Personalausweis Ausstellung für unter 16 Jährige

    Personalausweis als unter 16-jährige Person beantragen

    Wenn Sie jünger als 16 Jahre alt sind, können Ihre Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigen für Sie einen Personalausweis beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben, können Sie einen Personalausweis beantragen. Das gilt auch für Kinder ab Geburt. Als unter 16-jährige Person müssen Sie von Ihren Eltern begleitet werden. Ihre Eltern oder Erziehungsberechtigen übernehmen die Antragstellung für Sie.

    Ihr Personalausweis ist maximal 6 Jahre gültig und muss danach neu beantragt werden. Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate gültig.

    Der Personalausweis wird vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer ungültig, wenn

    • Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
    • Sie auf Ihrem Foto nicht mehr eindeutig erkennbar sind. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.

    Durch eine Änderung Ihrer Anschrift wird Ihr Personalausweis nicht ungültig.

    Ab dem 02.08.2021 wurde das EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises für neu ausgestellte Personalausweise eingeführt. Ausweise ohne dieses Logo werden deshalb aber nicht ungültig.

    Ihren Personalausweis können Sie in der Regel als elektronischen Identitätsnachweis nutzen. Bei Kindern und Jugendlichen bis zu einem Alter von 16 Jahren ist diese Funktion automatisch abgeschaltet. Wenn Sie mindestens 16 Jahre alt sind, können Sie die Funktion nachträglich gebührenfrei im Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz oder online über den PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst freischalten lassen.

    Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt. Antragstellungen bei jeder anderen Personalausweisbehörde sind möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund haben. Sie zahlen dann einen Zuschlag.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Hinweise für Jever: Personalausweis als unter 16-jährige Person beantragen

    Bitte wenden Sie sich an die Kolleginnen und Kollegen des Bereiches Bürgerservice (Einwohnermeldeamt) der Stadt Jever.

    Bitte wenden Sie sich an die Kolleginnen und Kollegen des Bereiches Bürgerservice (Einwohnermeldeamt) der Stadt Jever.

    Ansprechpartner

    Fachabteilung 3.01 - Bürgerdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Kirchplatz 11

    26441 Jever

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr Dienstag: von 7.30 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr Mittwoch: von 8.00 bis 12.30 Uhr Donnerstag: von 8.00 Uhr durchgehend bis 17.00 Uhr Freitag: von 7.30 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Sprechzeiten der Gleichstellungsbeauftragten: Donnerstag: von 15.30 Uhr bis 17.00 Uhr

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 25.02.2020 (von: Webservice, Landkreis Friesland)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Stadt Jever)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • Altes Ausweisdokument, unabhängig davon, ob dieses gültig oder bereits abgelaufen ist:
      • alter Personalausweis,
      • alter Reisepass oder
      • alter Kinderreisepass
    • wenn kein alter Personalausweis oder Pass vorhanden:
      • Geburtsurkunde
    • gegebenenfalls Geburtsurkunde, in Abhängigkeit von den lokalen Regelungen der Behörde
    • bei nur einem anwesenden sorgeberechtigten Elternteil:
      • Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
    • bei nur einer erziehungsberechtigten Person:
      • Sorgerechtsnachweis
    • Passfoto, das
      • aktuell und
      • biometrisch ist (für Säuglinge und Kleinkinder gelten Ausnahmen laut Fotomustertafel)

    Hinweise für Jever: Personalausweis als unter 16-jährige Person beantragen

    • alter Personalausweis, alter Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
    • Geburtsurkunde (falls kein Ausweisdokument vorhanden ist) 
    • Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis (Negativbescheinigung) vom Jugendamt des Landkreises Friesland
    • biometrietaugliches Passfoto: Das Foto muss
      • aktuell sein (nicht älter als 6 Monate) und
      • die Anforderungen an Fotos für elektronische Reisepässe erfüllen
    • alter Personalausweis, alter Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
    • Geburtsurkunde (falls kein Ausweisdokument vorhanden ist)
    • Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis (Negativbescheinigung) vom Jugendamt des Landkreises Friesland
    • biometrietaugliches Passfoto: Das Foto muss
      • aktuell sein (nicht älter als 6 Monate) und
      • die Anforderungen an Fotos für elektronische Reisepässe erfüllen

    Voraussetzungen

    Sie können mit unter 16 Jahren einen Personalausweis erhalten, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und
    • in Deutschland gemeldet sind.

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    • Sie beziehungsweise Ihre Erziehungsberechtigten müssen einen wichtigen Grund haben, warum Sie Ihren Personalausweis nicht bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

    Hinweise für Jever: Personalausweis als unter 16-jährige Person beantragen

    Sie können mit unter 16 Jahren einen Personalausweis erhalten, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und
    • in Deutschland gemeldet sind.

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes gilt:

    • Sie beziehungsweise die oder der Erziehungsberechtigte müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht im Einwohnermeldeamt der Stadt Jever beantragen können.

    Sie können mit unter 16 Jahren einen Personalausweis erhalten, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und
    • in Deutschland gemeldet sind.

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes gilt:

    • Sie beziehungsweise die oder der Erziehungsberechtigte müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht im Einwohnermeldeamt der Stadt Jever beantragen können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Ihre Eltern beziehungsweise Ihre Erziehungsberechtigten müssen den Personalausweis persönlich und zusammen mit Ihnen beim Bürgeramt beantragen:

    • Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind, stellen Ihre Eltern den Antrag gemeinsam, wenn sie gemeinsam sorgeberechtigt sind.
    • Ein sorgeberechtigtes Elternteil kann sich per Vollmacht durch das andere sorgeberechtigte Elternteil vertreten lassen.
    • Sind Sie selbst die Person, für die der Antrag gestellt wird, müssen Sie persönlich erscheinen, da die Behörde Ihre Identität prüft. Außerdem müssen Sie unterschreiben, wenn sie zum Antragszeitpunkt 10 Jahre oder älter sind.
    • Bringen Sie die erforderlichen Unterlagen zum Termin mit.
    • Bei Kindern ab 6 Jahren werden Fingerabdrücke zur Speicherung im Dokument abgenommen.
    • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
    • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.

    Hinweise für Jever: Personalausweis als unter 16-jährige Person beantragen

    Ihre Eltern beziehungsweise Ihre Erziehungsberechtigten müssen den Personalausweis persönlich und zusammen mit Ihnen im Bereich Bürgerservice (Einwohnermeldeamt) der Stadt Jever beantragen:

    • Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind, stellen beide Elternteile den Antrag gemeinsam, wenn sie gemeinsam sorgeberechtigt sind. Ein sorgeberechtigtes Elternteil kann sich per Vollmacht durch das andere sorgeberechtigte Elternteil vertreten lassen.
    • Sie müssen ebenfalls persönlich erscheinen, da die Kolleginnen und Kollegen des Bereichs Bürgerservice (Einwohnermeldeamt) Ihre Identität prüft. Außerdem müssen Sie unterschreiben, wenn sie zum Antragszeitpunkt 10 Jahre oder älter sind.
    • Bei Kindern ab 6 Jahren werden Fingerabdrücke zur Speicherung im Dokument abgenommen.
    • Sie werden von den Kolleginnen und Kollegen des Einwohnermeldebereiches bei der Beantragung informiert, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
    • Der Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH in Berlin hergestellt.
    • Vereinbaren Sie bitte hier einen Termin zur Beantragung Ihres Personalausweises.

    Ihre Eltern beziehungsweise Ihre Erziehungsberechtigten müssen den Personalausweis persönlich und zusammen mit Ihnen im Bereich Bürgerservice (Einwohnermeldeamt) der Stadt Jever beantragen:

    • Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind, stellen beide Elternteile den Antrag gemeinsam, wenn sie gemeinsam sorgeberechtigt sind. Ein sorgeberechtigtes Elternteil kann sich per Vollmacht durch das andere sorgeberechtigte Elternteil vertreten lassen.
    • Sie müssen ebenfalls persönlich erscheinen, da die Kolleginnen und Kollegen des Bereichs Bürgerservice (Einwohnermeldeamt) Ihre Identität prüft. Außerdem müssen Sie unterschreiben, wenn sie zum Antragszeitpunkt 10 Jahre oder älter sind.
    • Bei Kindern ab 6 Jahren werden Fingerabdrücke zur Speicherung im Dokument abgenommen.
    • Sie werden von den Kolleginnen und Kollegen des Einwohnermeldebereiches bei der Beantragung informiert, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
    • Der Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH in Berlin hergestellt.
    • Vereinbaren Sie bitte hier einen Termin zur Beantragung Ihres Personalausweises.

    Fristen

    Spätestens wenn Sie 16 Jahre alt werden, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument wie einen Reisepass oder einen vorläufigen Reisepass.

    Hinweise für Jever: Personalausweis als unter 16-jährige Person beantragen

    Spätestens wenn Sie 16 Jahre alt werden, müssen Sie einen Personalausweis beantragen, sofern Sie kein gültigen Reisepass besitzen.

    Spätestens wenn Sie 16 Jahre alt werden, müssen Sie einen Personalausweis beantragen, sofern Sie kein gültigen Reisepass besitzen.

    Bearbeitungsdauer

    Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

    Hinweise für Jever: Personalausweis als unter 16-jährige Person beantragen

    Die Herstellung Ihres Personalausweises dauert ab Antragstellung in der Regel mindestens zwei Wochen. Die Abholung erfolgt im ebenfalls Bereich Bürgerservice (Einwohnermeldeamt) der Stadt Jever. Auch hierfür ist ein gesonderter Termin zu vereinbaren.

    Die Herstellung Ihres Personalausweises dauert ab Antragstellung in der Regel mindestens zwei Wochen. Die Abholung erfolgt im ebenfalls Bereich Bürgerservice (Einwohnermeldeamt) der Stadt Jever. Auch hierfür ist ein gesonderter Termin zu vereinbaren.

    Kosten

    • EUR 22,80
    • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
    • EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
    • EUR 30,00 Zuschlag für Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt durch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland

    Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.

    Hinweise für Jever: Personalausweis als unter 16-jährige Person beantragen

    • 22,80 €
    • 10,00 € für den vorläufigen Personalausweis
    • 13,00 € Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
    • 30,00 € Zuschlag für Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt (Einwohnermeldeamt) durch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland

    Gebührenreduzierungen oder -befreiungen sind für Bedürftige möglich. Dies liegt jedoch im Ermessen der Kolleginnen und Kollegen des Bereichs Bürgerservice (Einwohnermeldeamt) der Stadt Jever als zuständige Personalausweisbehörde.

    • 22,80 €
    • 10,00 € für den vorläufigen Personalausweis
    • 13,00 € Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
    • 30,00 € Zuschlag für Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt (Einwohnermeldeamt) durch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland

    Gebührenreduzierungen oder -befreiungen sind für Bedürftige möglich. Dies liegt jedoch im Ermessen der Kolleginnen und Kollegen des Bereichs Bürgerservice (Einwohnermeldeamt) der Stadt Jever als zuständige Personalausweisbehörde.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Jever: Personalausweis als unter 16-jährige Person beantragen

    Für den Besuch im Bereich Bürgerservice (Einwohnermeldeamt) der Stadt Jever ist ein Termin zu vereinbaren. Diesen können Sie hier buchen. 

    Für den Besuch im Bereich Bürgerservice (Einwohnermeldeamt) der Stadt Jever ist ein Termin zu vereinbaren. Diesen können Sie hier buchen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 30.09.2021

    Version

    Technisch erstellt am 17.10.2013 (von: Brendgen, Elke)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)