Unterschriften: Beglaubigung
Beschreibung
Die amtliche Beglaubigung von Unterschriften dient der Identitätskontrolle. Die zuständige Stelle kann Unterschriften beglaubigen, wenn
- das unterzeichnete Dokument zur Vorlage bei einer deutschen Behörde oder sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird und
- die Unterschrift in Gegenwart des beglaubigenden Mitarbeiters geleistet wird.
Unterschriften dürfen nicht amtlich beglaubigt werden, wenn:
- sie der öffentlichen Beglaubigung durch einen Notar bedürfen (§ 129 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)) z.B.
- Unterschriftsbeglaubigungen unter Verträgen oder Erklärungen auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts;
- in Vereins- und Handelsregistersachen;
- sie ohne zugehörigen Text (Blankounterschriften) vorgelegt werden,
- das vorgelegte Schriftstück nicht zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird (z.B. sog. „Reichsbürgererklärungen und -urkunden“) oder das Durchlesen verweigert wird,
- Schriftstücke in einer fremden Sprache abgefasst sind.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, sowie bei jeder Behörde im Rahmen ihrer sachlichen Zuständigkeit.
Ansprechpartner
Samtgemeinde Neuenkirchen - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Merzen, Neben dem Rathaus
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Behindertenparkplatz: Neuenkirchen, Vor dem Rathaus
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Behindertenparkplatz: Voltlage, Vor dem Rathaus
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Merzen, Neben dem Rathaus
Anzahl: 5
Gebühren: nein
Parkplatz: Neuenkirchen, Vor dem Rathaus
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Parkplatz: Voltlage, Vor dem Rathaus
Anzahl: 5
Gebühren: nein
Merzen, Raiffeisenbank
Bus: 610
Neuenkirchen, Kirche
Bus: 610
Voltlage, ZOB
Bus: 610
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Alle drei Bürgerbüros sind barrierefrei.
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Merzen, Neben dem Rathaus
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Behindertenparkplatz: Neuenkirchen, Vor dem Rathaus
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Behindertenparkplatz: Voltlage, Vor dem Rathaus
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Merzen, Neben dem Rathaus
Anzahl: 5
Gebühren: nein
Parkplatz: Neuenkirchen, Vor dem Rathaus
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Parkplatz: Voltlage, Vor dem Rathaus
Anzahl: 5
Gebühren: nein
Merzen, Raiffeisenbank
Bus: 610
Neuenkirchen, Kirche
Bus: 610
Voltlage, ZOB
Bus: 610
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Alle drei Bürgerbüros sind barrierefrei.
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Merzen, Neben dem Rathaus
Anzahl: 1
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Behindertenparkplatz: Neuenkirchen, Vor dem Rathaus
Anzahl: 1
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Behindertenparkplatz: Voltlage, Vor dem Rathaus
Anzahl: 1
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Parkplatz: Merzen, Neben dem Rathaus
Anzahl: 5
Gebühren: nein
Parkplatz: Neuenkirchen, Vor dem Rathaus
Anzahl: 10
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Parkplatz: Voltlage, Vor dem Rathaus
Anzahl: 5
Gebühren: nein
Merzen, Raiffeisenbank
Bus: 610
Neuenkirchen, Kirche
Bus: 610
Voltlage, ZOB
Bus: 610
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Alle drei Bürgerbüros sind barrierefrei.
Postanschrift
Postfach 1140
49585 Neuenkirchen
Öffnungszeiten
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 05465 201-32(Rathaus Neuenkirchen)
Telefon Festnetz: 05465 201-33(Rathaus Neuenkirchen)
Telefon Festnetz: 05466 363(Gemeinde Merzen)
Telefon Festnetz: 05465 201-66(Gemeinde Voltlage)
E-Mail: buergerbuero@neuenkirchen-os.de
Einwohner- und Meldewesen
Adresse
Hausanschrift
49586 Neuenkirchen
Kontaktperson
Frau Plaßmeyer (Sachbearbeitung FB IV)
Frau Haarjohann (Sachbearbeitung FB IV, Standesbeamtin)
Frau Schockmann (Sachbearbeitung FB IV)
Herr Bergmann (Sachbearbeitung FB IV)
erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Identität des Antragstellers (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
- Schriftstück, auf dem die zu leistende Unterschrift beglaubigt werden soll
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport
Unterstützende Institutionen
Bürgerbüro, Bürgerberatung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 03.07.2013