• Wesendorf (Landkreis Gifhorn, Niedersachsen)
Fernlehrgänge Zulassung von wesentlichen Änderungen

Fernlehrgänge Zulassung von wesentlichen Änderungen

Beschreibung

Wenn sich wesentliche Änderungen in einem Fernlehrgang, der nicht ausschließlich der Freizeitgestaltung und Unterhaltung dient ergeben, müssen diese von der zuständigen Stelle zugelassen werden.

Wesentliche Änderungen liegen vor, wenn sich über die übliche Lehrgangspflege hinaus die Inhalte, Dauer oder Ziele des Lehrgangs geändert haben, z.B. wegen Änderung der maßgeblichen Rechtsnormen.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt bei der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU).

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Ansprechpartner

Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU)

Adresse

Hausanschrift

Peter-Welter-Platz 2

50676 Köln

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 221 921207-0

Fax: +49 221 921207-20

E-Mail: poststelle@zfu.nrw.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 05.03.2013

Technisch geändert am 06.05.2013

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Gifhorn

Adresse

Hausanschrift

Schloßplatz 1

38518 Gifhorn

Kontakt

Telefon Festnetz: 05371 82-0

E-Mail: ea@gifhorn.de

Version

Technisch erstellt am 16.12.2009

Technisch geändert am 09.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

Adresse

Hausanschrift

Friedrichswall 1

30159 Hannover

Postanschrift

Postfach 1 01

30001 Hannover

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung

Kontakt

Telefon Festnetz: 0511 120-5521

E-Mail: ea@niedersachsen.de

Version

Technisch erstellt am 17.12.2009

Technisch geändert am 09.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Formulare

Die zuständige Stelle stellt auf Ihrer Internetseite Anträge und Formulare zum Download zur Verfügung.

Rechtsgrundlage(n)

Fristen

Genehmigungsfiktion: 3 Monate (nach Eingang der vollständigen Unterlagen)

Bearbeitungsdauer

3 Monate (§ 12a Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) )

Kosten

Es fallen Gebühren nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW) an.

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Kultusministerium am 13.09.2018

Version

Technisch erstellt am 06.03.2013

Technisch geändert am 23.08.2023

Stichwörter

Fernuni

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024