Durchführung von Schulzahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen
Die zahnärztlichen Dienste fördern mit altersgerechten Programmen die Zahngesundheit von Kindern und Jugendlichen
Beschreibung
Um Zahnschäden sowie Fehlstellungen von Zähnen bei Kindern frühzeitig festzustellen, bieten die gesetzlichen Krankenkassen die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe für Kindern und Jugendliche an. Ziel ist es,
- den Kindern ein Bewusstsein und Verantwortungsgefühl für die Gesundheit ihrer Zähne zu vermitteln
- die Mundhygiene zu verbessern
- Zahnerkrankungen zu erkennen und zu verhüten
- Eltern zu informieren und sie auf Wunsch zu beraten.
Die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe wird in Krippen, Kindergärten, Schulen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen durchgeführt.
Gruppenprophylaxe-Fachkräfte, sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes oder Paten-Zahnärztinnen und Zahnärzte sind dafür im Einsatz.
Es handelt sich hierbei um eine bevölkerungsmedizinische Maßnahme. Sie kann nicht als individuelle Leistung in Anspruch genommen werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten.
Hinweise für Region Hannover: Durchführung von Schulzahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen
Ansprechpartner
51.16 - Team Zahnärztlicher Dienst und Jugendzahnpflege
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 13:00 Uhr + 14:00 - 15:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 13:00 Uhr + 14:00 - 15:00 Uhr Mittwoch: 09:00 - 13:00 Uhr + 14:00 - 15:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 13:00 Uhr + 14:00 - 15:00 Uhr Freitag: 09:00 - 13:00 Uhr + 14:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 0511 61621930
E-Mail: ZAED@region-hannover.de
Internet
Weitere Informationen
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Region Hannover: Durchführung von Schulzahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen
Fristen
Keine
Kosten
Keine für Kinder, Jugendliche oder ihre Familien.
Unterstützende Institutionen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 05.11.2020
Stichwörter
Zahnschäden, Zahnmedizinische Gruppenprophylaxe, zahnärztlicher Dienst, Fehlstellung von Zähnen