Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung: Ausstellung
Beschreibung
Als Nachweis kann die Rentenversicherung eine Lebensbescheinigung verlangen. Diese ist ein amtliches Dokument, welches von der zuständigen Stelle auf Antrag erteilt wird.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Ansprechpartner
Gemeinde Nordstemmen - Einwohnercenter
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 15:00 - 18:00 Uhr Eine Terminvereinbarung wird u.a. zur Vermeidung von Wartezeiten empfohlen Termine außerhalb der Servicezeiten können Sie gerne telefonisch mit uns vereinbaren. Servicezeiten Telefonzentrale - Tel.: 05069 - 800-0 Montag - Freitag              08:00 Uhr - 12:00 Uhr zusätzlich Donnerstag   14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: einwohnercenter@nordstemmen.de
Telefon Festnetz: 05069 800-0
Telefon Festnetz: 05069 800-42
Telefon Festnetz: 05069 800-43
Telefon Festnetz: 05069 800-46
Fax: 05069 800-91
Kontaktperson
Frau Andrea Murken
Besucheranschrift
Fax: 05069 800-91
Telefon Festnetz: 05069 800-43
E-Mail: andrea.murken@nordstemmen.de
Frau Paulina Palupsky
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- bei schriftlichem Antrag: formloser Antrag und Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
- gegebenenfalls weitere Unterlagen auf Anforderung
Hinweise für Nordstemmen: Spezielle Hinweise für Gemeinde Nordstemmen
- Personalausweis oder Reisepass
- gegebenenfalls weitere Unterlagen auf Anforderung
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Lebensbescheinigung kann persönlich bei der zuständigen Stelle beantragt werden.
Ist die antragstellende Person etwa aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, die zuständige Stelle aufzusuchen, kann ein formloser Antrag mit den beigefügten erforderlichen Unterlagen in Kopie gestellt werden.
Hinweise für Nordstemmen: Spezielle Hinweise für Gemeinde Nordstemmen
Die Lebensbescheinigung ist persönlich im Einwohnercenter der Gemeinde Nordstemmen zu beantragen.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Bearbeitungsdauer
Die Lebensbescheinigung wird bei persönlichem Antrag in der Regel sofort ausgestellt. Bei schriftlicher Beantragung und Zustellung kann die Ausstellung der Bescheinigung einige Tage dauern.
Hinweise für Nordstemmen: Spezielle Hinweise für Gemeinde Nordstemmen
Die Lebensbescheinigung wird in der Regel sofort ausgestellt.
Kosten
Die Gebühr ist bei persönlichem Erscheinen bei der zuständigen Stelle zu begleichen. Bei schriftlichen Anfragen ist die Gebühr für den Nachweis für ausländische Rentenversicherungsträger und für private Versicherungen auf das Konto der Stelle zu überweisen, an die der Antrag gerichtet ist.
Lebensbescheinigung für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung: Gebühr kostenfrei
zum Nachweis für ausländische Rentenversicherungsträger und für private Versicherungen (zum Beispiel Betriebsrenten): Gebühr 4.8 EUR
Hinweise für Nordstemmen: Spezielle Hinweise für Gemeinde Nordstemmen
Lebensbescheinigung für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung
Gebühr: gebührenfrei
Zum Nachweis für ausländische Rentenversicherungsträger und für private Versicherungen (zum Beispiel Betriebsrenten)
Gebühr: 7,50 €
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 12.08.2013