muss der zuständigen Stelle gemeldet werden. Unter Umständen ist eine Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises notwendig. Zudem muss ein neuer Personalausweises ausgestellt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden.
Ansprechpartner
Verwaltungsstelle Burgdorf
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 05347 512
Telefon Festnetz: 05347 328(montags: 08:00-12:30 und 14:00-18:00 Uhr)
E-Mail: aussenstelle@baddeckenstedt.de
Bürgerbüro Baddeckenstedt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05345 498-23(Frau Kokott)
Telefon Festnetz: 05345 498-0(Zentrale)
Fax: 05345 498-10
Telefon Festnetz: 05345 498-24(Frau Ansorge)
Telefon Festnetz: 05345 498-42(Frau Brencic)
E-Mail: buergerbuero@baddeckenstedt.de
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fristen
Die Meldung muss umgehend erfolgen.
Kosten
Für die Meldung des Diebstahls.: Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Gleichzeitig mit der dann notwendigen Beantragung eines neuen Personalausweises kann bei Bedarf zusätzlich ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden. Für einen neuen oder vorläufigen Personalausweis sind die entsprechenden Unterlagen, Fristen und Gebühren zu beachten.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 30.10.2013