Personalausweis beantragen wegen Namensänderung nach Scheidung
Sie haben sich scheiden und danach Ihren Familiennamen ändern lassen? Dann müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument mit dem neuen Namen besitzen.
Beschreibung
Nach einer Namensänderung ist Ihr Personalausweis ungültig. Haben Sie Ihren Familiennamen also zum Beispiel nach einer Scheidung oder der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft ändern lassen, müssen Sie einen neuen Ausweis beantragen.
Es gibt eine Ausnahme: Solange Sie ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, mit dem neuen Namen besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.
Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.
Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter zum Zeitpunkt der Antragstellung abhängig:
- unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
- ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.
Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie können den Antrag bei Ihrem Bürgeramt am Hauptwohnsitz stellen. Antragstellungen bei jedem anderen Bürgeramt sind möglich, wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird. Dabei fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an, das heißt die Kosten der Ausstellung steigen.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Personalausweis - Neuausstellung wegen Namensänderung bei Scheidung
Gesamtthemenübersicht Personalausweis
Ändert sich der Familienname durch Scheidung, ist ein neuer Personalausweis mit dem neuen Namen zu beantragen, da das bisherige Dokument durch diese Veränderung ungültig wird.
Für die Bearbeitung des Anliegens ist ein Termin erforderlich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Oldenburg - Bürgerbüro Nord
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung Öffnungszeiten "Bringen und Abholen" Montags und Dienstags: 8 bis 12 Uhr Mittwochs: 12:30 bis 15:30 Donnerstags und Freitags: 8 bis 12 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
Stadt Oldenburg - Bürgerbüro Mitte
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- alter Personalausweis oder Reisepass (mit dem alten Namen) und, sofern vorhanden, gültiger Reisepass (mit dem neuen Namen)
- Scheidungsurkunde
- Bescheinigung über die Namensführung vom Standesamt
- biometrietaugliches Passfoto: Das Foto muss
- aktuell sein und
- die Anforderungen an Fotos für elektronische Personalausweise erfüllen.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Personalausweis - Neuausstellung wegen Namensänderung bei Scheidung
Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden.
Bei Scheidung:
- ein aktuelles, biometrietaugliches Passbild
- alter Personalausweis
- standesamtlicher Nachweis über die Namensänderung
- Geburtsurkunde bzw. Abstammungsurkunde, wenn der bisherige Reisepass oder Personalausweis nicht in Oldenburg ausgestellt wurde
Voraussetzungen
Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben und
- in Deutschland gemeldet sind,
- keinen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass mit dem neuen Namen besitzen.
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Personalausweis - Neuausstellung wegen Namensänderung bei Scheidung
Der Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz (GG).
Die Beantragung eines Personalausweises soll grundsätzlich in dem Ort erfolgen, wo man mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung gemeldet ist. In anderen Orten ist die Beantragung nur in begründeten Ausnahmefällen und nur mit Zustimmung Ihrer Heimatbehörde möglich.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Personalausweis - Neuausstellung wegen Namensänderung bei Scheidung
- Personalausweisgesetz (PAuswG)
- Personalausweisverordnung (PAuswV)
- Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV)
Verfahrensablauf
Einen Personalausweis beantragen Sie im Bürgeramt an Ihrem Wohnort, bei mehreren Wohnsitzen an Ihrem Hauptwohnsitz. Sie können Ihren Personalausweis auch in jedem anderen Bürgeramt beantragen. Sie brauchen dafür aber einen wichtigen Grund. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
- Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Termin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
- Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
- Ihr Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH in Berlin hergestellt.
- Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Personalausweis - Neuausstellung wegen Namensänderung bei Scheidung
Weitere Informationen zur Neubeantragung eines Personalausweises finden Sie unter Personalausweis beantragen und unter vorläufigen Personalausweis beantragen.
Zur Beantragung eines Personalausweises kommen Sie bitte persönlich in das Bürgerbüro, da vor Ort in Gegenwart der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters eine Unterschrift abgegeben werden muss. Eine andere Person mit Vollmacht kann dies nicht für Sie erledigen.
Fristen
Sie müssen den neuen Personalausweis unverzüglich nach der Namensänderung beantragen.
Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, mit dem neuen Namen.
Bearbeitungsdauer
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.
Kosten
- EUR 37,00 für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren
- EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
- EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
- EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
- EUR 30,00 Zuschlag für Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt durch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland
Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen des Bürgeramts.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Personalausweis - Neuausstellung wegen Namensänderung bei Scheidung
- 37 Euro für Antragstellende ab einschließlich 24 Jahren
- 22,80 Euro für Antragstellende unter 24 Jahren
- 10 Euro für den vorläufigen Personalausweis
- 13 Euro Aufschlag (bei nichtzuständiger Behörde)
- 5 Euro zusätzlich, sofern Sie Ihre Identität nicht durch ein Ausweisdokument (abgelaufener Personalausweis; Reisepass) belegen können.
Die Gebühren der Bürgerbüros Nord und Mitte können Sie mit EC-Karte oder Bargeld entrichten.
Eine Gebührenbefreiung für Hilfeempfängerinnen und Hilfeempfänger ist leider nicht möglich.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Personalausweis - Neuausstellung wegen Namensänderung bei Scheidung
Bei Vorlage ausländischer Urkunden im Zusammenhang mit der Personalausweisbeantragung (zum Beispiel Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil) ist die Notwendigkeit der Überbeglaubigung beziehungsweise der Haager Apostille sowie staatlich anerkannter Übersetzungen zu prüfen.
Ausnahme: Es liegt ein gültiger Reisepass mit dem neuen Namen vor.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 30.09.2021
Stichwörter
anderer Name, Geschieden, PA, neuer Personalausweis, Personalausweis, Ausweis beantragen, Aufhebung, Identitätsnachweis, Personalausweis beantragen, Beantragung, Namensänderung, Nachname, Ausweis ausstellen, Perso, Scheidung, Identitätsdokument, Lichtbildausweis, Neuer PA, elektronischer Personalausweis, Personaldokument, geschieden, Ausweis