Fernlehrgänge: Anzeige
Beschreibung
Fernlehrgänge, die ausschließlich der Freizeitgestaltung oder der Unterhaltung dienen, bedürfen keiner Zulassung. Der Vertrieb dieser sog. Hobby-Lehrgänge ist jedoch der zuständigen Stelle anzuzeigen. Bei diesen Lehrgängen müssen Vertragsgestaltung, Werbung und Information sowie evtl. der Vertretereinsatz den Anforderungen des Gesetzes zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht (FernUSG) entsprechen.
Fernlehrgänge, die nicht ausschließlich der Freizeitgestaltung oder der Unterhaltung dienen, bedürfen einer Zulassung. Weitere Informationen enthält die Leistung "Fernlehrgänge Zulassung".
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU).
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Oldenburg
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1464
27781 Wildeshausen
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 Uhr nach Vereinbarung auch 7.00 - 18.00 Uhr möglich KFZ-Zulassungsstelle Montag bis Mittwoch 8.00 - 15.00 Uhr Donnerstag 8.00 - 18.00 Uhr Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 04431 85-560
E-Mail: ea@oldenburg-kreis.de
Bankverbindung
Landkreis Oldenburg
Empfänger: Landkreis Oldenburg
IBAN: DE 73280501000029433000
BIC: BRLADE21LZO
Bankinstitut: Landessparkasse zu Oldenburg
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1 01
30001 Hannover
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 0511 120-5521
E-Mail: ea@niedersachsen.de
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Formulare
Die zuständige Stelle stellt auf Ihrer Internetseite Anträge und Formulare zum Download zur Verfügung.
Fristen
Die Anzeige muss vor dem Angebot des Fernlehrganges vorliegen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Kultusministerium am 12.07.2021
Stichwörter
Fernuni