• Rhede (Ems) (Landkreis Emsland, Niedersachsen)
Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone Einrichtung

Parkplatzabsperrung für einen Umzug: Einrichtung

Beschreibung

Eine Parkplatzabsperrung ist notwendig, wenn das Be- und Entladen eines Umzugtransportes nicht störungsfrei im Straßenverkehr vorgenommen werden kann. Das ist der Fall, wenn der Umzugstransport in einem Bereich stattfinden wird, in dem

  • ein Halte- oder Parkverbot gilt,
  • das Parken (z. B. auf Parkplätzen - auch Seitenstreifen, auf Bewohnerparken, in einer Kurzparkzone) erlaubt ist
  • sich eine Fußgängerzone befindet
  • der Gehweg ganz oder teilweise z. B. durch einen Möbellift beeinträchtigt oder blockiert wird.

Die zuständige Stelle erteilt nach Antragstellung eine Anordnung. Diese enthält Angaben darüber, wie der betreffende Bereich zu kennzeichnen ist. Erst nach Erhalt der Anordnung dürfen die betreffenden Verkehrszeichen (Halteverbotsschilder) aufgestellt werden. Die Halteverbotsschilder können bei der zuständigen Stelle oder bei Fachfirmen (Verkehrstechnik), Speditionen und ggf. beim Betriebshof  ausgeliehen werden.

An öffentlichen Straßen dürfen ohne vorherige Genehmigung (beispielsweise durch Aufstellen von Mülltonnen) keine Parkplätze eigenmächtig reserviert werden.
Andere Verkehrsteilnehmer müssen ungenehmigte Reservierungen nicht beachten.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Im Einzelfall wird der Landkreis hinzugezogen.

Ansprechpartner

Gemeinde Rhede (Ems) - Ordnungsamt/Gewerbe/Feuerwehrwesen

Adresse

Postanschrift

Postfach 1134

26898 Rhede (Ems)

Hausanschrift

Gerhardyweg 1

26899 Rhede (Ems)

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Abweichende Öffnungszeiten Sozialamt Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag geschlossen Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr Freitag geschlossen ; Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Abweichende Öffnungszeiten Sozialamt Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag geschlossen Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr Freitag geschlossen

Kontakt

Telefon Festnetz: 04964 9182-19

E-Mail: ordnungsamt@rhede-ems.de

Kontaktperson

  • Herr Holger Knak (Fachbereichsleitung)
    Hausanschrift

    Gerhardyweg 1

    26899 Rhede (Ems)

    Fax: 04964 9182-40

    Telefon Festnetz: 04964 9182-19

    E-Mail: knak@rhede-ems.de

Zahlungsweisen

Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung, Paypal, Bargeldzahlung, SEPA-Lastschrift, SEPA-Überweisung

Bankverbindung

Gemeinde Rhede (Ems)

Empfänger: Gemeinde Rhede (Ems)

IBAN: DE08 2666 1494 0000 1643 00

Bankinstitut: Emsländische Volksbank

Gemeinde Rhede (Ems)

Empfänger: Gemeinde Rhede (Ems)

IBAN: DE06 2665 0001 0017 0000 19

Bankinstitut: Sparkasse Emsland

Version

Technisch erstellt am 21.04.2021

Technisch geändert am 22.04.2021

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Landkreis Emsland - Fachbereich Straßenverkehr

Adresse

Hausanschrift

Ordeniederung 1

49716 Meppen

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Postanschrift

Postfach 15 62

49705 Meppen

Öffnungszeiten

Führerscheinstelle:  Nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung Kfz-Zulassungsstelle: Nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung GESONDERTE ÖFFNUNGSZEITEN für Kfz: Kfz: Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung  möglich. - Meppen, Kfz-Zulassung: Mo., Mi., Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin) Di. u. Do.: 08:00 - 15:00 Uhr (nur mit Termin) Samstag: 09:00 - 11:30 Uhr (nur mit Termin) - Aschendorf/Lingen, Kfz-Zulassung: Mo., Mi.: 08:00 - 15:00 Uhr  (nur mit Termin) Di., Do., Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr  (nur mit Termin) Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.; Führerscheinstelle:  Nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung Kfz-Zulassungsstelle: Nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung GESONDERTE ÖFFNUNGSZEITEN für Kfz: Kfz: Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung  möglich. - Meppen, Kfz-Zulassung: Mo., Mi., Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin) Di. u. Do.: 08:00 - 15:00 Uhr (nur mit Termin) Samstag: 09:00 - 11:30 Uhr (nur mit Termin) - Aschendorf/Lingen, Kfz-Zulassung: Mo., Mi.: 08:00 - 15:00 Uhr  (nur mit Termin) Di., Do., Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr  (nur mit Termin)

Kontaktperson

Version

Technisch erstellt am 17.04.2009

Technisch geändert am 10.04.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

Der Antrag sollte folgende Angaben enthalten:

  • Vor- und Zuname
  • neue und alte Adresse
  • Telefon- und Fax-Nummer
  • Zweck der Halteverbotszone
  • Zeitraum, in dem das Halteverbot gelten soll
  • Bereich, in dem die Halteverbotszone eingerichtet werden soll, mit möglichst genauen Angaben (z.B. Straße und Hausnummer) und ggf. unter Beifügen einer Skizze
  • Länge der Halteverbotszone (diese richtet sich in der Regel nach der Länge des Umzugsfahrzeuges)
  • ggf. das Datum, an dem die Halteverbotszone eingerichtet werden soll

Handlungsgrundlage(n)

Fristen

Der Antrag muss rechtzeitig gestellt werden.

Die Halteverbotsschilder müssen je nach Ort der Antragstellung drei bis vier Tage vor dem Umzugstermin aufgestellt werden.  Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Kosten

Es fallen Gebühren für die Anordnung und den Verleih der Halteverbotsschilder an.

Hinweise (Besonderheiten)

Muss eine Halteverbotszone kurzfristig eingerichtet werden, sollte der Antrag persönlich gestellt werden.

Gilt für den Bereich vor der geplanten Be- und Entladezone ein absolutes Halteverbot, muss eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden, um dort parken zu dürfen. In Bereichen mit eingeschränktem Halteverbot darf dagegen be- und entladen, wenn dies ohne Verzögerungen geschieht.

Stehen am Umzugstag trotz aufgestellter Schilder Fahrzeuge in der Halteverbotszone und behindern den Umzug, kann das Abschleppen der Fahrzeuge veranlasst werden lassen. Die Abschleppkosten müssen die Fahrzeughalter tragen.

Bemerkungen

Text überprüft durch die AG Kommunenredaktion

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am 25.04.2013

Version

Technisch erstellt am 06.05.2013

Technisch geändert am 23.08.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024