Parkplatzabsperrung für einen Umzug: Einrichtung
Beschreibung
Eine Parkplatzabsperrung ist notwendig, wenn das Be- und Entladen eines Umzugtransportes nicht störungsfrei im Straßenverkehr vorgenommen werden kann. Das ist der Fall, wenn der Umzugstransport in einem Bereich stattfinden wird, in dem
- ein Halte- oder Parkverbot gilt,
- das Parken (z. B. auf Parkplätzen - auch Seitenstreifen, auf Bewohnerparken, in einer Kurzparkzone) erlaubt ist
- sich eine Fußgängerzone befindet
- der Gehweg ganz oder teilweise z. B. durch einen Möbellift beeinträchtigt oder blockiert wird.
Die zuständige Stelle erteilt nach Antragstellung eine Anordnung. Diese enthält Angaben darüber, wie der betreffende Bereich zu kennzeichnen ist. Erst nach Erhalt der Anordnung dürfen die betreffenden Verkehrszeichen (Halteverbotsschilder) aufgestellt werden. Die Halteverbotsschilder können bei der zuständigen Stelle oder bei Fachfirmen (Verkehrstechnik), Speditionen und ggf. beim Betriebshof ausgeliehen werden.
An öffentlichen Straßen dürfen ohne vorherige Genehmigung (beispielsweise durch Aufstellen von Mülltonnen) keine Parkplätze eigenmächtig reserviert werden.
Andere Verkehrsteilnehmer müssen ungenehmigte Reservierungen nicht beachten.
Hinweise für Goslar: Parkplatzabsperrung für einen Umzug im Bereich der Stadt Goslar
Eine Parkplatzabsperrung ist notwendig, wenn das Be- und Entladen eines Umzugtransportes nicht
störungsfrei im Straßenverkehr vorgenommen werden kann. Das ist der Fall, wenn der
Umzugstransport in einem Bereich stattfinden wird, in dem
- ein Halt- oder Parkverbot gilt,
- das Parken (z. B. auf Parkplätzen - auch Seitenstreifen, auf Bewohnerparken, in einer Kurzparkzone) erlaubt ist
- sich eine Fußgängerzone befindet
- der Gehweg ganz oder teilweise z. B. durch einen Möbellift beeinträchtigt oder blockiert wird.
Der Fachdienst Straßenverkehr erteilt nach Antragstellung eine verkehrsbehördliche Anordnung. Diese enthält Angaben darüber, wie der betreffende Bereich zu kennzeichnen ist. Erst nach Erhalt der Anordnung dürfen die
betreffenden Verkehrszeichen (Haltverbotsschilder) aufgestellt werden. Die Haltverbotsschilder können beispielsweise bei Fachfirmen (Verkehrstechnik), bei Verfügbarkeit ggf. beim Betriebshof ausgeliehen werden.
An öffentlichen Straßen dürfen ohne vorherige Genehmigung (beispielsweise durch Aufstellen von
Mülltonnen) keine Parkplätze eigenmächtig reserviert werden.
Andere Verkehrsteilnehmer müssen ungenehmigte Reservierungen nicht beachten.
Eine Parkplatzabsperrung ist notwendig, wenn das Be- und Entladen eines Umzugtransportes nicht
störungsfrei im Straßenverkehr vorgenommen werden kann. Das ist der Fall, wenn der
Umzugstransport in einem Bereich stattfinden wird, in dem
- ein Halt- oder Parkverbot gilt,
- das Parken (z. B. auf Parkplätzen - auch Seitenstreifen, auf Bewohnerparken, in einer Kurzparkzone) erlaubt ist
- sich eine Fußgängerzone befindet
- der Gehweg ganz oder teilweise z. B. durch einen Möbellift beeinträchtigt oder blockiert wird.
Der Fachdienst Straßenverkehr erteilt nach Antragstellung eine verkehrsbehördliche Anordnung. Diese enthält Angaben darüber, wie der betreffende Bereich zu kennzeichnen ist. Erst nach Erhalt der Anordnung dürfen die
betreffenden Verkehrszeichen (Haltverbotsschilder) aufgestellt werden. Die Haltverbotsschilder können beispielsweise bei Fachfirmen (Verkehrstechnik), bei Verfügbarkeit ggf. beim Betriebshof ausgeliehen werden.
An öffentlichen Straßen dürfen ohne vorherige Genehmigung (beispielsweise durch Aufstellen von
Mülltonnen) keine Parkplätze eigenmächtig reserviert werden.
Andere Verkehrsteilnehmer müssen ungenehmigte Reservierungen nicht beachten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Im Einzelfall wird der Landkreis hinzugezogen.
Hinweise für Goslar: Parkplatzabsperrung für einen Umzug im Bereich der Stadt Goslar
Die Zuständigkeit für das Stadtgebiet Goslar, liegt beim Fachdienst Straßenverkehr, Charley-Jacob-Straße 3, 38640 Goslar.
Die Zuständigkeit für das Stadtgebiet Goslar, liegt beim Fachdienst Straßenverkehr, Charley-Jacob-Straße 3, 38640 Goslar.
Ansprechpartner
Stadt Goslar - Bürgerbüro
Adresse
Postanschrift
Postfach 34 52
38634 Goslar
Hausanschrift
Parkplatz: vor dem Haus und Christian-von-Dohm-Platz
Anzahl: 20
Gebühren: ja
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 13:00 Uhr, 13:45 - 16:00 Uhr Di. 08:00 - 13:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mi. 08:00 - 13:00 Uhr Do. 08:00 - 13:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
Bei uns erhalten Sie neben unseren eigenen Dienstleistungen Erstauskünfte zu allen Bereichen der Stadtverwaltung. Für Detailfragen leiten wir Sie gern an die fachlich zuständige Stelle weiter.
erforderliche Unterlagen
Der Antrag sollte folgende Angaben enthalten:
- Vor- und Zuname
- neue und alte Adresse
- Telefon- und Fax-Nummer
- Zweck der Halteverbotszone
- Zeitraum, in dem das Halteverbot gelten soll
- Bereich, in dem die Halteverbotszone eingerichtet werden soll, mit möglichst genauen Angaben (z.B. Straße und Hausnummer) und ggf. unter Beifügen einer Skizze
- Länge der Halteverbotszone (diese richtet sich in der Regel nach der Länge des Umzugsfahrzeuges)
- ggf. das Datum, an dem die Halteverbotszone eingerichtet werden soll
Hinweise für Goslar: Parkplatzabsperrung für einen Umzug im Bereich der Stadt Goslar
Der Antrag sollte folgende Angaben enthalten:
- Vor- und Zuname
- neue und alte Adresse
- Telefon- und Fax-Nummer
- Zweck der Haltverbotszone
- Zeitraum, in dem das Haltverbot gelten soll
- Bereich, in dem die Haltverbotszone eingerichtet werden soll, mit möglichst genauen Angaben (z.B. Straße und Hausnummer) und ggf. unter Beifügen einer Skizze
- Länge der Haltverbotszone (diese richtet sich in der Regel nach der Länge des Umzugsfahrzeuges)
- ggf. das Datum, an dem die Halteverbotszone eingerichtet werden soll
- den Verkehrssicherungspflichtigen mit Handynummer (z. B. Verkehrstechnikunternehmen, Betriebshof)
Der Antrag sollte folgende Angaben enthalten:
- Vor- und Zuname
- neue und alte Adresse
- Telefon- und Fax-Nummer
- Zweck der Haltverbotszone
- Zeitraum, in dem das Haltverbot gelten soll
- Bereich, in dem die Haltverbotszone eingerichtet werden soll, mit möglichst genauen Angaben (z.B. Straße und Hausnummer) und ggf. unter Beifügen einer Skizze
- Länge der Haltverbotszone (diese richtet sich in der Regel nach der Länge des Umzugsfahrzeuges)
- ggf. das Datum, an dem die Halteverbotszone eingerichtet werden soll
- den Verkehrssicherungspflichtigen mit Handynummer (z. B. Verkehrstechnikunternehmen, Betriebshof)
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Goslar: Parkplatzabsperrung für einen Umzug im Bereich der Stadt Goslar
Verweise
- § 46 Abs. 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Verweise
- § 46 Abs. 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Fristen
Der Antrag muss rechtzeitig gestellt werden.
Die Halteverbotsschilder müssen je nach Ort der Antragstellung drei bis vier Tage vor dem Umzugstermin aufgestellt werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Goslar: Parkplatzabsperrung für einen Umzug im Bereich der Stadt Goslar
Aus rechtlichen Gründen sind Haltverbote mindestens drei volle Tage vorher aufzustellen (ohne den Tag der Aufstellung und den Tag des Beginns der Gültigkeit).
Aus rechtlichen Gründen sind Haltverbote mindestens drei volle Tage vorher aufzustellen (ohne den Tag der Aufstellung und den Tag des Beginns der Gültigkeit).
Kosten
Es fallen Gebühren für die Anordnung und den Verleih der Halteverbotsschilder an.
Hinweise für Goslar: Parkplatzabsperrung für einen Umzug im Bereich der Stadt Goslar
Für die Verkehrsbehördliche Anordnung wird eine einmalige Gebühr in Höhe von 50,00 € fällig. Sofern der Betriebshof Goslar Schilder zur Verfügung stellen kann (freie Kapazitäten), fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von 60,00 € (für das Ausleihen der Schilder) bzw. 200,00 € für das Ausleihen mit Auf- und Abbauservice durch den Betriebshof, an.
Die Aus-/Rückgabe der Schilder erfolgt in der Betriebsstätte Immenröder Straße 22/23. Die Gebühren richten sich nach der
derzeit gültigen Gebührenordnung.
Für die Verkehrsbehördliche Anordnung wird eine einmalige Gebühr in Höhe von 50,00 € fällig. Sofern der Betriebshof Goslar Schilder zur Verfügung stellen kann (freie Kapazitäten), fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von 60,00 € (für das Ausleihen der Schilder) bzw. 200,00 € für das Ausleihen mit Auf- und Abbauservice durch den Betriebshof, an.
Die Aus-/Rückgabe der Schilder erfolgt in der Betriebsstätte Immenröder Straße 22/23. Die Gebühren richten sich nach der
derzeit gültigen Gebührenordnung.
Hinweise (Besonderheiten)
Muss eine Halteverbotszone kurzfristig eingerichtet werden, sollte der Antrag persönlich gestellt werden.
Gilt für den Bereich vor der geplanten Be- und Entladezone ein absolutes Halteverbot, muss eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden, um dort parken zu dürfen. In Bereichen mit eingeschränktem Halteverbot darf dagegen be- und entladen, wenn dies ohne Verzögerungen geschieht.
Stehen am Umzugstag trotz aufgestellter Schilder Fahrzeuge in der Halteverbotszone und behindern den Umzug, kann das Abschleppen der Fahrzeuge veranlasst werden lassen. Die Abschleppkosten müssen die Fahrzeughalter tragen.
Hinweise für Goslar: Parkplatzabsperrung für einen Umzug im Bereich der Stadt Goslar
Gilt für den Bereich vor der geplanten Be- und Entladezone ein absolutes Haltverbot, muss eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden, um dort parken zu dürfen. In Bereichen mit eingeschränktem Haltverbot darf dagegen be- und entladen, wenn dies ohne Verzögerungen geschieht. Stehen am Umzugstag trotz aufgestellter Schilder Fahrzeuge in der Haltverbotszone und behindern den Umzug, kann der Verkehrssicherungspflichtige mit dem entsprechenden Stellprotokoll an die Verkehrsüberwachung der Stadt Goslar, bzw. außerhalb der Dienstzeiten an die Polizei wenden.
Gilt für den Bereich vor der geplanten Be- und Entladezone ein absolutes Haltverbot, muss eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden, um dort parken zu dürfen. In Bereichen mit eingeschränktem Haltverbot darf dagegen be- und entladen, wenn dies ohne Verzögerungen geschieht. Stehen am Umzugstag trotz aufgestellter Schilder Fahrzeuge in der Haltverbotszone und behindern den Umzug, kann der Verkehrssicherungspflichtige mit dem entsprechenden Stellprotokoll an die Verkehrsüberwachung der Stadt Goslar, bzw. außerhalb der Dienstzeiten an die Polizei wenden.
Bemerkungen
Text überprüft durch die AG Kommunenredaktion
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 25.04.2013