Durchführung von Schulzahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen
Die zahnärztlichen Dienste fördern mit altersgerechten Programmen die Zahngesundheit von Kindern und Jugendlichen
Beschreibung
Um Zahnschäden sowie Fehlstellungen von Zähnen bei Kindern frühzeitig festzustellen, bieten die gesetzlichen Krankenkassen die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe für Kindern und Jugendliche an. Ziel ist es,
- den Kindern ein Bewusstsein und Verantwortungsgefühl für die Gesundheit ihrer Zähne zu vermitteln
- die Mundhygiene zu verbessern
- Zahnerkrankungen zu erkennen und zu verhüten
- Eltern zu informieren und sie auf Wunsch zu beraten.
Die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe wird in Krippen, Kindergärten, Schulen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen durchgeführt.
Gruppenprophylaxe-Fachkräfte, sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes oder Paten-Zahnärztinnen und Zahnärzte sind dafür im Einsatz.
Es handelt sich hierbei um eine bevölkerungsmedizinische Maßnahme. Sie kann nicht als individuelle Leistung in Anspruch genommen werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten.
Ansprechpartner
Gesundheitsamt - Dienststelle ROW
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden. Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr Mittwoch: 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Kontakt
Gesundheitsamt - Dienststelle Zeven
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Die Außenstelle des Gesundheitsamtes in Zeven ist nicht ständig besetzt. Daher ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter Tel.: 04761/983-5209 (Gesundheitsamt Bremervörde) erforderlich.
Kontakt
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Keine
Kosten
Keine für Kinder, Jugendliche oder ihre Familien.
Unterstützende Institutionen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 05.11.2020
Stichwörter
Zahnschäden, Fehlstellung von Zähnen, Zahnmedizinische Gruppenprophylaxe, zahnärztlicher Dienst