Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung Ausstellung

    Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung: Ausstellung

    Beschreibung

    Als Nachweis kann die Rentenversicherung eine Lebensbescheinigung verlangen. Diese ist ein amtliches Dokument, welches von der zuständigen Stelle auf Antrag erteilt wird.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Salzhausen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    21376 Salzhausen

    Öffnungszeiten

    Mo, Di, Mi, Do: 08:30 bis 13:00 Uhr Do: 15:00 bis 18:00 Uhr Fr: 08:30 bis 12:00 Uhr Dienstag und Freitag zusätzlich mit Terminvergabe: 07:00 bis 08:15 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4172 9099

    Fax: +49 4172 9099-36

    E-Mail: info@rathaus-salzhausen.de

    Version

    Technisch erstellt am 26.07.2021

    Technisch geändert am 24.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • bei schriftlichem Antrag: formloser Antrag und Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
    • gegebenenfalls weitere Unterlagen auf Anforderung

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Lebensbescheinigung kann persönlich bei der zuständigen Stelle beantragt werden.

    Ist die antragstellende Person etwa aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, die zuständige Stelle aufzusuchen, kann ein formloser Antrag mit den beigefügten erforderlichen Unterlagen in Kopie gestellt werden.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Bearbeitungsdauer

    Die Lebensbescheinigung wird bei persönlichem Antrag in der Regel sofort ausgestellt. Bei schriftlicher Beantragung und Zustellung kann die Ausstellung der Bescheinigung einige Tage dauern.

    Kosten

    Die Gebühr ist bei persönlichem Erscheinen bei der zuständigen Stelle zu begleichen. Bei schriftlichen Anfragen ist die Gebühr für den Nachweis für ausländische Rentenversicherungsträger und für private Versicherungen auf das Konto der Stelle zu überweisen, an die der Antrag gerichtet ist.

    Lebensbescheinigung für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung: Gebühr kostenfrei

    zum Nachweis für ausländische Rentenversicherungsträger und für private Versicherungen (zum Beispiel Betriebsrenten): Gebühr 4.8 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 12.08.2013

    Version

    Technisch erstellt am 12.08.2013

    Technisch geändert am 07.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024