Unterschriften Beglaubigung

    Unterschriften: Beglaubigung

    Beschreibung

    Die amtliche Beglaubigung von Unterschriften dient der Identitätskontrolle. Die zuständige Stelle kann Unterschriften beglaubigen, wenn

    • das unterzeichnete Dokument zur Vorlage bei einer deutschen Behörde oder sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird und
    • die Unterschrift in Gegenwart des beglaubigenden Mitarbeiters geleistet wird.

    Unterschriften dürfen nicht amtlich beglaubigt werden, wenn:

    • sie der öffentlichen Beglaubigung durch einen Notar bedürfen  (§ 129 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)) z.B.
      • Unterschriftsbeglaubigungen unter Verträgen oder Erklärungen auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts;
      • in Vereins- und Handelsregistersachen;
    • sie ohne zugehörigen Text (Blankounterschriften) vorgelegt werden,
    • das vorgelegte Schriftstück nicht zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist,  benötigt wird (z.B. sog. "Reichsbürgererklärungen und -urkunden") oder das Durchlesen verweigert wird,
    • Schriftstücke in einer fremden Sprache abgefasst sind.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, sowie bei jeder Behörde im Rahmen ihrer sachlichen Zuständigkeit.

    Ansprechpartner

    Einheitsgemeinde Haselünne, Stadt

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 280

    49735 Haselünne

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    49740 Haselünne

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    * - Allgemeine Verwaltung - * Montag bis Mittwoch: 08.30 Uhr bis 16.30 Uhr * Donnerstag: 08.30 Uhr bis 17.00 Uhr * Freitag: 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr * - Bürgerservice - * Montag bis Donnerstag: 08.30 Uhr bis 16.30 Uhr * Donnerstag: 08.30 Uhr bis 17.00 Uhr * Freitag: 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr * Samstag: 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr (Terminvereinbarung wird empfohlen)

    Kontakt

    Fax: 05961 509-500

    Telefon Festnetz: 05961 509-0

    E-Mail: stadt@haseluenne.de

    Kontaktperson

    • Bürgerservice Stadt Haselünne

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Haselünne

    Empfänger: Stadt Haselünne

    IBAN: DE63 2665 0001 0001 0006 86

    BIC: NOLADE21EMS

    Bankinstitut: Sparkasse Emsland

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landkreis Emsland - Fachbereich Innerer Service und Digitalisierung

    Adresse

    Hausanschrift

    Ordeniederung 1

    49716 Meppen

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle Kreishaus
      Linie:
      • Bus: 993

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 15 62

    49705 Meppen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05931 44-0

    Fax: 05931 44-3621

    E-Mail: landkreis@emsland.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis der Identität des Antragstellers (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
    • Schriftstück, auf dem die zu leistende Unterschrift beglaubigt werden soll

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Bemerkungen

    Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport

    Bürgerbüro, Bürgerberatung

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 03.07.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de