Unterschriften: Beglaubigung
Beschreibung
Die amtliche Beglaubigung von Unterschriften dient der Identitätskontrolle. Die zuständige Stelle kann Unterschriften beglaubigen, wenn
- das unterzeichnete Dokument zur Vorlage bei einer deutschen Behörde oder sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird und
- die Unterschrift in Gegenwart des beglaubigenden Mitarbeiters geleistet wird.
Unterschriften dürfen nicht amtlich beglaubigt werden, wenn:
- sie der öffentlichen Beglaubigung durch einen Notar bedürfen (§ 129 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)) z.B.
- Unterschriftsbeglaubigungen unter Verträgen oder Erklärungen auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts;
- in Vereins- und Handelsregistersachen;
- sie ohne zugehörigen Text (Blankounterschriften) vorgelegt werden,
- das vorgelegte Schriftstück nicht zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird (z.B. sog. „Reichsbürgererklärungen und -urkunden“) oder das Durchlesen verweigert wird,
- Schriftstücke in einer fremden Sprache abgefasst sind.
Hinweise für Delmenhorst: Unterschriften: Beglaubigung
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, sowie bei jeder Behörde im Rahmen ihrer sachlichen Zuständigkeit.
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Aktuelles
Das Bürgerbüro – eine Vielzahl städtischer Leistungen aus einer Hand.
Beschreibung
In Verwaltungsfragen ist das Bürgerbüro die zentrale Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Delmenhorst. Im Dienstleistungszentrum der Verwaltung werden städtische Aufgaben gebündelt sowie verschiedene Auskünfte zur einfachen Orientierung zwischen den Fachdiensten erteilt – eine zeitsparende, unbürokratische Erstberatung.
Das Bürgerbüro bietet viele städtische Dienstleistungen aus einer Hand an und ermöglicht dadurch unkomplizierte Behördengänge. So können sich die Bürgerinnen und Bürger an-, ab- oder ummelden und einen Personalausweis oder Reisepass beantragen.
Anliegen jetzt online erledigen: Online-Service Bürgerbüro | Stadt Delmenhorst
Terminvergabe unter: https://termine.delmenhorst.de
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch und Freitag: 8 bis 13 Uhr Dienstag und Donnerstag: 8 bis 12.30 Uhr und 14 bis 18 Uhr Jeden ersten Sonnabend im Monat: 10 bis 13 Uhr Ab sofort ist eine Vorsprache im Bürgerbüro auch wieder ohne Terminvereinbarung möglich. Um Wartezeiten zu vermeiden, wird allerdings darum gebeten, einen Termin über das Serviceportal der Stadt Delmenhorst unter https://serviceportal.delmenhorst.de oder telefonisch unter (04221) 99-1999 zu vereinbaren. Des Weiteren können einige Anliegen auch ohne Vorsprache im Bürgerbüro online hier erledigt werden.
Kontakt
Stichwörter
Einwohnermeldeamt, Bürgeramt, Stadtamt, Meldeamt, Meldeangelegenheiten, Passangelegengheiten, Meldestelle
erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Identität des Antragstellers (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
- Schriftstück, auf dem die zu leistende Unterschrift beglaubigt werden soll
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport
Unterstützende Institutionen
Bürgerbüro, Bürgerberatung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 03.07.2013