Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone Einrichtung

    Parkplatzabsperrung für einen Umzug: Einrichtung

    Beschreibung

    Eine Parkplatzabsperrung ist notwendig, wenn das Be- und Entladen eines Umzugtransportes nicht störungsfrei im Straßenverkehr vorgenommen werden kann. Das ist der Fall, wenn der Umzugstransport in einem Bereich stattfinden wird, in dem

    • ein Halte- oder Parkverbot gilt,
    • das Parken (z. B. auf Parkplätzen - auch Seitenstreifen, auf Bewohnerparken, in einer Kurzparkzone) erlaubt ist
    • sich eine Fußgängerzone befindet
    • der Gehweg ganz oder teilweise z. B. durch einen Möbellift beeinträchtigt oder blockiert wird.

    Die zuständige Stelle erteilt nach Antragstellung eine Anordnung. Diese enthält Angaben darüber, wie der betreffende Bereich zu kennzeichnen ist. Erst nach Erhalt der Anordnung dürfen die betreffenden Verkehrszeichen (Halteverbotsschilder) aufgestellt werden. Die Halteverbotsschilder können bei der zuständigen Stelle oder bei Fachfirmen (Verkehrstechnik), Speditionen und ggf. beim Betriebshof  ausgeliehen werden.

    An öffentlichen Straßen dürfen ohne vorherige Genehmigung (beispielsweise durch Aufstellen von Mülltonnen) keine Parkplätze eigenmächtig reserviert werden.
    Andere Verkehrsteilnehmer müssen ungenehmigte Reservierungen nicht beachten.

    Hinweise für Langenhagen: Parkplatzabsperrung für einen Umzug: Einrichtung

    Allgemeine Informationen

    Eine Parkplatzabsperrung ist notwendig, wenn das Be- und Entladen eines Umzugtransportes nicht störungsfrei im Straßenverkehr vorgenommen werden kann. Das ist der Fall, wenn der Umzugstransport in einem Bereich stattfinden wird, in dem

    • ein Halte- oder Parkverbot gilt,
    • das Parken (z. B. auf Parkplätzen - auch Seitenstreifen, auf Bewohnerparken, in einer Kurzparkzone) erlaubt ist
    • sich eine Fußgängerzone befindet
    • der Gehweg ganz oder teilweise z. B. durch einen Möbellift beeinträchtigt oder blockiert wird.

    An öffentlichen Straßen dürfen ohne vorherige Genehmigung (beispielsweise durch Aufstellen von Mülltonnen) keine Parkplätze eigenmächtig reserviert werden.


    Andere Verkehrsteilnehmer müssen ungenehmigte Reservierungen nicht beachten. Sie benötigen deshalb Halteverbotsschilder, die rechtzeitig aufgestellt und wieder abgebaut werden müssen (Beschilderungsservice).



    Allgemeine Informationen

    Eine Parkplatzabsperrung ist notwendig, wenn das Be- und Entladen eines Umzugtransportes nicht störungsfrei im Straßenverkehr vorgenommen werden kann. Das ist der Fall, wenn der Umzugstransport in einem Bereich stattfinden wird, in dem

    • ein Halte- oder Parkverbot gilt,
    • das Parken (z. B. auf Parkplätzen - auch Seitenstreifen, auf Bewohnerparken, in einer Kurzparkzone) erlaubt ist
    • sich eine Fußgängerzone befindet
    • der Gehweg ganz oder teilweise z. B. durch einen Möbellift beeinträchtigt oder blockiert wird.

    An öffentlichen Straßen dürfen ohne vorherige Genehmigung (beispielsweise durch Aufstellen von Mülltonnen) keine Parkplätze eigenmächtig reserviert werden.


    Andere Verkehrsteilnehmer müssen ungenehmigte Reservierungen nicht beachten. Sie benötigen deshalb Halteverbotsschilder, die rechtzeitig aufgestellt und wieder abgebaut werden müssen (Beschilderungsservice).



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Im Einzelfall wird der Landkreis hinzugezogen.

    Hinweise für Langenhagen: Parkplatzabsperrung für einen Umzug: Einrichtung

    Je nachdem ob Ihre Anfrage eine Bundes-, Landes- , Kreis- oder Gemeindestraße betrifft, ändert sich die Zuständigkeit. Bitte achten Sie deswegen unbedingt auf die Zuständigkeiten inklusive Ansprechpartner*innen

    Je nachdem ob Ihre Anfrage eine Bundes-, Landes- , Kreis- oder Gemeindestraße betrifft, ändert sich die Zuständigkeit. Bitte achten Sie deswegen unbedingt auf die Zuständigkeiten inklusive Ansprechpartner*innen!

    Die Stadt Langenhagen verfügt über keinen Beschilderungsservice. Halteverbotsschilder können bei Fachfirmen (Verkehrstechnik) oder Speditionen ausgeliehen werden. Diese Unternehmen kümmern sich grundsätzlich auch um die Antragstellung der Anordnung (Beschilderungsservice).

    Wenn Sie eine Fachfirma beauftragen (Regelfall) brauchen Sie sich nicht für die Anordnung an die zuständige Stelle bei der Stadt Langenhagen zu wenden. 

    Die Stadt Langenhagen verfügt über keinen Beschilderungsservice. Halteverbotsschilder können bei Fachfirmen (Verkehrstechnik) oder Speditionen ausgeliehen werden. Diese Unternehmen kümmern sich grundsätzlich auch um die Antragstellung der Anordnung (Beschilderungsservice).

    Wenn Sie eine Fachfirma beauftragen (Regelfall) brauchen Sie sich nicht für die Anordnung an die zuständige Stelle bei der Stadt Langenhagen zu wenden.

    Ansprechpartner

    32 - Straßenverkehrsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    30853 Langenhagen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 73070

    Fax: 0511 7307-9210

    E-Mail: strassenverkehrsbehoerde@langenhagen.de

    Weitere Informationen

    Telefonische Erreichbarkeit des zentralen Dialogcenters Montag bis Donnerstag 8:00 – 18:00 Uhr Freitag von 08:00 – 16:00 Uhr Besuche nur nach Vereinbarung. Termin vereinbaren oder Rückfragen telefonisch klären? Hier klicken

    Version

    Technisch erstellt am 22.03.2022 (von: Webservice, Stadt Langenhagen)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Stadt Langenhagen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    86.01 - Team Verwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Hildesheimer Str. 18

    30169 Hannover

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 15:30 Uhr Dienstag: 08:00 - 15:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 15:30 Uhr Donnerstag: 08:00 - 15:30 Uhr Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr Bitte vereinbaren Sie einen Termin

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Bitte achten Sie unbedingt auf die Zuständigkeiten inklusive Ansprechpartner*innen! Postanschrift: Haus der Region Hildesheimer Straße 20 30169 Hannover

    Version

    Technisch erstellt am 26.01.2023 (von: Webservice, Region Hannover)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Region Hannover)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Der Antrag sollte folgende Angaben enthalten:

    • Vor- und Zuname
    • neue und alte Adresse
    • Telefon- und Fax-Nummer
    • Zweck der Halteverbotszone
    • Zeitraum, in dem das Halteverbot gelten soll
    • Bereich, in dem die Halteverbotszone eingerichtet werden soll, mit möglichst genauen Angaben (z.B. Straße und Hausnummer) und ggf. unter Beifügen einer Skizze
    • Länge der Halteverbotszone (diese richtet sich in der Regel nach der Länge des Umzugsfahrzeuges)
    • ggf. das Datum, an dem die Halteverbotszone eingerichtet werden soll

    Hinweise für Langenhagen: Parkplatzabsperrung für einen Umzug: Einrichtung

    Nur für den Fall (Ausnahme), dass der von Ihnen beauftragte Beschilderungsservice die Beantragung der Anordnung nicht übernimmt, schreiben Sie bitte eine E-Mail an die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Langenhagen.

    Der Antrag sollte folgende Angaben enthalten:

    • Vor- und Zuname
    • neue und alte Adresse
    • Telefon- und Fax-Nummer
    • Zweck der Halteverbotszone
    • Zeitraum, in dem das Halteverbot gelten soll
    • Bereich, in dem die Halteverbotszone eingerichtet werden soll, mit möglichst genauen Angaben (z.B. Straße und Hausnummer) und ggf. unter Beifügen einer Skizze
    • Länge der Halteverbotszone (diese richtet sich in der Regel nach der Länge des Umzugsfahrzeuges)
    • ggf. das Datum, an dem die Halteverbotszone eingerichtet werden soll

    Nur für den Fall (Ausnahme), dass der von Ihnen beauftragte Beschilderungsservice die Beantragung der Anordnung nicht übernimmt, schreiben Sie bitte eine E-Mail an die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Langenhagen.

    Der Antrag sollte folgende Angaben enthalten:

    • Vor- und Zuname
    • neue und alte Adresse
    • Telefon- und Fax-Nummer
    • Zweck der Halteverbotszone
    • Zeitraum, in dem das Halteverbot gelten soll
    • Bereich, in dem die Halteverbotszone eingerichtet werden soll, mit möglichst genauen Angaben (z.B. Straße und Hausnummer) und ggf. unter Beifügen einer Skizze
    • Länge der Halteverbotszone (diese richtet sich in der Regel nach der Länge des Umzugsfahrzeuges)
    • ggf. das Datum, an dem die Halteverbotszone eingerichtet werden soll

    Formulare

    Hinweise für Langenhagen: Parkplatzabsperrung für einen Umzug: Einrichtung

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Der Antrag muss rechtzeitig gestellt werden.

    Die Halteverbotsschilder müssen je nach Ort der Antragstellung drei bis vier Tage vor dem Umzugstermin aufgestellt werden.  Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Langenhagen: Parkplatzabsperrung für einen Umzug: Einrichtung

    Der Antrag muss rechtzeitig gestellt werden; spätestens 14 Tage vor Aufstellung der Halteverbotsschilder.

    Die Halteverbotsschilder müssen je nach Ort der Antragstellung drei bis vier Tage vor dem Umzugstermin aufgestellt werden. Beauftragen Sie einen Beschilderungsservice, wenden Sie sich bei Fragen bitte an diesen.

    Der Antrag muss rechtzeitig gestellt werden; spätestens 14 Tage vor Aufstellung der Halteverbotsschilder.

    Die Halteverbotsschilder müssen je nach Ort der Antragstellung drei bis vier Tage vor dem Umzugstermin aufgestellt werden. Beauftragen Sie einen Beschilderungsservice, wenden Sie sich bei Fragen bitte an diesen.

    Kosten

    Es fallen Gebühren für die Anordnung und den Verleih der Halteverbotsschilder an.

    Hinweise für Langenhagen: Parkplatzabsperrung für einen Umzug: Einrichtung

    Die Gebühren für die Anordnung sind in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) niedergelegt und werden von der Straßenverkehrsbehörde festgesetzt. Die Höhe der Gebühren ist in der Anlage zur GebOSt festgelegt. 

    Für den Verleih der Halteverbotsschilder durch eine Fachfirma entstehen weitere Kosten.

    Die Gebühren für die Anordnung sind in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) niedergelegt und werden von der Straßenverkehrsbehörde festgesetzt. Die Höhe der Gebühren ist in der Anlage zur GebOSt festgelegt.

    Für den Verleih der Halteverbotsschilder durch eine Fachfirma entstehen weitere Kosten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Muss eine Halteverbotszone kurzfristig eingerichtet werden, sollte der Antrag persönlich gestellt werden.

    Gilt für den Bereich vor der geplanten Be- und Entladezone ein absolutes Halteverbot, muss eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden, um dort parken zu dürfen. In Bereichen mit eingeschränktem Halteverbot darf dagegen be- und entladen, wenn dies ohne Verzögerungen geschieht.

    Stehen am Umzugstag trotz aufgestellter Schilder Fahrzeuge in der Halteverbotszone und behindern den Umzug, kann das Abschleppen der Fahrzeuge veranlasst werden lassen. Die Abschleppkosten müssen die Fahrzeughalter tragen.

    Hinweise für Langenhagen: Parkplatzabsperrung für einen Umzug: Einrichtung

    Muss eine Halteverbotszone kurzfristig eingerichtet werden und beauftragen Sie einen Beschilderungsservice, wenden Sie sich bitte an diesen. Er wird den Antrag ggf. persönlich bei der Stadt für sie stellen.

    Gilt für den Bereich vor der geplanten Be- und Entladezone ein absolutes Halteverbot, muss eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden, um dort parken zu dürfen. In Bereichen mit eingeschränktem Halteverbot darf dagegen be- und entladen, wenn dies ohne Verzögerungen geschieht.

    Stehen am Umzugstag trotz aufgestellter Schilder Fahrzeuge in der Halteverbotszone und behindern den Umzug, kann das Abschleppen der Fahrzeuge veranlasst werden lassen. Die Abschleppkosten müssen die Fahrzeughalter tragen.

    Die Verkehrsbehördliche Anordnung stellt eine Genehmigung zum Aufstellen von Verkehrszeichen dar, die Verkehrszeichen sind unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen durch den Antragsteller selbst oder durch eine von diesem beauftragte Fachfirma aufzustellen. Die Stadt Langenhagen bietet keinen Verleih von Verkehrszeichen an!

    Muss eine Halteverbotszone kurzfristig eingerichtet werden und beauftragen Sie einen Beschilderungsservice, wenden Sie sich bitte an diesen. Er wird den Antrag ggf. persönlich bei der Stadt für sie stellen.

    Gilt für den Bereich vor der geplanten Be- und Entladezone ein absolutes Halteverbot, muss eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden, um dort parken zu dürfen. In Bereichen mit eingeschränktem Halteverbot darf dagegen be- und entladen, wenn dies ohne Verzögerungen geschieht.

    Stehen am Umzugstag trotz aufgestellter Schilder Fahrzeuge in der Halteverbotszone und behindern den Umzug, kann das Abschleppen der Fahrzeuge veranlasst werden lassen. Die Abschleppkosten müssen die Fahrzeughalter tragen.

    Die Verkehrsbehördliche Anordnung stellt eine Genehmigung zum Aufstellen von Verkehrszeichen dar, die Verkehrszeichen sind unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen durch den Antragsteller selbst oder durch eine von diesem beauftragte Fachfirma aufzustellen. Die Stadt Langenhagen bietet keinen Verleih von Verkehrszeichen an!

    Weitere Informationen

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    Bemerkungen

    Text überprüft durch die AG Kommunenredaktion

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 25.04.2013

    Version

    Technisch erstellt am 06.05.2013 (von: Brendgen, Elke)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Metainformation