Personalausweis beantragen wegen Namensänderung bei Heirat
Sie haben geheiratet und daher Ihren Namen geändert? Dann müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn kein Sie gültiges Passdokument mit dem neuen Namen besitzen.
Hat sich der Familienname Ihrer Kinder geändert, sind auch deren Dokumente mit dem alten Namen ungültig.
Beschreibung
Nach einer Namensänderung ist Ihr Personalausweis ungültig. Wenn sich Ihr Familienname also zum Beispiel nach einer Heirat oder der Begründung einer Lebenspartnerschaft geändert hat, müssen Sie einen neuen Ausweis beantragen. Das Gleiche gilt für Ihre Kinder, falls sich deren Namen mit der Heirat ebenfalls ändern.
Es gibt eine Ausnahme: Solange Sie ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, mit dem neuen Namen besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.
Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter zum Zeitpunkt der Antragstellung abhängig:
- unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
- ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.
- Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie können den Antrag bei Ihrem Bürgeramt am Hauptwohnsitz stellen. Wenn Sie Ihren neuen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Außerdem wird zur Gebühr wird ein Zuschlag in Höhe von EUR 13,00 erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
Sollten Sie sofort nach der Heirat mit Namenswechsel beziehungsweise nach Begründung einer Lebenspartnerschaft mit Namenswechsel Ihren neuen Personalausweis zum Beispiel für eine Auslandsreise benötigen, können Sie Ihren Ausweis mit dem neuen Namen frühestens 8 Wochen vor dem geplanten Tag der Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft beantragen. Als Ausstellungsdatum wird das Bürgeramt dann ausnahmsweise den Tag der geplanten Eheschließung oder der Begründung der Lebenspartnerschaft eingetragen lassen. Die Aushändigung des neuen Personalausweises darf erst nach der Eheschließung beziehungsweise nach dem Zugang der Namenserklärung beim zuständigen Standesamt erfolgen. Vor der Aushändigung des Personalausweises ist die Namensführung anhand der Eheurkunde oder des beglaubigten Eheregisterausdrucks oder der Bescheinigung über die Namensführung zu überprüfen.
Bei Antragstellung macht Sie das Bürgeramt darauf aufmerksam, dass in allen Fällen, in denen sich der zum Antragszeitpunkt angegebene Eheschließungstermin nachträglich auf ein späteres Datum verschiebt und folglich das Ausstellungsdatum des Personalausweises mit dem neuen Familiennamen vor dem neuen Eheschließungstermin liegt, der Personalausweis ungültig ist. Er darf nicht ausgehändigt werden. Gegebenenfalls müssen Sie den Personalausweis gebührenpflichtig neu beantragen.
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Ansprechpartner
Bezirksgeschäftsstelle Süd
Beschreibung
Die Bezirksgeschäftsstelle Süd betreut den Stadtbezirksrat 211 – Braunschweig-Süd. Außerdem werden Aufgaben des Bürgerservice und die Vermietung des Rokokopavillon wahrgenommen.
In allen Bezirksgeschäftsstellen ist eine bargeldlose Zahlung möglich.
Bitte beachten Sie:
Eine persönliche Vorsprache ist nur mit einer vorherigen Terminvereinbarung möglich. Weitere Informationen finden Sie unter "Anschrift und Erreichbarkeit".
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag : 09:00  Uhr bis 13:00 Uhr  (Nur mit Terminvereinbarung *) Dienstag: 14:00  Uhr bis 18:00 Uhr  (Nur mit Terminvereinbarung *) Mittwoch : 09:00  Uhr bis 13:00 Uhr  (Nur mit Terminvereinbarung *) Donnerstag : 13:00  Uhr bis 17:00 Uhr  (Nur mit Terminvereinbarung *) Freitag : 09:00  Uhr bis 13:00 Uhr  (Nur mit Terminvereinbarung *) Samstag : 09:00  Uhr bis 12:00 Uhr jeden 1. Samstag im Monat  (Nur mit Terminvereinbarung *) *) Terminvereinbarung : online oder telefonisch (0531 4701 oder 0531 115)
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Telefon Festnetz: 0531 2611500
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Fax: 0531 2611502
Stichwörter
Bezirksgeschäftsstelle Stöckheim, Außenstelle, Aussenstelle, Verwaltungsstelle, Gemeinschaftshäuser, Dorfgemeinschaftshaus, Stöckheim, Leiferde, Viewegsgarten - Bebelhof, Heidberg, Melverode, Südstadt, Rautheim, Mascherode, Geschäftsstelle, Stadtbezirk, Bezirksrat, Bebelhof, Bürgerbüro, Bürgerbüro Stöckheim
Bezirksgeschäftsstelle West
Beschreibung
Die Bezirksgeschäftsstelle West betreut die Stadtbezirksräte 221 Weststadt und 222 - Südwest. Außerdem werden Aufgaben des Bürgerservice und die Vermietung des Gemeinschaftshauses Broitzem wahrgenommen.
In allen Bezirksgeschäftsstellen ist eine bargeldlose Zahlung möglich.
Bitte beachten Sie:
Eine persönliche Vorsprache ist nur mit einer vorherigen Terminvereinbarung möglich. Weitere Informationen finden Sie unter "Anschrift und Erreichbarkeit".
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Stichwörter
Bezirksgeschäftsstelle Broitzem, Außenstelle, Aussenstelle, Verwaltungsstelle, Gemeinschaftshäuser, Dorfgemeinschaftshaus, Broitzem, Rüningen, Weststadt, Timmerlah, Geitelde, Stiddien, Geschäftsstelle, Stadtbezirk, Bezirksrat, Bürgerbüro, Bürgerbüro Broitzem
Bezirksgeschäftsstelle Nord
Beschreibung
Die Bezirksgeschäftsstelle Nord betreut die Stadtbezirksräte 321 - Lehndorf-Watenbüttel, 322 - Nördliche Schunter-/ Okeraue, und 330 Nordstadt-Schunteraue. Außerdem werden Aufgaben des Bürgerservice und die Vermietung der Gemeinschaftshäuser Wenden und Thune wahrgenommen.
In allen Bezirksgeschäftsstellen ist eine bargeldlose Zahlung möglich.
Bitte beachten Sie:
Eine persönliche Vorsprache ist nur mit einer vorherigen Terminvereinbarung möglich. Weitere Informationen finden Sie unter "Anschrift und Erreichbarkeit".
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Fax: 05307 940232
Stichwörter
Außenstelle, Bezirksgeschäftsstelle Wenden, Veltenhof, Rühme, Thune, Harxbüttel, Lamme, Tiergarten, Aussenstelle, Verwaltungsstelle, Lehndorf, Watenbüttel, Nordstadt, Dorfgemeinschaftshaus, Gemeinschaftshäuser, Geschäftsstelle, Stadtbezirk, Bezirksrat, Bürgerbüro, Bürgerbüro Wenden
Allgemeine Bürgerangelegenheiten
Aktuelles
Pass-, Ausweis- und Meldeangelegenheiten
Beschreibung
Melde-, Ausweis- und Passangelegenheiten, Beglaubigungen, Führungszeugnisse, Gewerbezentralregisterauszüge, Untersuchungsberechtigungsscheine, Abfallbehälterbestellungen, Bewohnerparkausweise, Annahme von Wohngeldanträgen, Schwerbehindertenausweisanträge, Bestätigung für GEZ-Befreiung.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Vorsprachen im Dienstgebäude Friedrich-Seele-Str. 7 und im Bürgerservice Bohlweg 33 sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Bitte buchen Sie einen Termin unter www.braunschweig.de/termin oder telefonisch (0531/ 470-1)  Kontakt mit uns auf. Samstags KEINE Bearbeitung von Anträgen auf Parkausweise und -erleichterungen für schwerbehinderte Menschen. ÖPNV Sie erreichen uns mit der Buslinie 435 (barrierefreier Kleinbus), die zwischen dem Donauknoten über die Friedrich-Seele-Straße zum Messegelände Nord pendelt. Haltestelle Arndtstraße (Einwohnermeldeamt). Der Bus verkehrt abhängig von den Öffnungszeiten alle 30 Minuten. Bitte beachten Sie, dass die Buslinie 435 werktags, am Morgen zu einem späteren Zeitpunkt, abweichend zu den Öffnungszeiten, verkehrt. Aufgrund von Baumaßnahmen auf der Alten Frankfurter Straße werden aktuell die Haltestellen  Otto-von-Guericke-Straße Messelgelände nicht angefahren. Alternativ fahren Sie mit der Buslinie 413 bis zur Haltestelle Friedrich-Seele-Straße oder mit der Straßenbahnlinie 5 bis zur Haltestelle An der Rothenburg (jeweils zzgl. 5 bis 10 Minuten Gehweg). Aktuelle Informationen und Fahrpläne finden Sie hier . Parken Unmittelbar vor dem Gebäude sind 15 Kurzzeitparkplätze (60 Minuten, werktags 8-18 Uhr) und ein Behindertenparkplatz eingerichtet. Barrierefreier Zugang Durch einen Fahrstuhl, der auch über einen Zugang mittels Rampe über den Hof zu erreichen ist, ist der barrierefreie Zugang zu allen Räumen sichergestellt. Bitte melden Sie sich dazu telefonisch unter 0531 470 6072 an.
Kontakt
Telefon Festnetz: 0531 4701((Bürgertelefon))
Fax: 0531 4706099
Stichwörter
Einwohnermeldeamt, einwohneramt, 32.4, Eiwo, meso, passamt, anmeldeamt, bürgercenter, einwohnermeldamt, einwohnmeldeamt, Einwohnermeldeabteilung, einwohnermeldeabteilung, anwohnermeldeamt, Einwohnermelderamt, Meldeamt, Servicecenter, Friedrich-Seele-Str., allgemeine bürgerangelegeneheiten, einwohnermeldemat, Einwohner meldeamt, Bürgerbüro
Bürgerservice
Aktuelles
Die Bürgerberatung heißt ab sofort Bürgerservice. Sie finden uns ab sofort in unseren neuen Räumlichkeiten Bohlweg 33.
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Vorsprachen im Dienstgebäude Friedrich-Seele-Str. 7 und im Bürgerservice Bohlweg 33 sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Für Fragen zum Melde- bzw. Passwesen und Ausländerrecht, sowie sonstige Fragen  nehmen Sie bitte mit uns per E-Mail ( buergerangelegenheiten@braunschweig.de bzw. auslaenderbehoerde@braunschweig.de ), telefonisch (0531) 470-1 oder schriftlich Kontakt auf.  In der Abteilung Allgemeine Bürgerangelegenheiten und in der Stelle Bürgerservice Bohlweg ist eine Terminvereinbarung erforderlich für:  Pass- und Ausweisangelegenheiten Meldeangelegenheiten Bewohnerparkausweise sowie für Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen für Wohngeld oder Grundsicherung
Kontakt
Telefon Festnetz: 0531 4702932
Stichwörter
Bürgerinfo, Bürgerauskunft, Anmeldung, bürgercenter, buergerberatung, Rathaus, Ausfüllhilfe, Bürgerberatung
Braunschweig - Bezirksgeschäftsstelle Süd
Beschreibung
Die Bezirksgeschäftsstelle Süd betreut den Stadtbezirksrat 211 – Braunschweig-Süd. Außerdem werden Aufgaben des Bürgerservice und die Vermietung des Rokokopavillon wahrgenommen.
In allen Bezirksgeschäftsstellen ist eine bargeldlose Zahlung möglich.
Bitte beachten Sie:
Eine persönliche Vorsprache ist nur mit einer vorherigen Terminvereinbarung möglich. Weitere Informationen finden Sie unter "Anschrift und Erreichbarkeit".
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Hausanschrift
- Braunschweig
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E-Mail: verwaltungsstelle.stoeckheim@braunschweig.de
Telefon Festnetz: 0531 2611500
Telefon Festnetz: 0531 4701
Telefon Festnetz: 0531 115
Fax: 0531 2611502
Internet
Braunschweig - Bürgerberatung
Aktuelles
Wir weisen darauf hin, dass es aktuell zu Problemen bei Zahlungen mit einer Debit-Karte kommen kann.
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Hausanschrift
Öffnungszeiten
Vorsprachen im Dienstgebäude Friedrich-Seele-Str. 7 und im Bürgerbüro Steinweg 19 sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Für Fragen zum Melde- bzw. Passwesen und Ausländerrecht, sowie sonstige Fragen  nehmen Sie bitte mit uns per E-Mail ( buergerangelegenheiten@braunschweig.de bzw. auslaenderbehoerde@braunschweig.de ), telefonisch (0531) 470-1 oder schriftlich Kontakt auf.  In der Abteilung Allgemeine Bürgerangelegenheiten in der Bürgerberatung Steinweg Terminvereinbarung erforderlich für:  Pass- und Ausweisangelegenheiten Meldeangelegenheiten Bewohnerparkausweise sowie für Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen für Wohngeld oder Grundsicherung
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Internet
Braunschweig - Allgemeine Bürgerangelegenheiten
Aktuelles
Pass-, Ausweis- und Meldeangelegenheiten
Beschreibung
Melde-, Ausweis- und Passangelegenheiten, Beglaubigungen, Führungszeugnisse, Gewerbezentralregisterauszüge, Untersuchungsberechtigungsscheine, Abfallbehälterbestellungen, Bewohnerparkausweise, Annahme von Wohngeldanträgen, Schwerbehindertenausweisanträge, Bestätigung für GEZ-Befreiung.
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Öffnungszeiten
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Braunschweig - Bezirksgeschäftsstelle Süd
Beschreibung
Die Bezirksgeschäftsstelle Süd betreut den Stadtbezirksrat 211 – Braunschweig-Süd. Außerdem werden Aufgaben des Bürgerservice und die Vermietung des Rokokopavillon wahrgenommen.
In allen Bezirksgeschäftsstellen ist eine bargeldlose Zahlung möglich.
Bitte beachten Sie:
Eine persönliche Vorsprache ist nur mit einer vorherigen Terminvereinbarung möglich. Weitere Informationen finden Sie unter "Anschrift und Erreichbarkeit".
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E-Mail: verwaltungsstelle.stoeckheim@braunschweig.de
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Telefon Festnetz: 0531 4701
Telefon Festnetz: 0531 115
Fax: 0531 2611502
Internet
Braunschweig - Bezirksgeschäftsstelle West
Beschreibung
Die Bezirksgeschäftsstelle West betreut die Stadtbezirksräte 221 Weststadt und 222 - Südwest. Außerdem werden Aufgaben des Bürgerservice und die Vermietung des Gemeinschaftshauses Broitzem wahrgenommen.
In allen Bezirksgeschäftsstellen ist eine bargeldlose Zahlung möglich.
Bitte beachten Sie:
Eine persönliche Vorsprache ist nur mit einer vorherigen Terminvereinbarung möglich. Weitere Informationen finden Sie unter "Anschrift und Erreichbarkeit".
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E-Mail: verwaltungsstelle.broitzem@braunschweig.de
Telefon Festnetz: 0531 289150
Telefon Festnetz: 0531 4701
Telefon Festnetz: 0531 115
Fax: 0531 2891520
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Braunschweig - Allgemeine Bürgerangelegenheiten
Aktuelles
Pass-, Ausweis- und Meldeangelegenheiten
Beschreibung
Melde-, Ausweis- und Passangelegenheiten, Beglaubigungen, Führungszeugnisse, Gewerbezentralregisterauszüge, Untersuchungsberechtigungsscheine, Abfallbehälterbestellungen, Bewohnerparkausweise, Annahme von Wohngeldanträgen, Schwerbehindertenausweisanträge, Bestätigung für GEZ-Befreiung.
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Braunschweig - Bezirksgeschäftsstelle Süd
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Die Bezirksgeschäftsstelle Süd betreut den Stadtbezirksrat 211 – Braunschweig-Süd. Außerdem werden Aufgaben des Bürgerservice und die Vermietung des Rokokopavillon wahrgenommen.
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Braunschweig - Bürgerberatung
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Vorsprachen im Dienstgebäude Friedrich-Seele-Str. 7 und im Bürgerbüro Steinweg 19 sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Für Fragen zum Melde- bzw. Passwesen und Ausländerrecht, sowie sonstige Fragen  nehmen Sie bitte mit uns per E-Mail ( buergerangelegenheiten@braunschweig.de bzw. auslaenderbehoerde@braunschweig.de ), telefonisch (0531) 470-1 oder schriftlich Kontakt auf.  In der Abteilung Allgemeine Bürgerangelegenheiten in der Bürgerberatung Steinweg Terminvereinbarung erforderlich für:  Pass- und Ausweisangelegenheiten Meldeangelegenheiten Bewohnerparkausweise sowie für Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen für Wohngeld oder Grundsicherung
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Braunschweig - Allgemeine Bürgerangelegenheiten
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Pass-, Ausweis- und Meldeangelegenheiten
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Melde-, Ausweis- und Passangelegenheiten, Beglaubigungen, Führungszeugnisse, Gewerbezentralregisterauszüge, Untersuchungsberechtigungsscheine, Abfallbehälterbestellungen, Bewohnerparkausweise, Annahme von Wohngeldanträgen, Schwerbehindertenausweisanträge, Bestätigung für GEZ-Befreiung.
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Braunschweig - Bezirksgeschäftsstelle West
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Die Bezirksgeschäftsstelle West betreut die Stadtbezirksräte 221 Weststadt und 222 - Südwest. Außerdem werden Aufgaben des Bürgerservice und die Vermietung des Gemeinschaftshauses Broitzem wahrgenommen.
In allen Bezirksgeschäftsstellen ist eine bargeldlose Zahlung möglich.
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Telefon Festnetz: 0531 289150
Telefon Festnetz: 0531 4701
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Fax: 0531 2891520
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Braunschweig - Bezirksgeschäftsstelle Nord
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Die Bezirksgeschäftsstelle Nord betreut die Stadtbezirksräte 321 - Lehndorf-Watenbüttel, 322 - Nördliche Schunter-/ Okeraue, und 330 Nordstadt-Schunteraue. Außerdem werden Aufgaben des Bürgerservice und die Vermietung der Gemeinschaftshäuser Wenden, Rühme und Thune wahrgenommen.
In allen Bezirksgeschäftsstellen ist eine bargeldlose Zahlung möglich.
Bitte beachten Sie:
Eine persönliche Vorsprache ist nur mit einer vorherigen Terminvereinbarung möglich. Weitere Informationen finden Sie unter "Anschrift und Erreichbarkeit".
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Telefon Festnetz: 0531 115
Fax: 05307 940232
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Braunschweig - Allgemeine Bürgerangelegenheiten
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Braunschweig - Bezirksgeschäftsstelle Süd
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Die Bezirksgeschäftsstelle Süd betreut den Stadtbezirksrat 211 – Braunschweig-Süd. Außerdem werden Aufgaben des Bürgerservice und die Vermietung des Rokokopavillon wahrgenommen.
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Braunschweig - Bezirksgeschäftsstelle Nord
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Die Bezirksgeschäftsstelle Nord betreut die Stadtbezirksräte 321 - Lehndorf-Watenbüttel, 322 - Nördliche Schunter-/ Okeraue, und 330 Nordstadt-Schunteraue. Außerdem werden Aufgaben des Bürgerservice und die Vermietung der Gemeinschaftshäuser Wenden, Rühme und Thune wahrgenommen.
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Braunschweig - Bürgerberatung
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Vorsprachen im Dienstgebäude Friedrich-Seele-Str. 7 und im Bürgerbüro Steinweg 19 sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Für Fragen zum Melde- bzw. Passwesen und Ausländerrecht, sowie sonstige Fragen  nehmen Sie bitte mit uns per E-Mail ( buergerangelegenheiten@braunschweig.de bzw. auslaenderbehoerde@braunschweig.de ), telefonisch (0531) 470-1 oder schriftlich Kontakt auf.  In der Abteilung Allgemeine Bürgerangelegenheiten in der Bürgerberatung Steinweg Terminvereinbarung erforderlich für:  Pass- und Ausweisangelegenheiten Meldeangelegenheiten Bewohnerparkausweise sowie für Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen für Wohngeld oder Grundsicherung
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Braunschweig - Bezirksgeschäftsstelle Nord
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Die Bezirksgeschäftsstelle Nord betreut die Stadtbezirksräte 321 - Lehndorf-Watenbüttel, 322 - Nördliche Schunter-/ Okeraue, und 330 Nordstadt-Schunteraue. Außerdem werden Aufgaben des Bürgerservice und die Vermietung der Gemeinschaftshäuser Wenden, Rühme und Thune wahrgenommen.
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Braunschweig - Bürgerberatung
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Braunschweig - Bezirksgeschäftsstelle West
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Die Bezirksgeschäftsstelle West betreut die Stadtbezirksräte 221 Weststadt und 222 - Südwest. Außerdem werden Aufgaben des Bürgerservice und die Vermietung des Gemeinschaftshauses Broitzem wahrgenommen.
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Braunschweig - Bezirksgeschäftsstelle Nord
Beschreibung
Die Bezirksgeschäftsstelle Nord betreut die Stadtbezirksräte 321 - Lehndorf-Watenbüttel, 322 - Nördliche Schunter-/ Okeraue, und 330 Nordstadt-Schunteraue. Außerdem werden Aufgaben des Bürgerservice und die Vermietung der Gemeinschaftshäuser Wenden, Rühme und Thune wahrgenommen.
In allen Bezirksgeschäftsstellen ist eine bargeldlose Zahlung möglich.
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erforderliche Unterlagen
- biometrietaugliches Passfoto: Das Foto muss
- aktuell sein und
- die Anforderungen an Fotos für elektronische Personalausweise erfüllen.
- bei vorzeitiger Beantragung:
- gültiger Personalausweis, Reisepass, vorläufiger Reisepass oder vorläufiger Personalausweis
- bei Beantragung nach Eheschließung mit Namenswechsel:
- falls vorhanden: einen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass mit dem neuen Namen
- falls kein gültiges Passdokument mit dem neuen Namen vorhanden: Heiratsurkunde beziehungsweise Lebenspartnerschaftsurkunde oder beglaubigter Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregisterauszug oder Bescheinigung über die Namensführung
- bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Voraussetzungen
Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- in Deutschland gemeldet sind,
- keinen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass mit dem neuen Namen besitzen.
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.
- Ausnahme: Der vorläufige Personalausweis kann im Ausland nicht beantragt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Bei Eheschließung bzw. Begründung der Lebenspartnerschaft mit Namenswechsel gehen Sie für die Beantragung des neuen Personalausweises folgendermaßen vor:
Sie müssen den Personalausweis persönlich beim Bürgeramt beantragen. Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und zur Gebühr wird ein Zuschlag erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
- Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Termin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
- Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
- Ihr Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH hergestellt.
- Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
- Bei vorzeitiger Beantragung erhalten Sie den neuen Personalausweis erst nach der Eheschließung beziehungsweise nach dem erfolgten Zugang der Namenserklärung beim zuständigen Standesamt ausgehändigt. Vor der Aushändigung des Personalausweises überprüft die Behörde die Namensführung anhand
- der Eheurkunde,
- des beglaubigten Eheregisterausdrucks oder
- der Bescheinigung über die Namensführung.
Fristen
Sie müssen den neuen Personalausweis unverzüglich nach der Eheschließung beantragen, wenn ein Namenswechsel erfolgte und Sie keinen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass mit dem neuen Namen besitzen.
Bearbeitungsdauer
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.
Kosten
- EUR 37,00 für antragstellende Personen ab 24 Jahren
- EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
- EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
- EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
- EUR 30,00 Zuschlag für Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt durch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland
Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 30.09.2021
Stichwörter
Personalausweis, Ausweis, Personaldokument, anderer Name, neuer Personalausweis, Identitätsdokument, PA, Nachname, Identitätsnachweis, Namensänderung, elektronischer Personalausweis, Ehe, Beantragung, Hochzeit, Personalausweis beantragen, Lichtbildausweis, Neuer PA, Perso, verheiratet, Ausweis ausstellen, Heirat, Ausweis beantragen