Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone Einrichtung

    Parkplatzabsperrung für einen Umzug: Einrichtung

    Beschreibung

    Eine Parkplatzabsperrung ist notwendig, wenn das Be- und Entladen eines Umzugtransportes nicht störungsfrei im Straßenverkehr vorgenommen werden kann. Das ist der Fall, wenn der Umzugstransport in einem Bereich stattfinden wird, in dem

    • ein Halte- oder Parkverbot gilt,
    • das Parken (z. B. auf Parkplätzen - auch Seitenstreifen, auf Bewohnerparken, in einer Kurzparkzone) erlaubt ist
    • sich eine Fußgängerzone befindet
    • der Gehweg ganz oder teilweise z. B. durch einen Möbellift beeinträchtigt oder blockiert wird.

    Die zuständige Stelle erteilt nach Antragstellung eine Anordnung. Diese enthält Angaben darüber, wie der betreffende Bereich zu kennzeichnen ist. Erst nach Erhalt der Anordnung dürfen die betreffenden Verkehrszeichen (Halteverbotsschilder) aufgestellt werden. Die Halteverbotsschilder können bei der zuständigen Stelle oder bei Fachfirmen (Verkehrstechnik), Speditionen und ggf. beim Betriebshof ausgeliehen werden.

    An öffentlichen Straßen dürfen ohne vorherige Genehmigung (beispielsweise durch Aufstellen von Mülltonnen) keine Parkplätze eigenmächtig reserviert werden.
    Andere Verkehrsteilnehmer müssen ungenehmigte Reservierungen nicht beachten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Im Einzelfall wird der Landkreis hinzugezogen.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Westoverledingen - Ordnungsamt

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 100262

    26804 Westoverledingen

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 18

    26810 Westoverledingen

    Parkplätze

    • Parkplatz: Rathausparkplatz hinten
      Anzahl: 170  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Rathausparkplatz hinten
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Westoverledingen, Ihrener Straße
      Linie:
      • Bus: Linie 600

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:30 Uhr (und nach Vereinbarung) Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr (und nach Vereinbarung) Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr (und nach Vereinbarung) Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr (und nach Vereinbarung) Freitag 08:30 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04955 933-111

    Telefon Festnetz: 04955 933-110

    Fax: 04955 933-199

    E-Mail: ordnungsamt@westoverledingen.de

    Internet

    Bankverbindung

    Gemeinde Westoverledingen

    Empfänger: Gemeinde Westoverledingen

    IBAN: DE29 2856 2716 0000 5070 00

    BIC: GENODEF1WEF

    Bankinstitut: Raiffeisenbank Flachsmeer

    Gemeinde Westoverledingen

    Empfänger: Gemeinde Westoverledingen

    IBAN: DE08 2859 0075 6107 0947 00

    BIC: GENODEF1LER

    Bankinstitut: Ostfriesische Volksbank

    Gemeinde Westoverledingen

    Empfänger: Gemeinde Westoverledingen

    IBAN: DE66 2855 0000 0009 8008 30

    BIC: BRLADE21LER

    Bankinstitut: Sparkasse LeerWittmund

    Version

    Technisch geändert am 22.03.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Der Antrag sollte folgende Angaben enthalten:

    • Vor- und Zuname
    • neue und alte Adresse
    • Telefon- und Fax-Nummer
    • Zweck der Halteverbotszone
    • Zeitraum, in dem das Halteverbot gelten soll
    • Bereich, in dem die Halteverbotszone eingerichtet werden soll, mit möglichst genauen Angaben (z.B. Straße und Hausnummer) und ggf. unter Beifügen einer Skizze
    • Länge der Halteverbotszone (diese richtet sich in der Regel nach der Länge des Umzugsfahrzeuges)
    • ggf. das Datum, an dem die Halteverbotszone eingerichtet werden soll

    Fristen

    Der Antrag muss rechtzeitig gestellt werden.

    Die Halteverbotsschilder müssen je nach Ort der Antragstellung drei bis vier Tage vor dem Umzugstermin aufgestellt werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen Gebühren für die Anordnung und den Verleih der Halteverbotsschilder an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Muss eine Halteverbotszone kurzfristig eingerichtet werden, sollte der Antrag persönlich gestellt werden.

    Gilt für den Bereich vor der geplanten Be- und Entladezone ein absolutes Halteverbot, muss eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden, um dort parken zu dürfen. In Bereichen mit eingeschränktem Halteverbot darf dagegen be- und entladen, wenn dies ohne Verzögerungen geschieht.

    Stehen am Umzugstag trotz aufgestellter Schilder Fahrzeuge in der Halteverbotszone und behindern den Umzug, kann das Abschleppen der Fahrzeuge veranlasst werden lassen. Die Abschleppkosten müssen die Fahrzeughalter tragen.

    Bemerkungen

    Text überprüft durch die AG Kommunenredaktion

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 25.04.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de