Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone Einrichtung

    Parkplatzabsperrung für einen Umzug: Einrichtung

    Beschreibung

    Eine Parkplatzabsperrung ist notwendig, wenn das Be- und Entladen eines Umzugtransportes nicht störungsfrei im Straßenverkehr vorgenommen werden kann. Das ist der Fall, wenn der Umzugstransport in einem Bereich stattfinden wird, in dem

    • ein Halte- oder Parkverbot gilt,
    • das Parken (z. B. auf Parkplätzen - auch Seitenstreifen, auf Bewohnerparken, in einer Kurzparkzone) erlaubt ist
    • sich eine Fußgängerzone befindet
    • der Gehweg ganz oder teilweise z. B. durch einen Möbellift beeinträchtigt oder blockiert wird.

    Die zuständige Stelle erteilt nach Antragstellung eine Anordnung. Diese enthält Angaben darüber, wie der betreffende Bereich zu kennzeichnen ist. Erst nach Erhalt der Anordnung dürfen die betreffenden Verkehrszeichen (Halteverbotsschilder) aufgestellt werden. Die Halteverbotsschilder können bei der zuständigen Stelle oder bei Fachfirmen (Verkehrstechnik), Speditionen und ggf. beim Betriebshof ausgeliehen werden.

    An öffentlichen Straßen dürfen ohne vorherige Genehmigung (beispielsweise durch Aufstellen von Mülltonnen) keine Parkplätze eigenmächtig reserviert werden.
    Andere Verkehrsteilnehmer müssen ungenehmigte Reservierungen nicht beachten.

    Hinweise für Goslar: Parkplatzabsperrung für einen Umzug im Bereich der Stadt Goslar

    Eine Parkplatzabsperrung ist notwendig, wenn das Be- und Entladen eines Umzugtransportes nicht
    störungsfrei im Straßenverkehr vorgenommen werden kann. Das ist der Fall, wenn der
    Umzugstransport in einem Bereich stattfinden wird, in dem

    • ein Halt- oder Parkverbot gilt,
    • das Parken (z. B. auf Parkplätzen - auch Seitenstreifen, auf Bewohnerparken, in einer Kurzparkzone) erlaubt ist
    • sich eine Fußgängerzone befindet
    • der Gehweg ganz oder teilweise z. B. durch einen Möbellift beeinträchtigt oder blockiert wird.

    Der Fachdienst Straßenverkehr erteilt nach Antragstellung eine verkehrsbehördliche Anordnung. Diese enthält Angaben darüber, wie der betreffende Bereich zu kennzeichnen ist. Erst nach Erhalt der Anordnung dürfen die
    betreffenden Verkehrszeichen (Haltverbotsschilder) aufgestellt werden. Die Haltverbotsschilder können beispielsweise bei Fachfirmen (Verkehrstechnik), bei Verfügbarkeit ggf. beim Betriebshof ausgeliehen werden.


    An öffentlichen Straßen dürfen ohne vorherige Genehmigung (beispielsweise durch Aufstellen von
    Mülltonnen) keine Parkplätze eigenmächtig reserviert werden.
    Andere Verkehrsteilnehmer müssen ungenehmigte Reservierungen nicht beachten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Im Einzelfall wird der Landkreis hinzugezogen.

    Hinweise für Goslar: Parkplatzabsperrung für einen Umzug im Bereich der Stadt Goslar

    Die Zuständigkeit für das Stadtgebiet Goslar, liegt beim Fachdienst Straßenverkehr, Charley-Jacob-Straße 3, 38640 Goslar.

    Ansprechpartner

    Stadt Goslar - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Charley-Jacob-Straße 3

    38640 Goslar

    Parkplätze

    • Parkplatz: vor dem Haus und Christian-von-Dohm-Platz
      Anzahl: 20  Gebühren: ja

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 34 52

    38634 Goslar

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 13:00 Uhr, 13:45 - 16:00 Uhr Di. 08:00 - 13:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mi. 08:00 - 13:00 Uhr Do. 08:00 - 13:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05321 704-115

    Fax: 05321 704-445

    E-Mail: buergerbuero@goslar.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Bei uns erhalten Sie neben unseren eigenen Dienstleistungen Erstauskünfte zu allen Bereichen der Stadtverwaltung. Für Detailfragen leiten wir Sie gern an die fachlich zuständige Stelle weiter.

    Version

    Technisch geändert am 09.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Der Antrag sollte folgende Angaben enthalten:

    • Vor- und Zuname
    • neue und alte Adresse
    • Telefon- und Fax-Nummer
    • Zweck der Halteverbotszone
    • Zeitraum, in dem das Halteverbot gelten soll
    • Bereich, in dem die Halteverbotszone eingerichtet werden soll, mit möglichst genauen Angaben (z.B. Straße und Hausnummer) und ggf. unter Beifügen einer Skizze
    • Länge der Halteverbotszone (diese richtet sich in der Regel nach der Länge des Umzugsfahrzeuges)
    • ggf. das Datum, an dem die Halteverbotszone eingerichtet werden soll

    Hinweise für Goslar: Parkplatzabsperrung für einen Umzug im Bereich der Stadt Goslar

    Der Antrag sollte folgende Angaben enthalten:

    • Vor- und Zuname
    • neue und alte Adresse
    • Telefon- und Fax-Nummer
    • Zweck der Haltverbotszone
    • Zeitraum, in dem das Haltverbot gelten soll
    • Bereich, in dem die Haltverbotszone eingerichtet werden soll, mit möglichst genauen Angaben (z.B. Straße und Hausnummer) und ggf. unter Beifügen einer Skizze
    • Länge der Haltverbotszone (diese richtet sich in der Regel nach der Länge des Umzugsfahrzeuges)
    • ggf. das Datum, an dem die Halteverbotszone eingerichtet werden soll
    • den Verkehrssicherungspflichtigen mit Handynummer (z. B. Verkehrstechnikunternehmen, Betriebshof)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Goslar: Parkplatzabsperrung für einen Umzug im Bereich der Stadt Goslar

    Verweise

    • § 46 Abs. 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

    Fristen

    Der Antrag muss rechtzeitig gestellt werden.

    Die Halteverbotsschilder müssen je nach Ort der Antragstellung drei bis vier Tage vor dem Umzugstermin aufgestellt werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Goslar: Parkplatzabsperrung für einen Umzug im Bereich der Stadt Goslar

    Aus rechtlichen Gründen sind Haltverbote mindestens drei volle Tage vorher aufzustellen (ohne den Tag der Aufstellung und den Tag des Beginns der Gültigkeit).

    Kosten

    Es fallen Gebühren für die Anordnung und den Verleih der Halteverbotsschilder an.

    Hinweise für Goslar: Parkplatzabsperrung für einen Umzug im Bereich der Stadt Goslar

    Für die Verkehrsbehördliche Anordnung wird eine einmalige Gebühr in Höhe von 50,00 € fällig. Sofern der Betriebshof Goslar Schilder zur Verfügung stellen kann (freie Kapazitäten), fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von 60,00 € (für das Ausleihen der Schilder) bzw. 200,00 € für das Ausleihen mit Auf- und Abbauservice durch den Betriebshof, an.
    Die Aus-/Rückgabe der Schilder erfolgt in der Betriebsstätte Immenröder Straße 22/23. Die Gebühren richten sich nach der
    derzeit gültigen Gebührenordnung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Muss eine Halteverbotszone kurzfristig eingerichtet werden, sollte der Antrag persönlich gestellt werden.

    Gilt für den Bereich vor der geplanten Be- und Entladezone ein absolutes Halteverbot, muss eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden, um dort parken zu dürfen. In Bereichen mit eingeschränktem Halteverbot darf dagegen be- und entladen, wenn dies ohne Verzögerungen geschieht.

    Stehen am Umzugstag trotz aufgestellter Schilder Fahrzeuge in der Halteverbotszone und behindern den Umzug, kann das Abschleppen der Fahrzeuge veranlasst werden lassen. Die Abschleppkosten müssen die Fahrzeughalter tragen.

    Hinweise für Goslar: Parkplatzabsperrung für einen Umzug im Bereich der Stadt Goslar

    Gilt für den Bereich vor der geplanten Be- und Entladezone ein absolutes Haltverbot, muss eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden, um dort parken zu dürfen. In Bereichen mit eingeschränktem Haltverbot darf dagegen be- und entladen, wenn dies ohne Verzögerungen geschieht. Stehen am Umzugstag trotz aufgestellter Schilder Fahrzeuge in der Haltverbotszone und behindern den Umzug, kann der Verkehrssicherungspflichtige mit dem entsprechenden Stellprotokoll an die Verkehrsüberwachung der Stadt Goslar, bzw. außerhalb der Dienstzeiten an die Polizei wenden.

    Bemerkungen

    Text überprüft durch die AG Kommunenredaktion

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 25.04.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de