Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone Einrichtung

    Parkplatzabsperrung für einen Umzug: Einrichtung

    Beschreibung

    Eine Parkplatzabsperrung ist notwendig, wenn das Be- und Entladen eines Umzugtransportes nicht störungsfrei im Straßenverkehr vorgenommen werden kann. Das ist der Fall, wenn der Umzugstransport in einem Bereich stattfinden wird, in dem

    • ein Halte- oder Parkverbot gilt,
    • das Parken (z. B. auf Parkplätzen - auch Seitenstreifen, auf Bewohnerparken, in einer Kurzparkzone) erlaubt ist
    • sich eine Fußgängerzone befindet
    • der Gehweg ganz oder teilweise z. B. durch einen Möbellift beeinträchtigt oder blockiert wird.

    Die zuständige Stelle erteilt nach Antragstellung eine Anordnung. Diese enthält Angaben darüber, wie der betreffende Bereich zu kennzeichnen ist. Erst nach Erhalt der Anordnung dürfen die betreffenden Verkehrszeichen (Halteverbotsschilder) aufgestellt werden. Die Halteverbotsschilder können bei der zuständigen Stelle oder bei Fachfirmen (Verkehrstechnik), Speditionen und ggf. beim Betriebshof ausgeliehen werden.

    An öffentlichen Straßen dürfen ohne vorherige Genehmigung (beispielsweise durch Aufstellen von Mülltonnen) keine Parkplätze eigenmächtig reserviert werden.
    Andere Verkehrsteilnehmer müssen ungenehmigte Reservierungen nicht beachten.

    Hinweise für Springe: Haltverbot für Möbelumzüge o.ä.: Genehmigung

    Allgemeine Informationen

    Eine Parkplatzabsperrung ist notwendig, wenn das Be- und Entladen eines Umzugstransportes nicht störungsfrei im Straßenverkehr vorgenommen werden kann. Das ist der Fall, wenn der Umzugstransport in einem Bereich stattfinden wird, in dem

    • ein Halt- oder Parkverbot gilt,
    • das Parken (z. B. auf Parkplätzen - auch Seitenstreifen, auf Bewohnerparken, in einer Kurzparkzone) erlaubt ist
    • sich eine Fußgängerzone befindet
    • der Gehweg ganz oder teilweise z. B. durch einen Möbellift beeinträchtigt oder blockiert wird.

    Die zuständige Stelle erteilt nach Antragstellung eine Anordnung. Diese enthält Angaben darüber, wie der betreffende Bereich zu kennzeichnen ist. Erst nach Erhalt der Anordnung dürfen die betreffenden Verkehrszeichen (Haltverbotsschilder) aufgestellt werden. Die Haltverbotsschilder können bei Fachfirmen (Verkehrstechnik) und Speditionen ausgeliehen werden.

    An öffentlichen Straßen dürfen ohne vorherige Genehmigung (beispielsweise durch Aufstellen von Mülltonnen oder Stühlen) keine Parkplätze eigenmächtig reserviert werden.
    Andere Verkehrsteilnehmer müssen ungenehmigte Reservierungen nicht beachten.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Im Einzelfall wird der Landkreis hinzugezogen.

    Hinweise für Springe: Haltverbot für Möbelumzüge o.ä.: Genehmigung

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Im Einzelfall wird die Region Hannover hinzugezogen.

    Hinweise für Springe: Parkplatzabsperrung für einen Umzug: Einrichtung

    Je nachdem ob Ihre Anfrage eine Bundes-, Landes- , Kreis- oder Gemeindestraße betrifft, ändert sich die Zuständigkeit. Bitte achten Sie deswegen unbedingt auf die Zuständigkeiten inklusive Ansprechpartner*innen!

    Ansprechpartner

    Fachdienst 32 - Ordnung und Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Auf dem Burghof 1

    31832 Springe

    Öffnungszeiten

    Nach Vereinbarung.

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 02.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    86.01 - Team Verwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Hildesheimer Str. 18

    30169 Hannover

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 15:30 Uhr Dienstag: 08:00 - 15:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 15:30 Uhr Donnerstag: 08:00 - 15:30 Uhr Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr Bitte vereinbaren Sie einen Termin

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Bitte achten Sie unbedingt auf die Zuständigkeiten inklusive Ansprechpartner*innen! Postanschrift: Haus der Region Hildesheimer Straße 20 30169 Hannover

    Version

    Technisch geändert am 30.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Der Antrag sollte folgende Angaben enthalten:

    • Vor- und Zuname
    • neue und alte Adresse
    • Telefon- und Fax-Nummer
    • Zweck der Halteverbotszone
    • Zeitraum, in dem das Halteverbot gelten soll
    • Bereich, in dem die Halteverbotszone eingerichtet werden soll, mit möglichst genauen Angaben (z.B. Straße und Hausnummer) und ggf. unter Beifügen einer Skizze
    • Länge der Halteverbotszone (diese richtet sich in der Regel nach der Länge des Umzugsfahrzeuges)
    • ggf. das Datum, an dem die Halteverbotszone eingerichtet werden soll

    Hinweise für Springe: Haltverbot für Möbelumzüge o.ä.: Genehmigung

    Der Antrag sollte folgende Angaben enthalten:

    • Vor- und Zuname
    • neue und alte Adresse
    • Telefonnummer
    • E-Mail-Adresse
    • Zweck der Haltverbotszone
    • Zeitraum, in dem das Haltverbot gelten soll
    • Bereich, in dem die Haltverbotszone eingerichtet werden soll, mit möglichst genauen Angaben (z.B. Straße und Hausnummer) und ggf. unter Beifügen einer Skizze
    • Länge der Haltverbotszone (diese richtet sich in der Regel nach der Länge des Umzugsfahrzeuges)
    • ggf. das Datum, an dem die Haltverbotszone eingerichtet werden soll

    Formulare

    Hinweise für Springe: Parkplatzabsperrung für einen Umzug: Einrichtung

    Fristen

    Der Antrag muss rechtzeitig gestellt werden.

    Die Halteverbotsschilder müssen je nach Ort der Antragstellung drei bis vier Tage vor dem Umzugstermin aufgestellt werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Springe: Haltverbot für Möbelumzüge o.ä.: Genehmigung

    Der Antrag muss rechtzeitig - möglichst 14 Tage vor der gewünschten Aufstellung - gestellt werden.

    Die Haltverbotsschilder müssen drei volle Kalendertage vor dem Umzugstermin aufgestellt werden.

    Kosten

    Es fallen Gebühren für die Anordnung und den Verleih der Halteverbotsschilder an.

    Hinweise für Springe: Haltverbot für Möbelumzüge o.ä.: Genehmigung

    Es fallen Gebühren für die Anordnung der Haltverbotsschilder an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Muss eine Halteverbotszone kurzfristig eingerichtet werden, sollte der Antrag persönlich gestellt werden.

    Gilt für den Bereich vor der geplanten Be- und Entladezone ein absolutes Halteverbot, muss eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden, um dort parken zu dürfen. In Bereichen mit eingeschränktem Halteverbot darf dagegen be- und entladen, wenn dies ohne Verzögerungen geschieht.

    Stehen am Umzugstag trotz aufgestellter Schilder Fahrzeuge in der Halteverbotszone und behindern den Umzug, kann das Abschleppen der Fahrzeuge veranlasst werden lassen. Die Abschleppkosten müssen die Fahrzeughalter tragen.

    Hinweise für Springe: Haltverbot für Möbelumzüge o.ä.: Genehmigung

    Gilt für den Bereich vor der geplanten Be- und Entladezone ein absolutes Haltverbot, muss eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden, um dort parken zu dürfen. In Bereichen mit eingeschränktem Haltverbot darf dagegen be- und entladen, wenn dies ohne Verzögerungen geschieht.

    Stehen am Umzugstag trotz aufgestellter Schilder Fahrzeuge in der Haltverbotszone und behindern den Umzug, kann das Abschleppen der Fahrzeuge veranlasst werden lassen. Die Abschleppkosten müssen die Fahrzeughalter tragen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Springe: Haltverbot für Möbelumzüge o.ä.: Genehmigung

    Hinweise für Springe: Parkplatzabsperrung für einen Umzug: Einrichtung

    Bemerkungen

    Text überprüft durch die AG Kommunenredaktion

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 25.04.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Metainformation