Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone Einrichtung

    Parkplatzabsperrung für einen Umzug: Einrichtung

    Beschreibung

    Eine Parkplatzabsperrung ist notwendig, wenn das Be- und Entladen eines Umzugtransportes nicht störungsfrei im Straßenverkehr vorgenommen werden kann. Das ist der Fall, wenn der Umzugstransport in einem Bereich stattfinden wird, in dem

    • ein Halte- oder Parkverbot gilt,
    • das Parken (z. B. auf Parkplätzen - auch Seitenstreifen, auf Bewohnerparken, in einer Kurzparkzone) erlaubt ist
    • sich eine Fußgängerzone befindet
    • der Gehweg ganz oder teilweise z. B. durch einen Möbellift beeinträchtigt oder blockiert wird.

    Die zuständige Stelle erteilt nach Antragstellung eine Anordnung. Diese enthält Angaben darüber, wie der betreffende Bereich zu kennzeichnen ist. Erst nach Erhalt der Anordnung dürfen die betreffenden Verkehrszeichen (Halteverbotsschilder) aufgestellt werden. Die Halteverbotsschilder können bei der zuständigen Stelle oder bei Fachfirmen (Verkehrstechnik), Speditionen und ggf. beim Betriebshof ausgeliehen werden.

    An öffentlichen Straßen dürfen ohne vorherige Genehmigung (beispielsweise durch Aufstellen von Mülltonnen) keine Parkplätze eigenmächtig reserviert werden.
    Andere Verkehrsteilnehmer müssen ungenehmigte Reservierungen nicht beachten.

    Hinweise für Braunschweig: Umzug, Einrichtung von Haltverboten im Rahmen eines (IES:Braunschweig)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Im Einzelfall wird der Landkreis hinzugezogen.

    Ansprechpartner

    Braunschweig - Abteilung Straßenverkehr

    Beschreibung

    Die Abteilung Straßenverkehr nimmt Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde wahr. Dazu gehört die Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen auf öffentlichen Straßen.

    Neben der Polizei überwacht die Abteilung den fließenden Verkehr im Stadtgebiet; sie erteilt Ausnahmegenehmigungen zum Parken und Fahren auf Straßen, auf den der Verkehr beschränkt ist und Genehmigungen für die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten.

    Die Abteilung entscheidet als Straßenbaulastträger außerdem über die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen. Eine Sondernutzung liegt vor, wenn öffentliche Straßen, Wege oder Plätze über den Gemeingebrauch hinaus genutzt werden. Dies ist der Fall, wenn öffentliche Flächen zu anderen Zwecken als zu Verkehrszwecken genutzt werden. Beispiele für Sondernutzungen sind Veranstaltungen, Freisitzflächen, Verkaufsstände, Baugerüste und Materialagerungen.

    Adresse

    Postanschrift

    Bohlweg 30

    38100 Braunschweig

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und nach Vereinbarung Dienstag 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und nach Vereinbarung Mittwoch nur nach Vereinbarung Donnerstag 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und nach Vereinbarung Freitag 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr Samstag geschlossen Sonntag geschlossen

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Braunschweig - Abteilung Straßenverkehr

    Beschreibung

    Die Abteilung Straßenverkehr nimmt Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde wahr. Dazu gehört die Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen auf öffentlichen Straßen.

    Neben der Polizei überwacht die Abteilung den fließenden Verkehr im Stadtgebiet; sie erteilt Ausnahmegenehmigungen zum Parken und Fahren auf Straßen, auf den der Verkehr beschränkt ist und Genehmigungen für die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten.

    Die Abteilung entscheidet als Straßenbaulastträger außerdem über die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen. Eine Sondernutzung liegt vor, wenn öffentliche Straßen, Wege oder Plätze über den Gemeingebrauch hinaus genutzt werden. Dies ist der Fall, wenn öffentliche Flächen zu anderen Zwecken als zu Verkehrszwecken genutzt werden. Beispiele für Sondernutzungen sind Veranstaltungen, Freisitzflächen, Verkaufsstände, Baugerüste und Materialagerungen.

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    Technisch geändert am 25.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Braunschweig - Abteilung Straßenverkehr

    Beschreibung

    Die Abteilung Straßenverkehr nimmt Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde wahr. Dazu gehört die Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen auf öffentlichen Straßen.

    Neben der Polizei überwacht die Abteilung den fließenden Verkehr im Stadtgebiet; sie erteilt Ausnahmegenehmigungen zum Parken und Fahren auf Straßen, auf den der Verkehr beschränkt ist und Genehmigungen für die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten.

    Die Abteilung entscheidet als Straßenbaulastträger außerdem über die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen. Eine Sondernutzung liegt vor, wenn öffentliche Straßen, Wege oder Plätze über den Gemeingebrauch hinaus genutzt werden. Dies ist der Fall, wenn öffentliche Flächen zu anderen Zwecken als zu Verkehrszwecken genutzt werden. Beispiele für Sondernutzungen sind Veranstaltungen, Freisitzflächen, Verkaufsstände, Baugerüste und Materialagerungen.

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    Technisch geändert am 25.11.2023

    Sprachversion

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    Neben der Polizei überwacht die Abteilung den fließenden Verkehr im Stadtgebiet; sie erteilt Ausnahmegenehmigungen zum Parken und Fahren auf Straßen, auf den der Verkehr beschränkt ist und Genehmigungen für die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten.

    Die Abteilung entscheidet als Straßenbaulastträger außerdem über die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen. Eine Sondernutzung liegt vor, wenn öffentliche Straßen, Wege oder Plätze über den Gemeingebrauch hinaus genutzt werden. Dies ist der Fall, wenn öffentliche Flächen zu anderen Zwecken als zu Verkehrszwecken genutzt werden. Beispiele für Sondernutzungen sind Veranstaltungen, Freisitzflächen, Verkaufsstände, Baugerüste und Materialagerungen.

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    Braunschweig - Abteilung Straßenverkehr

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    Die Abteilung Straßenverkehr nimmt Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde wahr. Dazu gehört die Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen auf öffentlichen Straßen.

    Neben der Polizei überwacht die Abteilung den fließenden Verkehr im Stadtgebiet; sie erteilt Ausnahmegenehmigungen zum Parken und Fahren auf Straßen, auf den der Verkehr beschränkt ist und Genehmigungen für die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten.

    Die Abteilung entscheidet als Straßenbaulastträger außerdem über die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen. Eine Sondernutzung liegt vor, wenn öffentliche Straßen, Wege oder Plätze über den Gemeingebrauch hinaus genutzt werden. Dies ist der Fall, wenn öffentliche Flächen zu anderen Zwecken als zu Verkehrszwecken genutzt werden. Beispiele für Sondernutzungen sind Veranstaltungen, Freisitzflächen, Verkaufsstände, Baugerüste und Materialagerungen.

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    Technisch geändert am 25.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Der Antrag sollte folgende Angaben enthalten:

    • Vor- und Zuname
    • neue und alte Adresse
    • Telefon- und Fax-Nummer
    • Zweck der Halteverbotszone
    • Zeitraum, in dem das Halteverbot gelten soll
    • Bereich, in dem die Halteverbotszone eingerichtet werden soll, mit möglichst genauen Angaben (z.B. Straße und Hausnummer) und ggf. unter Beifügen einer Skizze
    • Länge der Halteverbotszone (diese richtet sich in der Regel nach der Länge des Umzugsfahrzeuges)
    • ggf. das Datum, an dem die Halteverbotszone eingerichtet werden soll

    Fristen

    Der Antrag muss rechtzeitig gestellt werden.

    Die Halteverbotsschilder müssen je nach Ort der Antragstellung drei bis vier Tage vor dem Umzugstermin aufgestellt werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen Gebühren für die Anordnung und den Verleih der Halteverbotsschilder an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Muss eine Halteverbotszone kurzfristig eingerichtet werden, sollte der Antrag persönlich gestellt werden.

    Gilt für den Bereich vor der geplanten Be- und Entladezone ein absolutes Halteverbot, muss eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden, um dort parken zu dürfen. In Bereichen mit eingeschränktem Halteverbot darf dagegen be- und entladen, wenn dies ohne Verzögerungen geschieht.

    Stehen am Umzugstag trotz aufgestellter Schilder Fahrzeuge in der Halteverbotszone und behindern den Umzug, kann das Abschleppen der Fahrzeuge veranlasst werden lassen. Die Abschleppkosten müssen die Fahrzeughalter tragen.

    Bemerkungen

    Text überprüft durch die AG Kommunenredaktion

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 25.04.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de