Verhütung von Zahnerkrankungen bei Kindern und Jugendlichen Förderung

    Durchführung von Schulzahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen

    Die zahnärztlichen Dienste fördern mit altersgerechten Programmen die Zahngesundheit von Kindern und Jugendlichen

    Beschreibung

    Um Zahnschäden sowie Fehlstellungen von Zähnen bei Kindern frühzeitig festzustellen, bieten die gesetzlichen Krankenkassen die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe für Kindern und Jugendliche an. Ziel ist es, 

    • den Kindern ein Bewusstsein und Verantwortungsgefühl für die Gesundheit ihrer Zähne zu vermitteln
    • die Mundhygiene zu verbessern
    • Zahnerkrankungen zu erkennen und zu verhüten
    • Eltern zu informieren und sie auf Wunsch zu beraten.  

    Die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe wird in Krippen, Kindergärten, Schulen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen durchgeführt.

    Gruppenprophylaxe-Fachkräfte, sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes oder Paten-Zahnärztinnen und Zahnärzte sind dafür im Einsatz.

    Es handelt sich hierbei um eine bevölkerungsmedizinische Maßnahme. Sie kann nicht als individuelle Leistung in Anspruch genommen werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten. 

    Hinweise für Gleichen: Schulzahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen

    Die Zuständigkeit liegt beim Gesundheitsamt Göttingen. Siehe bitte hier.

    Ansprechpartner

    Landkreis Göttingen

    Adresse

    Hausanschrift

    Reinhäuser Landstraße 4

    37083 Göttingen

    Kontakt

    Fax: 0551 525-180

    Telefon Festnetz: 0551 525-0

    E-Mail: info@landkreisgoettingen.de

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Göttingen

    Empfänger: Landkreis Göttingen

    IBAN: DE 78260500010000505792

    BIC: NOLADE21GOE

    Bankinstitut: Sparkasse Göttingen

    Version

    Technisch geändert am 30.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Keine

    Kosten

    Keine für Kinder, Jugendliche oder ihre Familien.

    Unterstützende Institutionen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 05.11.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Fehlstellung von Zähnen, Zahnschäden, zahnärztlicher Dienst, Zahnmedizinische Gruppenprophylaxe

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Metainformation