Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone Einrichtung

    Parkplatzabsperrung für einen Umzug: Einrichtung

    Beschreibung

    Eine Parkplatzabsperrung ist notwendig, wenn das Be- und Entladen eines Umzugtransportes nicht störungsfrei im Straßenverkehr vorgenommen werden kann. Das ist der Fall, wenn der Umzugstransport in einem Bereich stattfinden wird, in dem

    • ein Halte- oder Parkverbot gilt,
    • das Parken (z. B. auf Parkplätzen - auch Seitenstreifen, auf Bewohnerparken, in einer Kurzparkzone) erlaubt ist
    • sich eine Fußgängerzone befindet
    • der Gehweg ganz oder teilweise z. B. durch einen Möbellift beeinträchtigt oder blockiert wird.

    Die zuständige Stelle erteilt nach Antragstellung eine Anordnung. Diese enthält Angaben darüber, wie der betreffende Bereich zu kennzeichnen ist. Erst nach Erhalt der Anordnung dürfen die betreffenden Verkehrszeichen (Halteverbotsschilder) aufgestellt werden. Die Halteverbotsschilder können bei der zuständigen Stelle oder bei Fachfirmen (Verkehrstechnik), Speditionen und ggf. beim Betriebshof  ausgeliehen werden.

    An öffentlichen Straßen dürfen ohne vorherige Genehmigung (beispielsweise durch Aufstellen von Mülltonnen) keine Parkplätze eigenmächtig reserviert werden.
    Andere Verkehrsteilnehmer müssen ungenehmigte Reservierungen nicht beachten.

    Hinweise für Seelze: Halteverbot

    Allgemeine Informationen

    Wenn für einen Umzug ein Halteverbot benötigt wird, dann erteilt die Verkehrsbehörde nach Antragstellung eine Anordnung. Diese enthält Angaben darüber, wie der betreffende Bereich zu kennzeichnen ist. Erst nach Erhalt der Anordnung dürfen die betreffenden Verkehrszeichen aufgestellt werden.



    Allgemeine Informationen

    Wenn für einen Umzug ein Halteverbot benötigt wird, dann erteilt die Verkehrsbehörde nach Antragstellung eine Anordnung. Diese enthält Angaben darüber, wie der betreffende Bereich zu kennzeichnen ist. Erst nach Erhalt der Anordnung dürfen die betreffenden Verkehrszeichen aufgestellt werden.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Im Einzelfall wird der Landkreis hinzugezogen.

    Hinweise für Seelze: Parkplatzabsperrung für einen Umzug: Einrichtung

    Je nachdem ob Ihre Anfrage eine Bundes-, Landes- , Kreis- oder Gemeindestraße betrifft, ändert sich die Zuständigkeit. Bitte achten Sie deswegen unbedingt auf die Zuständigkeiten inklusive Ansprechpartner*innen

    Je nachdem ob Ihre Anfrage eine Bundes-, Landes- , Kreis- oder Gemeindestraße betrifft, ändert sich die Zuständigkeit. Bitte achten Sie deswegen unbedingt auf die Zuständigkeiten inklusive Ansprechpartner*innen!

    Ansprechpartner

    32.2 - Abteilung Mobilität & Entwässerung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    30926 Seelze

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 12.05.2021 (von: Cholewinski, Irene)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Stadt Seelze)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    86.01 - Team Verwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Hildesheimer Str. 18

    30169 Hannover

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 15:30 Uhr Dienstag: 08:00 - 15:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 15:30 Uhr Donnerstag: 08:00 - 15:30 Uhr Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr Bitte vereinbaren Sie einen Termin

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Bitte achten Sie unbedingt auf die Zuständigkeiten inklusive Ansprechpartner*innen! Postanschrift: Haus der Region Hildesheimer Straße 20 30169 Hannover

    Version

    Technisch erstellt am 26.01.2023 (von: Webservice, Region Hannover)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Region Hannover)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Der Antrag sollte folgende Angaben enthalten:

    • Vor- und Zuname
    • neue und alte Adresse
    • Telefon- und Fax-Nummer
    • Zweck der Halteverbotszone
    • Zeitraum, in dem das Halteverbot gelten soll
    • Bereich, in dem die Halteverbotszone eingerichtet werden soll, mit möglichst genauen Angaben (z.B. Straße und Hausnummer) und ggf. unter Beifügen einer Skizze
    • Länge der Halteverbotszone (diese richtet sich in der Regel nach der Länge des Umzugsfahrzeuges)
    • ggf. das Datum, an dem die Halteverbotszone eingerichtet werden soll

    Hinweise für Seelze: Halteverbot

    Benötigt wird ein formloser Antrag mit folgendem Inhalt:

    • Anschrift
    • Telefonnummer und/oder E-Mail Adresse für Rückfragen
    • Zweck der Halteverbotszone
    • Zeitraum, in dem das Halteverbot gelten soll
    • Bereich, in dem die Halteverbotszone eingerichtet werden soll, mit möglichst genauen Angaben (z.B. Straße und Hausnummer) und ggf. unter Beifügen einer Skizze

    Benötigt wird ein formloser Antrag mit folgendem Inhalt:

    • Anschrift
    • Telefonnummer und/oder E-Mail Adresse für Rückfragen
    • Zweck der Halteverbotszone
    • Zeitraum, in dem das Halteverbot gelten soll
    • Bereich, in dem die Halteverbotszone eingerichtet werden soll, mit möglichst genauen Angaben (z.B. Straße und Hausnummer) und ggf. unter Beifügen einer Skizze

    Formulare

    Hinweise für Seelze: Parkplatzabsperrung für einen Umzug: Einrichtung

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Der Antrag muss rechtzeitig gestellt werden.

    Die Halteverbotsschilder müssen je nach Ort der Antragstellung drei bis vier Tage vor dem Umzugstermin aufgestellt werden.  Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Seelze: Halteverbot

    Der Antrag muss zwei Wochen vor Beginn des Halteverbotszeitraums gestellt werden.

    Die Halteverbotsschilder müssen vier Tage vor dem Umzugstermin aufgestellt werden, sonst kann ein falschparkendes Fahrzeug in dem Halteverbot nicht umgesetzt werden.

    Der Antrag muss zwei Wochen vor Beginn des Halteverbotszeitraums gestellt werden.

    Die Halteverbotsschilder müssen vier Tage vor dem Umzugstermin aufgestellt werden, sonst kann ein falschparkendes Fahrzeug in dem Halteverbot nicht umgesetzt werden.

    Kosten

    Es fallen Gebühren für die Anordnung und den Verleih der Halteverbotsschilder an.

    Hinweise für Seelze: Halteverbot

    Es fallen Gebühren für die Anordnung an. In der Regel liegen diese bei 30,- €, je nach Fall kann es aber auch zu höheren Gebühren kommen.

    Es fallen Gebühren für die Anordnung an. In der Regel liegen diese bei 30,- €, je nach Fall kann es aber auch zu höheren Gebühren kommen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Muss eine Halteverbotszone kurzfristig eingerichtet werden, sollte der Antrag persönlich gestellt werden.

    Gilt für den Bereich vor der geplanten Be- und Entladezone ein absolutes Halteverbot, muss eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden, um dort parken zu dürfen. In Bereichen mit eingeschränktem Halteverbot darf dagegen be- und entladen, wenn dies ohne Verzögerungen geschieht.

    Stehen am Umzugstag trotz aufgestellter Schilder Fahrzeuge in der Halteverbotszone und behindern den Umzug, kann das Abschleppen der Fahrzeuge veranlasst werden lassen. Die Abschleppkosten müssen die Fahrzeughalter tragen.

    Hinweise für Seelze: Halteverbot

    In Bereichen mit eingeschränktem Halteverbot darf be- und entladen werden, wenn dies ohne Verzögerungen geschieht.

    Stehen am Umzugstag trotz aufgestellter Schilder Fahrzeuge in der Halteverbotszone und behindern den Umzug, kann das Abschleppen der Fahrzeuge veranlasst werden. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an den Ordnungsdienst (ordnungsdienst@stadt-seelze.de). Sollte dieser nicht erreichbar sein, dann ist die Polizei Seelze der Ansprechpartner.

    In Bereichen mit eingeschränktem Halteverbot darf be- und entladen werden, wenn dies ohne Verzögerungen geschieht.

    Stehen am Umzugstag trotz aufgestellter Schilder Fahrzeuge in der Halteverbotszone und behindern den Umzug, kann das Abschleppen der Fahrzeuge veranlasst werden. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an den Ordnungsdienst (ordnungsdienst@stadt-seelze.de). Sollte dieser nicht erreichbar sein, dann ist die Polizei Seelze der Ansprechpartner.

    Weitere Informationen

    Bemerkungen

    Text überprüft durch die AG Kommunenredaktion

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 25.04.2013

    Version

    Technisch erstellt am 06.05.2013 (von: Brendgen, Elke)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Metainformation