Personalausweis Meldung wegen Diebstahl

    Personalausweis Meldung wegen Diebstahl

    Beschreibung

    Der Diebstahl eines Personalausweises muss der zuständigen Stelle gemeldet werden. Unter Umständen ist eine Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises notwendig. Zudem muss ein neuer Personalausweises ausgestellt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden.

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Brome - Fachbereich Ordnungswesen, ServiceCenter

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 36

    38465 Brome

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: vor dem Rathaus
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Mutter- und Kindparkplatz: vor dem Rathaus
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: vor dem Rathaus
      Anzahl: 4  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Brome, Schule
      Linie:
      • Bus: 151, 153, 160, 161, 164, 165

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05833 84-0

    Fax: 05833 84-900

    E-Mail: Servicecenter@Samtgemeinde-Brome.de

    Internet

    Bankverbindung

    Samtgemeinde Brome

    Empfänger: Samtgemeinde Brome

    IBAN: DE53 2695 1311 0014 1517 24

    BIC: NOLADE21GFW

    Bankinstitut: Sparkasse Celle-Gifhorn-Wolfsburg

    Samtgemeinde Brome

    Empfänger: Samtgemeinde Brome

    IBAN: DE26 2699 1066 2015 4390 00

    BIC: GENODEF1WOB

    Bankinstitut: Volksbank Wolfsburg

    Samtgemeinde Brome

    Empfänger: Samtgemeinde Brome

    IBAN: DE30 2501 0030 0049 5003 06

    BIC: PBNKDEFF

    Bankinstitut: Postbank Hannover

    Samtgemeinde Brome

    Empfänger: Samtgemeinde Brome

    IBAN: DE39 2579 1635 0007 1307 00

    BIC: GENODEF1HMN

    Bankinstitut: Volksbank eG Südheide-Isenhagener Land - Altmark

    Version

    Technisch geändert am 14.06.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Fristen

    Die Meldung muss umgehend erfolgen.

    Kosten

    Für die Meldung des Diebstahls.: Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gleichzeitig mit der dann notwendigen Beantragung eines neuen Personalausweises kann bei Bedarf zusätzlich ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden. Für einen neuen oder vorläufigen Personalausweis sind die entsprechenden Unterlagen, Fristen und Gebühren zu beachten.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 30.10.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English