Unterschriften Beglaubigung

    Unterschriften: Beglaubigung

    Beschreibung

    Die amtliche Beglaubigung von Unterschriften dient der Identitätskontrolle. Die zuständige Stelle kann Unterschriften beglaubigen, wenn

    • das unterzeichnete Dokument zur Vorlage bei einer deutschen Behörde oder sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird und
    • die Unterschrift in Gegenwart des beglaubigenden Mitarbeiters geleistet wird.

    Unterschriften dürfen nicht amtlich beglaubigt werden, wenn:

    • sie der öffentlichen Beglaubigung durch einen Notar bedürfen  (§ 129 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)) z.B.
      • Unterschriftsbeglaubigungen unter Verträgen oder Erklärungen auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts;
      • in Vereins- und Handelsregistersachen;
    • sie ohne zugehörigen Text (Blankounterschriften) vorgelegt werden,
    • das vorgelegte Schriftstück nicht zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist,  benötigt wird (z.B. sog. "Reichsbürgererklärungen und -urkunden") oder das Durchlesen verweigert wird,
    • Schriftstücke in einer fremden Sprache abgefasst sind.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, sowie bei jeder Behörde im Rahmen ihrer sachlichen Zuständigkeit.

    Ansprechpartner

    Stadt Leer (Ostfriesland) - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Schmiedestraße 7

    26789 Leer (Ostfriesland)

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten des Bürgerbüros Montag und Donnerstag: 08:00 Uhr - 18:00 Uhr Dienstag und Mittwoch: 08:00 Uhr - 15:00 Uhr Freitag: 08:00 Uhr - 13:00 Uhr Bitte vereinbaren Sie für die Bearbeitung Ihrer Anliegen online einen Termin!Hier geht es nun zur Online-Terminvergabe! [ ]

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0491 9782-500

    E-Mail: buergerbuero@leer.de

    Version

    Technisch geändert am 29.07.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis der Identität des Antragstellers (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
    • Schriftstück, auf dem die zu leistende Unterschrift beglaubigt werden soll

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Unterstützende Institutionen

    Bürgerbüro, Bürgerberatung

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 03.07.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English