Personalausweis

    Personalausweis

    Beschreibung

    Deutsche Staatsbürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen, wenn die Ausweispflicht nicht durch den Besitz eines gültigen Reisepasses erfüllt werden kann und sie der allgemeinen Meldepflicht in Deutschland unterliegen. Sie haben den Personalausweis auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien berechtigten Behörde (z. B. Polizei, Meldebehörde, Grenzübertrittsstelle) vorzuzeigen und zur Prüfung auszuhändigen.

    Es besteht keine Pflicht, den Ausweis ständig mit sich zu führen.

    Der Personalausweis ist mit zusätzlichen Sicherheitsmerkmalen und Funktionalitäten ausgestattet, die insbesondere im Internet zahlreiche Einsatzmöglichkeiten bieten. Die (freiwilligen) Zusatzfunktionen dienen der eigenen Sicherheit. Diese können auf Antrag aktiviert bzw. deaktiviert werden.

    Funktionen

    • elektronischer Identitätsnachweis (eID-Funktion)
      • z.B. für die Identifizierung im Internet oder als Altersnachweis an Zigarettenautomaten
    • elektronische Signatur
      • ist der normalen Unterschrift gleichgestellt und ermöglicht die digitale Unterzeichnung digitaler Dokumente, z.B. im Rahmen von Verwaltungsverfahren
    • zwei digitale Fingerabdrücke
      • Nur die vom Staat dazu berechtigten Stellen haben Zugriff auf diesen biometrischen Bereich, z.B. die Beamten an Grenzkontrollen. Im Rahmen des elektronischen Identitätsnachweises kann auf die biometrischen Daten nicht zugegriffen werden

    Folgende Daten sind auf dem Ausweis sichtbar und im Chip gespeichert:

    • Familienname
    • Geburtsname
    • Vornamen
    • Doktorgrad
    • Tag und Ort der Geburt
    • Lichtbild (kann vom Chip durch Behörden abgerufen werden)
    • Anschrift
    • Staatsangehörigkeit
    • Ordensname
    • Künstlername

    Seit dem 1. November 2010 löst der Personalausweis im Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis ab. Der bisherige ist bis zum Ablauf seiner individuell bestimmten Gültigkeit verwendbar.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 01.02.2012

    Version

    Technisch erstellt am 15.10.2013 (von: Brendgen, Elke)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Beantragung, Idendity-Card, Ausweis beantragen, Perser, Personalausweis beantragen, elektronischer Personalausweis, Identitätsnachweis, ePA, Ausweispflichtbefreiung, nPA, neuer Personalausweis, Ausweis ausstellen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)