Parkplatzabsperrung für einen Umzug: Einrichtung
Beschreibung
Eine Parkplatzabsperrung ist notwendig, wenn das Be- und Entladen eines Umzugtransportes nicht störungsfrei im Straßenverkehr vorgenommen werden kann. Das ist der Fall, wenn der Umzugstransport in einem Bereich stattfinden wird, in dem
- ein Halte- oder Parkverbot gilt,
- das Parken (z. B. auf Parkplätzen - auch Seitenstreifen, auf Bewohnerparken, in einer Kurzparkzone) erlaubt ist
- sich eine Fußgängerzone befindet
- der Gehweg ganz oder teilweise z. B. durch einen Möbellift beeinträchtigt oder blockiert wird.
Die zuständige Stelle erteilt nach Antragstellung eine Anordnung. Diese enthält Angaben darüber, wie der betreffende Bereich zu kennzeichnen ist. Erst nach Erhalt der Anordnung dürfen die betreffenden Verkehrszeichen (Halteverbotsschilder) aufgestellt werden. Die Halteverbotsschilder können bei der zuständigen Stelle oder bei Fachfirmen (Verkehrstechnik), Speditionen und ggf. beim Betriebshof ausgeliehen werden.
An öffentlichen Straßen dürfen ohne vorherige Genehmigung (beispielsweise durch Aufstellen von Mülltonnen) keine Parkplätze eigenmächtig reserviert werden.
Andere Verkehrsteilnehmer müssen ungenehmigte Reservierungen nicht beachten.
Hinweise für Langenhagen: Parkplatzabsperrung für einen Umzug: Einrichtung
Eine Parkplatzabsperrung ist notwendig, wenn das Be- und Entladen eines Umzugtransportes nicht störungsfrei im Straßenverkehr vorgenommen werden kann. Das ist der Fall, wenn der Umzugstransport in einem Bereich stattfinden wird, in dem
- ein Halte- oder Parkverbot gilt,
- das Parken (z. B. auf Parkplätzen - auch Seitenstreifen, auf Bewohnerparken, in einer Kurzparkzone) erlaubt ist
- sich eine Fußgängerzone befindet
- der Gehweg ganz oder teilweise z. B. durch einen Möbellift beeinträchtigt oder blockiert wird.
An öffentlichen Straßen dürfen ohne vorherige Genehmigung (beispielsweise durch Aufstellen von Mülltonnen) keine Parkplätze eigenmächtig reserviert werden.
Andere Verkehrsteilnehmer müssen ungenehmigte Reservierungen nicht beachten. Sie benötigen deshalb Halteverbotsschilder, die rechtzeitig aufgestellt und wieder abgebaut werden müssen (Beschilderungsservice).
Eine Parkplatzabsperrung ist notwendig, wenn das Be- und Entladen eines Umzugtransportes nicht störungsfrei im Straßenverkehr vorgenommen werden kann. Das ist der Fall, wenn der Umzugstransport in einem Bereich stattfinden wird, in dem
- ein Halte- oder Parkverbot gilt,
- das Parken (z. B. auf Parkplätzen - auch Seitenstreifen, auf Bewohnerparken, in einer Kurzparkzone) erlaubt ist
- sich eine Fußgängerzone befindet
- der Gehweg ganz oder teilweise z. B. durch einen Möbellift beeinträchtigt oder blockiert wird.
An öffentlichen Straßen dürfen ohne vorherige Genehmigung (beispielsweise durch Aufstellen von Mülltonnen) keine Parkplätze eigenmächtig reserviert werden.
Andere Verkehrsteilnehmer müssen ungenehmigte Reservierungen nicht beachten. Sie benötigen deshalb Halteverbotsschilder, die rechtzeitig aufgestellt und wieder abgebaut werden müssen (Beschilderungsservice).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Im Einzelfall wird der Landkreis hinzugezogen.
Hinweise für Langenhagen: Parkplatzabsperrung für einen Umzug: Einrichtung
Je nachdem ob Ihre Anfrage eine Bundes-, Landes- , Kreis- oder Gemeindestraße betrifft, ändert sich die Zuständigkeit. Bitte achten Sie deswegen unbedingt auf die Zuständigkeiten inklusive Ansprechpartner*innen!
Je nachdem ob Ihre Anfrage eine Bundes-, Landes- , Kreis- oder Gemeindestraße betrifft, ändert sich die Zuständigkeit. Bitte achten Sie deswegen unbedingt auf die Zuständigkeiten inklusive Ansprechpartner*innen!
Die Stadt Langenhagen verfügt über keinen Beschilderungsservice. Halteverbotsschilder können bei Fachfirmen (Verkehrstechnik) oder Speditionen ausgeliehen werden. Diese Unternehmen kümmern sich grundsätzlich auch um die Antragstellung der Anordnung (Beschilderungsservice).
Wenn Sie eine Fachfirma beauftragen (Regelfall) brauchen Sie sich nicht für die Anordnung an die zuständige Stelle bei der Stadt Langenhagen zu wenden.
Die Stadt Langenhagen verfügt über keinen Beschilderungsservice. Halteverbotsschilder können bei Fachfirmen (Verkehrstechnik) oder Speditionen ausgeliehen werden. Diese Unternehmen kümmern sich grundsätzlich auch um die Antragstellung der Anordnung (Beschilderungsservice).
Wenn Sie eine Fachfirma beauftragen (Regelfall) brauchen Sie sich nicht für die Anordnung an die zuständige Stelle bei der Stadt Langenhagen zu wenden.
Ansprechpartner
32 - Straßenverkehrsbehörde
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Weitere Informationen
86.01 - Team Verwaltung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 15:30 Uhr Dienstag: 08:00 - 15:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 15:30 Uhr Donnerstag: 08:00 - 15:30 Uhr Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr Bitte vereinbaren Sie einen Termin
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Der Antrag sollte folgende Angaben enthalten:
- Vor- und Zuname
- neue und alte Adresse
- Telefon- und Fax-Nummer
- Zweck der Halteverbotszone
- Zeitraum, in dem das Halteverbot gelten soll
- Bereich, in dem die Halteverbotszone eingerichtet werden soll, mit möglichst genauen Angaben (z.B. Straße und Hausnummer) und ggf. unter Beifügen einer Skizze
- Länge der Halteverbotszone (diese richtet sich in der Regel nach der Länge des Umzugsfahrzeuges)
- ggf. das Datum, an dem die Halteverbotszone eingerichtet werden soll
Hinweise für Langenhagen: Parkplatzabsperrung für einen Umzug: Einrichtung
Nur für den Fall (Ausnahme), dass der von Ihnen beauftragte Beschilderungsservice die Beantragung der Anordnung nicht übernimmt, schreiben Sie bitte eine E-Mail an die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Langenhagen.
Der Antrag sollte folgende Angaben enthalten:
- Vor- und Zuname
- neue und alte Adresse
- Telefon- und Fax-Nummer
- Zweck der Halteverbotszone
- Zeitraum, in dem das Halteverbot gelten soll
- Bereich, in dem die Halteverbotszone eingerichtet werden soll, mit möglichst genauen Angaben (z.B. Straße und Hausnummer) und ggf. unter Beifügen einer Skizze
- Länge der Halteverbotszone (diese richtet sich in der Regel nach der Länge des Umzugsfahrzeuges)
- ggf. das Datum, an dem die Halteverbotszone eingerichtet werden soll
Nur für den Fall (Ausnahme), dass der von Ihnen beauftragte Beschilderungsservice die Beantragung der Anordnung nicht übernimmt, schreiben Sie bitte eine E-Mail an die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Langenhagen.
Der Antrag sollte folgende Angaben enthalten:
- Vor- und Zuname
- neue und alte Adresse
- Telefon- und Fax-Nummer
- Zweck der Halteverbotszone
- Zeitraum, in dem das Halteverbot gelten soll
- Bereich, in dem die Halteverbotszone eingerichtet werden soll, mit möglichst genauen Angaben (z.B. Straße und Hausnummer) und ggf. unter Beifügen einer Skizze
- Länge der Halteverbotszone (diese richtet sich in der Regel nach der Länge des Umzugsfahrzeuges)
- ggf. das Datum, an dem die Halteverbotszone eingerichtet werden soll
Formulare
Hinweise für Langenhagen: Parkplatzabsperrung für einen Umzug: Einrichtung
Spezielle Hinweise
Spezielle Hinweise
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Der Antrag muss rechtzeitig gestellt werden.
Die Halteverbotsschilder müssen je nach Ort der Antragstellung drei bis vier Tage vor dem Umzugstermin aufgestellt werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Langenhagen: Parkplatzabsperrung für einen Umzug: Einrichtung
Der Antrag muss rechtzeitig gestellt werden; spätestens 14 Tage vor Aufstellung der Halteverbotsschilder.
Die Halteverbotsschilder müssen je nach Ort der Antragstellung drei bis vier Tage vor dem Umzugstermin aufgestellt werden. Beauftragen Sie einen Beschilderungsservice, wenden Sie sich bei Fragen bitte an diesen.
Der Antrag muss rechtzeitig gestellt werden; spätestens 14 Tage vor Aufstellung der Halteverbotsschilder.
Die Halteverbotsschilder müssen je nach Ort der Antragstellung drei bis vier Tage vor dem Umzugstermin aufgestellt werden. Beauftragen Sie einen Beschilderungsservice, wenden Sie sich bei Fragen bitte an diesen.
Kosten
Es fallen Gebühren für die Anordnung und den Verleih der Halteverbotsschilder an.
Hinweise für Langenhagen: Parkplatzabsperrung für einen Umzug: Einrichtung
Die Gebühren für die Anordnung sind in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) niedergelegt und werden von der Straßenverkehrsbehörde festgesetzt. Die Höhe der Gebühren ist in der Anlage zur GebOSt festgelegt.
Für den Verleih der Halteverbotsschilder durch eine Fachfirma entstehen weitere Kosten.
Die Gebühren für die Anordnung sind in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) niedergelegt und werden von der Straßenverkehrsbehörde festgesetzt. Die Höhe der Gebühren ist in der Anlage zur GebOSt festgelegt.
Für den Verleih der Halteverbotsschilder durch eine Fachfirma entstehen weitere Kosten.
Hinweise (Besonderheiten)
Muss eine Halteverbotszone kurzfristig eingerichtet werden, sollte der Antrag persönlich gestellt werden.
Gilt für den Bereich vor der geplanten Be- und Entladezone ein absolutes Halteverbot, muss eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden, um dort parken zu dürfen. In Bereichen mit eingeschränktem Halteverbot darf dagegen be- und entladen, wenn dies ohne Verzögerungen geschieht.
Stehen am Umzugstag trotz aufgestellter Schilder Fahrzeuge in der Halteverbotszone und behindern den Umzug, kann das Abschleppen der Fahrzeuge veranlasst werden lassen. Die Abschleppkosten müssen die Fahrzeughalter tragen.
Hinweise für Langenhagen: Parkplatzabsperrung für einen Umzug: Einrichtung
Muss eine Halteverbotszone kurzfristig eingerichtet werden und beauftragen Sie einen Beschilderungsservice, wenden Sie sich bitte an diesen. Er wird den Antrag ggf. persönlich bei der Stadt für sie stellen.
Gilt für den Bereich vor der geplanten Be- und Entladezone ein absolutes Halteverbot, muss eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden, um dort parken zu dürfen. In Bereichen mit eingeschränktem Halteverbot darf dagegen be- und entladen, wenn dies ohne Verzögerungen geschieht.
Stehen am Umzugstag trotz aufgestellter Schilder Fahrzeuge in der Halteverbotszone und behindern den Umzug, kann das Abschleppen der Fahrzeuge veranlasst werden lassen. Die Abschleppkosten müssen die Fahrzeughalter tragen.
Die Verkehrsbehördliche Anordnung stellt eine Genehmigung zum Aufstellen von Verkehrszeichen dar, die Verkehrszeichen sind unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen durch den Antragsteller selbst oder durch eine von diesem beauftragte Fachfirma aufzustellen. Die Stadt Langenhagen bietet keinen Verleih von Verkehrszeichen an!
Muss eine Halteverbotszone kurzfristig eingerichtet werden und beauftragen Sie einen Beschilderungsservice, wenden Sie sich bitte an diesen. Er wird den Antrag ggf. persönlich bei der Stadt für sie stellen.
Gilt für den Bereich vor der geplanten Be- und Entladezone ein absolutes Halteverbot, muss eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden, um dort parken zu dürfen. In Bereichen mit eingeschränktem Halteverbot darf dagegen be- und entladen, wenn dies ohne Verzögerungen geschieht.
Stehen am Umzugstag trotz aufgestellter Schilder Fahrzeuge in der Halteverbotszone und behindern den Umzug, kann das Abschleppen der Fahrzeuge veranlasst werden lassen. Die Abschleppkosten müssen die Fahrzeughalter tragen.
Die Verkehrsbehördliche Anordnung stellt eine Genehmigung zum Aufstellen von Verkehrszeichen dar, die Verkehrszeichen sind unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen durch den Antragsteller selbst oder durch eine von diesem beauftragte Fachfirma aufzustellen. Die Stadt Langenhagen bietet keinen Verleih von Verkehrszeichen an!
Weitere Informationen
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Bemerkungen
Text überprüft durch die AG Kommunenredaktion
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 25.04.2013
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