Fernlehrgänge Zulassung von wesentlichen Änderungen

    Fernlehrgänge Zulassung von wesentlichen Änderungen

    Beschreibung

    Wenn sich wesentliche Änderungen in einem Fernlehrgang, der nicht ausschließlich der Freizeitgestaltung und Unterhaltung dient ergeben, müssen diese von der zuständigen Stelle zugelassen werden.

    Wesentliche Änderungen liegen vor, wenn sich über die übliche Lehrgangspflege hinaus die Inhalte, Dauer oder Ziele des Lehrgangs geändert haben, z.B. wegen Änderung der maßgeblichen Rechtsnormen.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU).

    Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

    Ansprechpartner

    Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU)

    Adresse

    Hausanschrift

    Peter-Welter-Platz 2

    50676 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 221 921207-0

    Fax: +49 221 921207-20

    E-Mail: poststelle@zfu.nrw.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 05.03.2013

    Technisch geändert am 06.05.2013

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrichswall 1

    30159 Hannover

    Postanschrift

    Postfach 1 01

    30001 Hannover

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 120-5521

    E-Mail: ea@niedersachsen.de

    Version

    Technisch erstellt am 17.12.2009

    Technisch geändert am 09.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Formulare

    Die zuständige Stelle stellt auf Ihrer Internetseite Anträge und Formulare zum Download zur Verfügung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Genehmigungsfiktion: 3 Monate (nach Eingang der vollständigen Unterlagen)

    Bearbeitungsdauer

    3 Monate (§ 12a Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) )

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW) an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Kultusministerium am 13.09.2018

    Version

    Technisch erstellt am 06.03.2013

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Fernuni

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024