• Krebeck (Landkreis Göttingen, Niedersachsen)
Anzeige des Betriebs einer öffentlichen Waage

Betrieb einer öffentlichen Waage: Anzeige

Beschreibung

Wer eine öffentliche Waage verwendet, hat:

  • die öffentliche Waage mit einem außen angebrachten Schild mit der deutlich lesbaren Aufschrift zu kennzeichnen:
    • "Öffentliche Waage, Wägebereich von … kg bis … kg";
    • dem Wort "Waage" können Hinweise auf die Art der Waage, ihren Verwendungszweck oder ihren Inhaber beigefügt werden,
  • den Beginn und die Einstellung des Betriebs einer öffentlichen Waage der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen.

Wer eine öffentliche Waage verwendet, hat bei Wägungen sicherzustellen, dass:

  • diese gewissenhaft und unparteiisch vorgenommen werden und
  • sie abgelehnt werden, wenn der Verwender der öffentlichen Waage, das die Wägung durchführende Betriebspersonal oder einer ihrer Angehörigen im Sinne des § 383 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 der Zivilprozessordnung (ZPO) ein unmittelbares Interesse an dem Wägeergebnis haben.

Wer eine öffentliche Waage verwendet, hat sicherzustellen, dass das Wägeergebnis durch Unterschrift desjenigen bescheinigt wird, der dieses selbst ermittelt hat.

Folgende Angaben müssen in der Bescheinigung enthalten sein:

  • die Angabe, dass es sich um eine öffentliche Wägung handelt,
  • Ort und Datum der Wägung,
  • der Auftraggeber der Wägung,
  • die Art des Wägegutes,
  • beim Wägen von Kraftfahrzeugen oder Anhängern das Kennzeichen,
  • bei einer selbsttätigen Waage, die mit Zählwerk ausgerüstet ist,
    • der Stand des Zählwerks vor und nach der öffentlichen Wägung sowie
    • das ermittelte Wägeergebnis.

Wer eine öffentliche Waage verwendet, muss die Unterlagen über die bescheinigten öffentlichen Wägungen für die Dauer von zwei Jahren, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Beendigung der Wägung, aufbewahren.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt bei den Betriebsstellen des Landesbetriebes Mess- und Eichwesen Niedersachsen (MEN).

Das MEN selbst hat die bundeseinheitlich bestehenden Aufgaben inne. Es unterliegt der Rechts- und Fachaufsicht des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Ansprechpartner

Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Göttingen

Adresse

Hausanschrift

Reinhäuser Landstraße 4

37083 Göttingen

Öffnungszeiten

Besuchszeiten: Bitte vereinbaren Sie vor Ihrem Besuch einen Termin. Ansprechzeiten: Mo: 09:00 - 12:00 Mi:  09:00 - 12:00  Do: 13:30 - 16:00 Fr:  09:00 - 12:00

Version

Technisch erstellt am 06.09.2011

Technisch geändert am 09.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Landesbetrieb für Mess- und Eichwesen (MEN) - Betriebsstelle Eichamt Braunschweig-Göttingen

Beschreibung

Öffnungszeiten

Telefonisch Erreichbarkeit

Montag bis Donnerstag

7:00 bis 7:30 Uhr und 15:30 bis 16:00 Uhr

Freitag von 7:00 bis 7:30 Uhr und 12:30 bis 13:00 Uhr

Eichung von Waagen und Gewichten und messtechnische Kontrolle von Blutdruckmessgeräten: Freitag 8:30 bis 12:00 Uhr

Eichung von Taxen, Mietwagen und anderen transportablen Messgeräten nur mit telefonischer Voranmeldung.

Ausgabe und Annahme von Leihgewichten nach vorheriger Terminabsprache.

Adresse

Hausanschrift

Bienroder Weg 86

38106 Braunschweig

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 531 58002-0

Fax: +49 531 58002-49

E-Mail: Eichamt.Braunschweig-Goettingen@MEN.Niedersachsen.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 13.03.2013

Technisch geändert am 08.12.2016

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

Adresse

Hausanschrift

Friedrichswall 1

30159 Hannover

Postanschrift

Postfach 1 01

30001 Hannover

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung

Kontakt

Telefon Festnetz: 0511 120-5521

E-Mail: ea@niedersachsen.de

Version

Technisch erstellt am 17.12.2009

Technisch geändert am 09.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Rechtsgrundlage(n)

Fristen

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Bearbeitungsdauer

1 Monat

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr am 13.09.2018

Version

Technisch erstellt am 13.03.2013

Technisch geändert am 23.08.2023

Stichwörter

Betrieb einer öffentlichen Waage: Anzeige

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024