Fernlehrgänge Zulassung von wesentlichen Änderungen
Beschreibung
Wenn sich wesentliche Änderungen in einem Fernlehrgang, der nicht ausschließlich der Freizeitgestaltung und Unterhaltung dient ergeben, müssen diese von der zuständigen Stelle zugelassen werden.
Wesentliche Änderungen liegen vor, wenn sich über die übliche Lehrgangspflege hinaus die Inhalte, Dauer oder Ziele des Lehrgangs geändert haben, z.B. wegen Änderung der maßgeblichen Rechtsnormen.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU).
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 1 01
30001 Hannover
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 0511 120-5521
E-Mail: ea@niedersachsen.de
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Formulare
Die zuständige Stelle stellt auf Ihrer Internetseite Anträge und Formulare zum Download zur Verfügung.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Genehmigungsfiktion: 3 Monate (nach Eingang der vollständigen Unterlagen)
Bearbeitungsdauer
3 Monate (§ 12a Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) )
Kosten
Es fallen Gebühren nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW) an.
Weitere Informationen
Hinweise für Osterholz: Fernlehrgänge: Zulassung ? von wesentlichen Änderungen
Hinweise für Osterholz: Fernlehrgänge: Zulassung ? von wesentlichen Änderungen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Kultusministerium am 13.09.2018
Stichwörter
Fernuni