Parkplatzabsperrung für einen Umzug: Einrichtung
Beschreibung
Eine Parkplatzabsperrung ist notwendig, wenn das Be- und Entladen eines Umzugtransportes nicht störungsfrei im Straßenverkehr vorgenommen werden kann. Das ist der Fall, wenn der Umzugstransport in einem Bereich stattfinden wird, in dem
- ein Halte- oder Parkverbot gilt,
- das Parken (z. B. auf Parkplätzen - auch Seitenstreifen, auf Bewohnerparken, in einer Kurzparkzone) erlaubt ist
- sich eine Fußgängerzone befindet
- der Gehweg ganz oder teilweise z. B. durch einen Möbellift beeinträchtigt oder blockiert wird.
Die zuständige Stelle erteilt nach Antragstellung eine Anordnung. Diese enthält Angaben darüber, wie der betreffende Bereich zu kennzeichnen ist. Erst nach Erhalt der Anordnung dürfen die betreffenden Verkehrszeichen (Halteverbotsschilder) aufgestellt werden. Die Halteverbotsschilder können bei der zuständigen Stelle oder bei Fachfirmen (Verkehrstechnik), Speditionen und ggf. beim Betriebshof ausgeliehen werden.
An öffentlichen Straßen dürfen ohne vorherige Genehmigung (beispielsweise durch Aufstellen von Mülltonnen) keine Parkplätze eigenmächtig reserviert werden.
Andere Verkehrsteilnehmer müssen ungenehmigte Reservierungen nicht beachten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Im Einzelfall wird der Landkreis hinzugezogen.
Ansprechpartner
Fachdienst 42 Straßenverkehr und Führerscheine
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Frauenparkplatz:
Anzahl: 20 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 508 Gebühren: nein - Frauenparkplatz:
Anzahl: 20 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 508 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Am Graalwall
- Haltestelle: Am Graalwall
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Sachgebiet Führerscheine: Montag, Mittwoch bis Freitag: 08:00 - 11:30 Uhr und Dienstag: 13:30 - 16:30 Uhr Sachgebiet Straßenverkehr: Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung Die Führerscheinstelle ist zwischen Weihnachten und Neujahr (27.12. bis 30.12.) geschlossen.
Kontakt
Telefon Festnetz: 04131 26-0
Kontaktperson
Mitarbeiter/in
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: Landkreis Lüneburg ohne Stadtgebiet Lüneburg
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04131 26-1556
Fax: 04131 26-2556
Mitarbeiter/in
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: Landkreis Lüneburg ohne Stadtgebiet Lüneburg
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04131 26-1304
Fax: 04131 26-2304
Weitere Informationen
Stichwörter
Führerscheinstelle, Straßenverkehr
Gemeindefreier Bezirk Lohheide
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05051 9867-0
Internet
erforderliche Unterlagen
Der Antrag sollte folgende Angaben enthalten:
- Vor- und Zuname
- neue und alte Adresse
- Telefon- und Fax-Nummer
- Zweck der Halteverbotszone
- Zeitraum, in dem das Halteverbot gelten soll
- Bereich, in dem die Halteverbotszone eingerichtet werden soll, mit möglichst genauen Angaben (z.B. Straße und Hausnummer) und ggf. unter Beifügen einer Skizze
- Länge der Halteverbotszone (diese richtet sich in der Regel nach der Länge des Umzugsfahrzeuges)
- ggf. das Datum, an dem die Halteverbotszone eingerichtet werden soll
Fristen
Der Antrag muss rechtzeitig gestellt werden.
Die Halteverbotsschilder müssen je nach Ort der Antragstellung drei bis vier Tage vor dem Umzugstermin aufgestellt werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen Gebühren für die Anordnung und den Verleih der Halteverbotsschilder an.
Hinweise (Besonderheiten)
Muss eine Halteverbotszone kurzfristig eingerichtet werden, sollte der Antrag persönlich gestellt werden.
Gilt für den Bereich vor der geplanten Be- und Entladezone ein absolutes Halteverbot, muss eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden, um dort parken zu dürfen. In Bereichen mit eingeschränktem Halteverbot darf dagegen be- und entladen, wenn dies ohne Verzögerungen geschieht.
Stehen am Umzugstag trotz aufgestellter Schilder Fahrzeuge in der Halteverbotszone und behindern den Umzug, kann das Abschleppen der Fahrzeuge veranlasst werden lassen. Die Abschleppkosten müssen die Fahrzeughalter tragen.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 25.04.2013