Personalausweis als unter 16-jährige Person beantragen
Wenn Sie jünger als 16 Jahre alt sind, können Ihre Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigen für Sie einen Personalausweis beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben, können Sie einen Personalausweis beantragen. Das gilt auch für Kinder ab Geburt. Als unter 16-jährige Person müssen Sie von Ihren Eltern begleitet werden. Ihre Eltern oder Erziehungsberechtigen übernehmen die Antragstellung für Sie.
Ihr Personalausweis ist maximal 6 Jahre gültig und muss danach neu beantragt werden. Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate gültig.
Der Personalausweis wird vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer ungültig, wenn
- Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
- Sie auf Ihrem Foto nicht mehr eindeutig erkennbar sind. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.
Durch eine Änderung Ihrer Anschrift wird Ihr Personalausweis nicht ungültig.
Ab dem 02.08.2021 wurde das EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises für neu ausgestellte Personalausweise eingeführt. Ausweise ohne dieses Logo werden deshalb aber nicht ungültig.
Ihren Personalausweis können Sie in der Regel als elektronischen Identitätsnachweis nutzen. Bei Kindern und Jugendlichen bis zu einem Alter von 16 Jahren ist diese Funktion automatisch abgeschaltet. Wenn Sie mindestens 16 Jahre alt sind, können Sie die Funktion nachträglich gebührenfrei im Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz oder online über den PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst freischalten lassen.
Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt. Antragstellungen bei jeder anderen Personalausweisbehörde sind möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund haben. Sie zahlen dann einen Zuschlag.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Personalausweis - Ausstellung für unter 16-Jährige
Gesamtthemenübersicht Personalausweis
Auf Wunsch der Eltern kann für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ein Personalausweis ausgestellt werden.
- Ist ein Kind im Ausland geboren, muss die erstmalige Ausstellung eines Ausweises in der örtlich zuständigen Auslandsvertretung des Geburtsortes erfolgen.
Für die Bearbeitung des Anliegens ist ein Termin erforderlich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Bürgerbüro Nord
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung Öffnungszeiten "Bringen und Abholen" Montags und Dienstags: 8 bis 12 Uhr Mittwochs: 12:30 bis 15:30 Donnerstags und Freitags: 8 bis 12 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
Bürgerbüro Mitte
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- Altes Ausweisdokument, unabhängig davon, ob dieses gültig oder bereits abgelaufen ist:
- alter Personalausweis,
- alter Reisepass oder
- alter Kinderreisepass
- wenn kein alter Personalausweis oder Pass vorhanden:
- Geburtsurkunde
- gegebenenfalls Geburtsurkunde, in Abhängigkeit von den lokalen Regelungen der Behörde
- bei nur einem anwesenden sorgeberechtigten Elternteil:
- Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
- bei nur einer erziehungsberechtigten Person:
- Sorgerechtsnachweis
- Passfoto, das
- aktuell und
- biometrisch ist (für Säuglinge und Kleinkinder gelten Ausnahmen laut Fotomustertafel)
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Personalausweis - Ausstellung für unter 16-Jährige
Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden.
- ein aktuelles, biometrietaugliches Passfoto (nach Fotomustertafel)
- wenn vorhanden: Kinderreisepass/Kinderausweis/Personalausweis des Kindes
- Geburts- oder Abstammungsurkunde, wenn der letzte Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass nicht in Oldenburg ausgestellt wurde
- Zustimmungserklärung aller Sorgeberechtigten
- Personalausweise oder Reisepässe aller Sorgeberechtigten
- Sofern nur ein Elternteil sorgeberechtigt ist, ist ein Nachweis über das Sorgerecht des Jugendamtes erforderlich (eine Sorgeerklärung nach § 1626 a BGB oder eine aktuelle Negativbescheinigung (nicht älter als 4 Wochen)).
Formulare
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Personalausweis - Ausstellung für unter 16-Jährige
Voraussetzungen
Sie können mit unter 16 Jahren einen Personalausweis erhalten, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und
- in Deutschland gemeldet sind.
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie beziehungsweise Ihre Erziehungsberechtigten müssen einen wichtigen Grund haben, warum Sie Ihren Personalausweis nicht bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Personalausweis - Ausstellung für unter 16-Jährige
Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG).
Die Beantragung eines Personalausweises soll grundsätzlich in dem Ort erfolgen, wo Sie mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung gemeldet sind. In anderen Orten ist die Beantragung nur in begründeten Ausnahmefällen und nur mit Zustimmung Ihrer Heimatbehörde möglich.
Zur Beantragung eines Personalausweises ist eine persönliche Vorsprache im Bürgerbüro erforderlich, da vor Ort in Gegenwart einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters eine Unterschrift und Fingerabdrücke abgegeben werden müssen. Eine andere Person mit Vollmacht kann dies nicht erledigen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Personalausweis - Ausstellung für unter 16-Jährige
Verfahrensablauf
Ihre Eltern beziehungsweise Ihre Erziehungsberechtigten müssen den Personalausweis persönlich und zusammen mit Ihnen beim Bürgeramt beantragen:
- Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind, stellen Ihre Eltern den Antrag gemeinsam, wenn sie gemeinsam sorgeberechtigt sind.
- Ein sorgeberechtigtes Elternteil kann sich per Vollmacht durch das andere sorgeberechtigte Elternteil vertreten lassen.
- Sind Sie selbst die Person, für die der Antrag gestellt wird, müssen Sie persönlich erscheinen, da die Behörde Ihre Identität prüft. Außerdem müssen Sie unterschreiben, wenn sie zum Antragszeitpunkt 10 Jahre oder älter sind.
- Bringen Sie die erforderlichen Unterlagen zum Termin mit.
- Bei Kindern ab 6 Jahren werden Fingerabdrücke zur Speicherung im Dokument abgenommen.
- Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
- Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Personalausweis - Ausstellung für unter 16-Jährige
Möchten Jugendliche vor ihrem 16. Geburtstag einen Personalausweis beantragen, so ist die Begleitung von mindestens einem Sorgeberechtigten notwendig. Jedoch sind grundsätzlich die Unterschriften aller Sorgeberechtigten erforderlich.
Es reicht aus, wenn eine Sorgeberechtigte oder ein Sorgeberechtigter den Ausweis beantragt und der andere sorgeberechtigte Teil eine Zustimmungserklärung und seinen Personalausweis vorlegen lässt.
Wenn nur eine Person sorgeberechtigt ist, so ist die Vorlage eines Nachweises über das Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht erforderlich.
Kinder und Jugendliche (egal welchen Alters) müssen persönlich zur Antragstellung mitgebracht werden.
Bei Personen ab dem 6. Lebensjahr sind bei der Beantragung eines Personalausweises immer zwei Fingerabdrücke aufzunehmen. Die Fingerabdrücke werden als zusätzliches Sicherheitsmerkmal ausschließlich im Chip des Personalausweises gespeichert. Ab dem 10. Lebensjahr müssen Kinder den Antrag selbst unterschreiben.
Soll der Ausweis vom Kind/Jugendlichen alleine abgeholt werden, muss eine Sorgeberechtigte oder ein Sorgeberechtigter dieser Abholung zustimmen. Das kann bereits bei der Antragstellung erfolgen.
Fristen
Spätestens wenn Sie 16 Jahre alt werden, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument wie einen Reisepass oder einen vorläufigen Reisepass.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Personalausweis - Ausstellung für unter 16-Jährige
Gültigkeit: 6 Jahre
Bearbeitungsdauer
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Personalausweis - Ausstellung für unter 16-Jährige
Circa 3 Wochen
Kosten
- EUR 22,80
- EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
- EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
- EUR 30,00 Zuschlag für Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt durch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland
Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Personalausweis - Ausstellung für unter 16-Jährige
- 22,80 Euro für Antragstellende unter 24 Jahren
- 10 Euro für den vorläufigen Personalausweis
- 13 Euro Aufschlag (bei nichtzuständiger Behörde)
- 5 Euro zusätzlich, sofern Sie Ihre Identität nicht durch ein Ausweisdokument (abgelaufener Personalausweis; Reisepass) belegen können.
Die Gebühren der Bürgerbüros Nord und Mitte können Sie mit EC-Karte oder Bargeld entrichten.
Eine Gebührenbefreiung für Hilfeempfängerinnen und Hilfeempfänger ist leider nicht möglich.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Personalausweis - Ausstellung für unter 16-Jährige
Der Personalausweis wird bei Personen, die bei der Antragstellung des Personalausweises jünger als 15 Jahre und 9 Monate waren, nur mit ausgeschaltetem elektronischen Identitätsnachweis ausgestellt. Sie erhalten daher keinen PIN-Brief.
Bitte beachten Sie, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, innerhalb kurzer Zeit stark verändern kann, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich ist und das Ausweisdokument vorzeitig ungültig geworden ist. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument (Personalausweis oder Reisepass).
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 30.09.2021
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