Personalausweis
Beschreibung
Deutsche Staatsbürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen, wenn die Ausweispflicht nicht durch den Besitz eines gültigen Reisepasses erfüllt werden kann und sie der allgemeinen Meldepflicht in Deutschland unterliegen. Sie haben den Personalausweis auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien berechtigten Behörde (z. B. Polizei, Meldebehörde, Grenzübertrittsstelle) vorzuzeigen und zur Prüfung auszuhändigen.
Es besteht keine Pflicht, den Ausweis ständig mit sich zu führen.
Der Personalausweis ist mit zusätzlichen Sicherheitsmerkmalen und Funktionalitäten ausgestattet, die insbesondere im Internet zahlreiche Einsatzmöglichkeiten bieten. Die (freiwilligen) Zusatzfunktionen dienen der eigenen Sicherheit. Diese können auf Antrag aktiviert bzw. deaktiviert werden.
Funktionen
- elektronischer Identitätsnachweis (eID-Funktion)
- z.B. für die Identifizierung im Internet oder als Altersnachweis an Zigarettenautomaten
- elektronische Signatur
- ist der normalen Unterschrift gleichgestellt und ermöglicht die digitale Unterzeichnung digitaler Dokumente, z.B. im Rahmen von Verwaltungsverfahren
- zwei digitale Fingerabdrücke
- Nur die vom Staat dazu berechtigten Stellen haben Zugriff auf diesen biometrischen Bereich, z.B. die Beamten an Grenzkontrollen. Im Rahmen des elektronischen Identitätsnachweises kann auf die biometrischen Daten nicht zugegriffen werden
Folgende Daten sind auf dem Ausweis sichtbar und im Chip gespeichert:
- Familienname
- Geburtsname
- Vornamen
- Doktorgrad
- Tag und Ort der Geburt
- Lichtbild (kann vom Chip durch Behörden abgerufen werden)
- Anschrift
- Staatsangehörigkeit
- Ordensname
- Künstlername
Seit dem 1. November 2010 löst der Personalausweis im Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis ab. Der bisherige ist bis zum Ablauf seiner individuell bestimmten Gültigkeit verwendbar.
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Langenhagen: Personalausweis
- alter Personalausweis ggf. Reisepass
- aktuelles biometrische Passbild (nicht älter als ein Jahr)
Im Rathaus der Stadt Langenhagen können Sie ein digitales Passbild gegen eine Gebühr von 6,50 € erstellen. - letztes standesamtliches Dokument/Urkunde
- bei Ledigen: Geburtsurkunde ggf. inklusive Übersetzung oder internationale Urkunde im Original
- bei Verheirateten, Geschiedenen, Verwitweten: Heiratsurkunde ggf. inklusive Übersetzung oder internationale Urkunde im Original
- bei Kindern unter 16 Jahren:
- Anwesenheit beider Elternteile mit Ausweis, Reisepass oder elektronischem Aufenthaltstitel in Verbindung mit dem Reisepass oder
- Anwesenheit eines Elternteils mit Ausweis, Reisepass oder elektronischem Aufenthaltstitel in Verbindung mit dem Reisepass und Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigen Elternteils mit Kopie des Ausweises
- bei nur einem Erziehungsberechtigten: Anwesenheit des alleinerziehenden Elternteils mit Ausweis, Reisepass oder elektronischem Aufenthaltstitel in Verbindung mit dem Reisepass
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Langenhagen: Personalausweis
Verfahrensablauf
Hinweise für Langenhagen: Personalausweis
Sie müssen den Personalausweis persönlich beim Bürgeramt beantragen. Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und zur Gebühr wird ein Zuschlag erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
- Jugendliche ab 16 Jahren können den Personalausweis selbst beantragen.
- Kommen Jugendliche ab 16 Jahren ihrer Pflicht nicht nach, müssen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres die Personen mit gesetzlicher Vertretungsbefugnis zusammen mit der jugendlichen Person den Antrag stellen. Ein sorgeberechtigtes Elternteil kann sich bei der Antragstellung durch Bevollmächtigung des anderen Elternteils vertreten lassen.
- Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren stellen alle sorgeberechtigten Elternteile den Antrag gemeinsam. Die Kinder und Jugendlichen müssen immer auch persönlich erscheinen, da das Bürgeramt ihre Identität prüft. Außerdem müssen sie unterschreiben, wenn sie zum Antragszeitpunkt 10 Jahre oder älter sind.
- Bei der Beantragung müssen Sie erklären, ob Ihre Fingerabdrücke auf dem Ausweis-Chip gespeichert werden sollen. Ab 2. August 2021 entfällt die Erklärung zur Abgabe der Fingerabdrücke, da bei jeder Personalausweisbeantragung Fingerabdrücke zur Speicherung im Dokument abgenommen werden.
Ausnahme: Kindern unter 6 Jahren werden keine Fingerabdrücke abgenommen. - Der Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH in Berlin hergestellt.
- Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Langenhagen: Personalausweis
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.
Kosten
Hinweise für Langenhagen: Personalausweis
- 37,00 € für über 24-jährige
- 22,80 € für unter 24-jährige
- 10,00 € für einen vorläufigen Personalausweis (maximale Gültigkeit 3 Monate)
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Langenhagen: Personalausweis
Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen nach § 7 Abs. 1 und 2 Personalausweisgesetz von der Ausweispflicht befreien,
- für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
- die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
- die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
Der Antrag wird an der Rathausinformation ausgehändigt. Der Antrag kann, mit den vollständigen Unterlagen, per E-Mail, an buergerbuero@langenhagen.de gesendet werden, oder im Bürgerbüro direkt abgegeben werden.
folgende Unterlagen vorlegen:
- Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht inkl. der Erklärung über den Gesundheitszustand vom Hausarzt, Pflegeheim oder Krankenhaus
- bisherige Ausweisdokumente der betroffenen Person in Kopie
- Betreuerausweis, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht
- gültiges Ausweisdokument der Person, die den Antrag stellt (Betreuer, Bevollmächtigter, Angehörige/r
Weitere Informationen
Hinweise für Langenhagen: Personalausweis
- Personalausweis beantragen
- Erstmalig einen Personalausweis beantragen
- Personalausweis als unter 16-jährige Person beantragen
- Bei Ablauf der Gültigkeit einen neuen Personalausweis beantragen
- Personalausweis Änderung wegen Adressänderung
- Personalausweis beantragen wegen Namensänderung bei Heirat
- Personalausweis beantragen wegen Namensänderung nach Scheidung
- Personalausweis beantragen wegen sonstiger Namensänderung
- Personalausweis Meldung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 01.02.2012
Stichwörter
neuer Personalausweis, nPA, Ausweis beantragen, ePA, Personalausweis beantragen, Idendity-Card, Ausweis ausstellen, Perser, elektronischer Personalausweis, Identitätsnachweis, Ausweispflichtbefreiung, Beantragung