Personalausweis

    Personalausweis

    Beschreibung

    Deutsche Staatsbürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen, wenn die Ausweispflicht nicht durch den Besitz eines gültigen Reisepasses erfüllt werden kann und sie der allgemeinen Meldepflicht in Deutschland unterliegen. Sie haben den Personalausweis auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien berechtigten Behörde (z. B. Polizei, Meldebehörde, Grenzübertrittsstelle) vorzuzeigen und zur Prüfung auszuhändigen.

    Es besteht keine Pflicht, den Ausweis ständig mit sich zu führen.

    Der Personalausweis ist mit zusätzlichen Sicherheitsmerkmalen und Funktionalitäten ausgestattet, die insbesondere im Internet zahlreiche Einsatzmöglichkeiten bieten. Die (freiwilligen) Zusatzfunktionen dienen der eigenen Sicherheit. Diese können auf Antrag aktiviert bzw. deaktiviert werden.

    Funktionen

    • elektronischer Identitätsnachweis (eID-Funktion)
      • z.B. für die Identifizierung im Internet oder als Altersnachweis an Zigarettenautomaten
    • elektronische Signatur
      • ist der normalen Unterschrift gleichgestellt und ermöglicht die digitale Unterzeichnung digitaler Dokumente, z.B. im Rahmen von Verwaltungsverfahren
    • zwei digitale Fingerabdrücke
      • Nur die vom Staat dazu berechtigten Stellen haben Zugriff auf diesen biometrischen Bereich, z.B. die Beamten an Grenzkontrollen. Im Rahmen des elektronischen Identitätsnachweises kann auf die biometrischen Daten nicht zugegriffen werden

    Folgende Daten sind auf dem Ausweis sichtbar und im Chip gespeichert:

    • Familienname
    • Geburtsname
    • Vornamen
    • Doktorgrad
    • Tag und Ort der Geburt
    • Lichtbild (kann vom Chip durch Behörden abgerufen werden)
    • Anschrift
    • Staatsangehörigkeit
    • Ordensname
    • Künstlername

    Seit dem 1. November 2010 löst der Personalausweis im Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis ab. Der bisherige ist bis zum Ablauf seiner individuell bestimmten Gültigkeit verwendbar.

    Hinweise für Georgsmarienhütte: Personalausweis

    Allgemeine Informationen

    Deutsche Staatsbürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen, außer, sie haben einen gültigen Reisepass. Ein Personalausweis kann natürlich auch für Kinder unter 16 Jahren ausgestellt werden (siehe unten).

    Bei Auslandsreisen ist zu beachten:
    Mit dem Personalausweis ist in den Ländern des Schengenraums die Ein- und Ausreise möglich. Ob Sie für Ihr Reiseziel einen Reisepass oder Personalausweis benötigen, erfahren Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes. Hier erfahren Sie auch, ob an Ihrem Reiseziel für die Einreise eine bestimmte Restgültigkeitsdauer verlangt wird (z.B. 6 Monate ab Einreise).

    Der Personalausweis ist mit zusätzlichen Sicherheitsmerkmalen und Funktionalitäten ausgestattet, die insbesondere im Internet zahlreiche Einsatzmöglichkeiten bieten.

    Funktionen:
    elektronischer Identitätsnachweis (eID-Funktion), z.B. für die Identifizierung im Internet oder als Altersnachweis an Zigarettenautomaten
    elektronische Signatur (ist der normalen Unterschrift gleichgestellt und ermöglicht die digitale Unterzeichnung digitaler Dokumente, z.B. im Rahmen von Verwaltungsverfahren)
    digitale Fingerabdrücke (nur die vom Staat dazu berechtigten Stellen haben Zugriff auf diesen biometrischen Bereich, z.B. die Beamten an Grenzkontrollen. Im Rahmen des elektronischen Identitätsnachweises kann auf die biometrischen Daten nicht zugegriffen werden).

    Folgende Daten sind auf dem Ausweis sichtbar und im Chip gespeichert:
    - Familienname
    - Geburtsname
    - Vornamen
    - Doktorgrad
    - Tag und Ort der Geburt
    - Lichtbild (kann vom Chip durch Behörden abgerufen werden)
    - Anschrift
    - Staatsangehörigkeit
    - Ordensname
    - Künstlername



    Wie lange ist der Personalausweis gültig?

    bei Antragstellern unter 24 Jahre:         6 Jahre
    bei Antragstellern ab 24 Jahre:           10 Jahre

    Aber:
    Der Personalausweis kann bereits vor Erreichen des Ablaufdatums ungültig werden, wenn eine eindeutige Feststellung der Identität des Passinhabers nicht mehr möglich ist – zum Beispiel bei Veränderungen des Gesichtes im Kindesalter.


    Kann der Personalausweis verlängert werden?

    Der Personalausweis kann nicht verlängert werden. Er muss nach Ablauf neu beantragt werden.




    Zuständigkeit

    Hinweise für Georgsmarienhütte: Personalausweis

    Den Personalausweis erhalten Sie im Bürgeramt der Stadt Georgsmarienhütte (Rathaus, Erdgeschoss), wenn Sie hier Ihren alleinigen Wohnsitz oder Ihren Hauptwohnsitz haben.

    Sofern Sie hier mit Nebenwohnsitz gemeldet sind, wenden Sie sich bitte an das Bürgeramt Ihres Hauptwohnsitzes.

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Georgsmarienhütte: Personalausweis

    • aktuelles biometrisches Lichtbild im Hochformat (45 x 35 mm), Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen, gleichmäßig ausgeleuchtet
    • bisheriger Personalausweis (sofern vorhanden)
    • Geburtsurkunde- oder Heiratsurkunde*
    • einzelfallabhängig ggf. weitere Unterlagen (z.B. internationale Urkunden oder in Deutschland gefertigte Übersetzungen ausländischer Urkunden)

    *: Die Urkunden sind insbesondere für die Prüfung der korrekten Schreibweise der Namen und Geburtsorte wichtig. Seit 2013 ist das Bürgeramt verpflichtet, die Namensschreibweise anhand der Urkunden auf Richtigkeit zu überprüfen. Das gilt auch dann, wenn der vorherige Ausweis bereits von der Stadt Georgsmarienhütte ausgestellt wurde.

    Formulare

    Hinweise für Georgsmarienhütte: Personalausweis

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Georgsmarienhütte: Personalausweis

    Muss ich persönlich vorsprechen oder kann ich mich vertreten lassen?

    - Bei Antragstellung
    : Der Personalausweis kann nur persönlich beantragt werden, da Ihre Unterschrift sowie Ihre Fingerabdrücke mit aufgenommen werden müssen

    - Bei Abholung: Sie können den Personalausweis entweder selbst abholen oder ihn auch von einer anderen Person mittels schriftlicher Vollmacht abholen lassen. Diese Person muss ihren eigenen Ausweis/Pass vorlegen können. Bei Abholung ist auch Ihr alter Personalausweis abzugeben oder zur Entwertung vorzulegen (es sei denn, Sie haben ihn bereits als verloren oder gestohlen gemeldet).

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Georgsmarienhütte: Personalausweis

    Die Produktion dauert ca. 3 Wochen. Sie erhalten einen sogenannten „PIN-Brief“ von der Bundesdruckerei, sobald der Ausweis fertig ist.

    Ich benötige den Personalausweis aber schon früher.

    Es kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden - allerdings nur, wenn Sie glaubhaft machen, dass Sie diesen sofort benötigen. Die Gültigkeit des vorläufigen Personalausweises kann auf die Dauer des damit verfolgten Zwecks beschränkt werden.

    Kosten

    Hinweise für Georgsmarienhütte: Personalausweis

    Antragsteller unter 24 Jahre:       22,80 €
    Antragsteller ab 24 Jahre:           37,00 €

    Die Gebühren sind bei Antragstellung zu zahlen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Georgsmarienhütte: Personalausweis

    Personalausweis für Kinder:

    Im Alter von 0 bis 15 Jahren:
    Sie können wählen, ob ein Reisepass oder ein Personalausweis beantragt werden soll. Es besteht aber keine Ausweispflicht – erst, wenn eine Auslandsreise ansteht. Der Antrag ist von dem/den Sorgeberechtigten zu stellen.

    Haben beide Elternteile das Sorgerecht, müssen entweder beide Elternteile gemeinsam den Antrag stellen, oder ein Elternteil unter Vorlage einer schriftlichen Einverständniserklärung des anderen Elternteils sowie mit dessen Ausweis.
    Hat nur ein Elternteil das Sorgerecht, ist dieses durch Vorlage des entsprechenden Urteils nachzuweisen. Die Einverständniserklärung des anderen Elternteils ist dann nicht notwendig.

    Das Kind muss in jedem Fall bei Antragstellung dabei sein. Ab seinem zehnten Geburtstag soll das Kind selbst den Antrag unterschreiben, bei jüngeren Kindern ein sorgeberechtigter Elternteil.

    Im Alter von 16 bis 17 Jahren:
    Es besteht Ausweispflicht. Das Kind kann den Ausweis selbst beantragen und den Antrag selbst unterschreiben. Unterlässt das Kind dieses, ist die/der Sorgeberechtigte verpflichtet, den Ausweis für das Kind zu beantragen. Hierfür gibt es eine Frist von 6 Wochen ab dem 16. Geburtstag des Kindes. Es gilt immer das Alter bei Antragstellung, nicht bei Abholung des Ausweises.

    Kann mein Kind den Ausweis auch schon online nutzen ?
    Auch bei Kindern werden die Daten im elektronischen Speicher erfasst, allerdings ist dieser ausgeschaltet, solange das Kind noch nicht 16 Jahre alt ist. Ihr Kind kann ab seinem 16. Geburtstag aber selbst im Bürgeramt beantragen, den elektronischen Identitätsnachweis zu aktivieren. 



    Verlust/Diebstahl:

    Ist der Personalausweis nicht mehr auffindbar oder wurde dieser gestohlen, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige, § 27 PAuswG). Die Verlustanzeige ist nur bei persönlichem Erscheinen im Bürgeramt möglich. Telefonische Anzeigen, Telefaxe oder e-mails sind nicht ausreichend. Die Verlustanzeige ist kostenlos. Ein als verloren oder gestohlen gemeldeter Personalausweis wird nach Aufnahme der Verlustanzeige stets zur internationalen Fahndung ausgeschrieben. 



    Wiederauffinden nach Verlust:

    Wenn Sie einen Personalausweis, den Sie als verloren oder gestohlen gemeldet hatten, wiederfinden, müssen Sie dieses ebenfalls umgehend Ihrem Bürgeramt mitteilen. Teilen Sie das Wiederauffinden nicht mit und nutzen Sie den als verloren/gestohlen gemeldeten Personalausweis (z.B. bei einer Flugreise), kann es bei der Ausweiskontrolle zu Problemen kommen – bis hin zum Reiseabbruch.


    Wohnsitzänderung:

    Im Personalausweis ist Ihre Adresse angegeben. Bei einer Wohnsitzänderung ist daher stets eine Aktualisierung erforderlich. Dieses geschieht durch einen Adressaufkleber auf dem Ausweis. Die Aktualisierung ist kostenlos.


    Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit:

    Beim Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit ist der Personalausweis im Bürgeramt des aktuellen Wohnsitzes abzugeben bzw. durch das Bürgeramt einzuziehen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Georgsmarienhütte: Personalausweis

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 01.02.2012

    Version

    Technisch erstellt am 15.10.2013

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    neuer Personalausweis, nPA, Ausweis beantragen, ePA, Personalausweis beantragen, Idendity-Card, Ausweis ausstellen, Perser, elektronischer Personalausweis, Identitätsnachweis, Ausweispflichtbefreiung, Beantragung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024