Anzeige gemeinnütziger und gewerblicher Abfallsammlungen

    Anzeige gemeinnütziger und gewerblicher Abfallsammlungen

    Sie möchten gemeinnützig oder gewerblich verwertbare Abfälle, sogenannte Wertstoffe, aus privaten Haushalten sammeln? Dann müssen Sie dies spätestens drei Monate vor Beginn der Sammlung der zuständigen Stelle anzeigen.

    Beschreibung

    Gemeinnützige und gewerbliche Sammlungen verwertbarer Abfälle, sogenannte Wertstoffe aus privaten Haushalten müssen Sie spätestens drei Monate vor Beginn der Sammlung anzeigen. Anzeigepflichtig sind beispielsweise Straßen- oder Containersammlungen von Textilien und Schuhen, aber auch Ankaufstellen von Altpapier.

    Die Sammlung kann durch die zuständige Behörde untersagt, befristet oder mit Auflagen versehen werden.

    • Wertstoffe aus privaten Haushalten sind überlassungspflichtig. Das bedeutet, dass sie grundsätzlich den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zu überlassen sind.
    • die gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung von Wertstoffen (verwertbare Abfälle) ist nur zulässig, wenn diese bei der zuständigen Behörde angezeigt wurde;
    • angezeigte Sammlungen können von der zuständigen Behörde untersagt oder beschränkt werden
    • gemischte Abfälle aus privaten Haushalten dürfen nicht gewerblich oder gemeinnützig gesammelt werden (z. B. Sperrmüll)

    Elektroschrott (defekte Elektroaltgeräte) müssen beim öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder den zur Rücknahme verpflichteten Händlern zurückgegeben werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Naturschutz, Waldrecht, Abfallrecht und Immissionsschutz

    Beschreibung

    Die Abfallbehörde beschäftigt sich u. a. mit illegal abgestellen Autowracks, verbotswidrigen Abfalllagerungen, der Klärschlamm- und Kompostverordnung sowie weiteren abfallbezogenen Verordnungen. Sie überwacht die Handhabung von anfallenden Sonderabfällen in Einrichtungen, die nicht dem produzierenden Gewerbe zuzurechnen sind (z. B. Handel, Forschungseinrichtungen, Arztpraxen).

    Die Immissionsschutzbehörde ist mit immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen und Beschwerden betraut. Sie überwacht entsprechende Anlagen, ordnet im Einzelfall Maßnahmen an und ahndet Verstöße gegen geltende Rechtsvorschriften. Sie beurteilt Bauvorhaben hinsichtlich schädlicher Umwelteinwirkungen und wird als Trägerin öffentlicher Belange an Bauleit- und Raumordnungsplanungen beteiligt.

    Die Naturschutzbehörde ist die zuständige Behörde für Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Ihre Aufgaben werden vor allem durch das Bundesnaturschutzgesetz bestimmt. Dementsprechend bilden folgende Themen die Schwerpunkte der Arbeit: die Beurteilung von Bauvorhaben im Sinne der Eingriffsregelung, Landschaftsplanung inkl. Landschaftsrahmenplan, Aufsicht über die Schutzgebiete und die Steuerung von geeigneten Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen in diesen Gebieten sowie Biotop- und Artenschutz, z. B. die Amphibienschutzaktion.

    Die Waldbehörde beschäftigt sich mit den Belangen und dem Schutz des Waldes. Sie ist zuständig für Waldumwandlungs- und Erstaufforstungsgenehmigungen sowie das Überwachen der ordnungsgemäßen Waldbewirtschaftung. Die Rechtsgrundlage für diese und weitere Aufgaben der Waldbehörde bilden das Bundes- und das Landeswaldgesetz. 

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 13

    38102 Braunschweig

    Kontakt

    Kontaktperson

    • Herr Winkelhöfer

    Stichwörter

    Atommüll, Kreislaufwirtschaftsgesetz, Schutzgebiete, Entsorgungsnachweis, Sonderabfall, Elektrosmog, Naturschutzbeauftragte, Naturerlebniszentrum, Entenfang, Mehrweg, Einweg

    Version

    Technisch erstellt am 24.08.2021 (von: Webservice, Stadt Braunschweig)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Stadt Braunschweig)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    1. Angaben über die Größe und Organisation des Sammlungsunternehmens,
    2. Angaben über Art, Ausmaß und Dauer, insbesondere über den größtmöglichen Umfang und die Mindestdauer der Sammlung,
    3. Angaben über Art, Menge und Verbleib der zu verwertenden Abfälle,
    4. eine Darlegung der innerhalb des angezeigten Zeitraums vorgesehenen Verwertungswege einschließlich der erforderlichen Maßnahmen zur Sicherstellung ihrer Kapazitäten sowie
    5. eine Darlegung, wie die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung der gesammelten Abfälle gewährleistet wird.

    Voraussetzungen

    Der Zweck muss eine Sammlung von Abfällen aus privaten Haushalten zu gewerblichen oder gemeinnützigen Zwecken sein.

    Der Sammlung darf einem überwiegenden öffentlichen Interesse nicht entgegenstehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen Kosten in Höhe von 50,00 Euro bis 100,00 Euro an.

    Gebühr ab 50.0 EUR bis 100.0 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wer eine gemeinnützige oder gewerbliche Sammlung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig anzeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Dies kann mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz am 26.10.2020

    Version

    Technisch erstellt am 01.03.2013 (von: Brendgen, Elke)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Altpapiersammlung, Alttextil-Sammlung, Altmetallsammlung, (unzulässige) Elektroschrottsammlung, Alttextilien, Caritative Sammlung, Schrottsammlung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)