Durchführung von Schulzahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen
Die zahnärztlichen Dienste fördern mit altersgerechten Programmen die Zahngesundheit von Kindern und Jugendlichen
Beschreibung
Um Zahnschäden sowie Fehlstellungen von Zähnen bei Kindern frühzeitig festzustellen, bieten die gesetzlichen Krankenkassen die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe für Kindern und Jugendliche an. Ziel ist es,
- den Kindern ein Bewusstsein und Verantwortungsgefühl für die Gesundheit ihrer Zähne zu vermitteln
- die Mundhygiene zu verbessern
- Zahnerkrankungen zu erkennen und zu verhüten
- Eltern zu informieren und sie auf Wunsch zu beraten.
Die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe wird in Krippen, Kindergärten, Schulen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen durchgeführt.
Gruppenprophylaxe-Fachkräfte, sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes oder Paten-Zahnärztinnen und Zahnärzte sind dafür im Einsatz.
Es handelt sich hierbei um eine bevölkerungsmedizinische Maßnahme. Sie kann nicht als individuelle Leistung in Anspruch genommen werden.
Hinweise für Wesermarsch: Jugendzahnärztlicher Dienst - regional
Die Jugendzahnpflege wird vom Arbeitskreis Zahngesundheit im Landkreis Wesermarsch durchgeführt. Er ist ein Zusammenschluss von Landkreis, gesetzlichen Krankenkassen und Zahnärzten. Zur jugendzahnärztlichen Versorgung der Schul- und Kindergartenkinder gehören einmal jährlich zahnärztliche Untersuchungen und die Beschäftigung mit der Vorsorge, der Prophylaxe. Dazu gehört das "richtige" Zähneputzen, die Beschäftigung mit Themen wie Ernährung und Zuckerkonsum, Fluoridierungen und vieles mehr.
Die Betreuung erfolgt durch zwei Prophylaxehelferinnen mit Sitz im Fachdienst Gesundheit, Außenstelle Rönnelstrasse, und durch die niedergelassenen Vertragsärzte der Wesermarsch.
Unsere Aufgabe
Unsere Aufgabe ist die jugendzahnärztliche Versorgung der Kindergarten- und Grundschulkinder und betrifft sowohl zahnärztliche Untersuchungen wie auch gruppenprophylaktische Maßnahmen.
Unsere Zielgruppe
Kindergarten- und Grundschulkinder sowie deren Erziehungsberechtigte.
Unsere Leistungen
- zahnärztliche Reihenuntersuchungen
- gruppenprophylaktische Maßnahmen
(z. B. Besuche in Kindergärten und Grundschulen durch die Prophylaxehelferinnen) - Informationsabende für Eltern
- Fluoridierungen zur Zahnschmelzhärtung
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
- Aktionen zum Tag der Zahngesundheit am 25.09. jeden Jahres
- Jährliche Dokumentation der Karieshäufigkeit in anonymisierter Form
- Verlosung von zahngesunden Schultüten zur Einschulung und vieles mehr ...
Die Jugendzahnpflege wird vom Arbeitskreis Zahngesundheit im Landkreis Wesermarsch durchgeführt. Er ist ein Zusammenschluss von Landkreis, gesetzlichen Krankenkassen und Zahnärzten. Zur jugendzahnärztlichen Versorgung der Schul- und Kindergartenkinder gehören einmal jährlich zahnärztliche Untersuchungen und die Beschäftigung mit der Vorsorge, der Prophylaxe. Dazu gehört das "richtige" Zähneputzen, die Beschäftigung mit Themen wie Ernährung und Zuckerkonsum, Fluoridierungen und vieles mehr.
Die Betreuung erfolgt durch zwei Prophylaxehelferinnen mit Sitz im Fachdienst Gesundheit, Außenstelle Rönnelstrasse, und durch die niedergelassenen Vertragsärzte der Wesermarsch.
Unsere Aufgabe
Unsere Aufgabe ist die jugendzahnärztliche Versorgung der Kindergarten- und Grundschulkinder und betrifft sowohl zahnärztliche Untersuchungen wie auch gruppenprophylaktische Maßnahmen.
Unsere Zielgruppe
Kindergarten- und Grundschulkinder sowie deren Erziehungsberechtigte.
Unsere Leistungen
- zahnärztliche Reihenuntersuchungen
- gruppenprophylaktische Maßnahmen
(z. B. Besuche in Kindergärten und Grundschulen durch die Prophylaxehelferinnen) - Informationsabende für Eltern
- Fluoridierungen zur Zahnschmelzhärtung
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
- Aktionen zum Tag der Zahngesundheit am 25.09. jeden Jahres
- Jährliche Dokumentation der Karieshäufigkeit in anonymisierter Form
- Verlosung von zahngesunden Schultüten zur Einschulung und vieles mehr ...
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Hinweise für Niedersachsen: Durchführung von Schulzahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen
Die Zuständigkeit liegt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten.
Ansprechpartner
Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 53 - Gesundheit
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo - Fr   08:30-12:00 Uhr Mo - Do  14:00-15:30 Uhr und nach  Vereinbarung
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Kreiskasse des Landkreises Wesermarsch
Empfänger: Kreiskasse des Landkreises Wesermarsch
IBAN: DE17 2805 0100 0060 4005 79
BIC: SLZODE22
Bankinstitut: Landessparkasse zu Oldenburg (LzO)
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Keine
Kosten
Keine für Kinder, Jugendliche oder ihre Familien.
Unterstützende Institutionen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 05.11.2020
Stichwörter
zahnärztlicher Dienst, Zahnschäden, Zahnmedizinische Gruppenprophylaxe, Fehlstellung von Zähnen