Direkteinleitung von Niederschlagswasser: Erlaubnis
Beschreibung
Die Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser direkt in ein oberirdisches Gewässer und die Niederschlagswasserversickerung bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis (Direkteinleitererlaubnis).
Hinweise für Friesland: Einleitung von Niederschlagswasser in das Grundwasser/Oberflächenwasser
Die Einleitung von Niederschlagswasser in ein oberirdisches Gewässer (Direkteinleitung) fällt unter den sog. Gemeingebrauch, sodass hierfür grundsätzlich keine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich ist. Auch die Einleitung von Niederschlagswasser in das Grundwasser bedarf grundsätzlich keiner Erlaubnis.
Hiervon gibt es allerdings Ausnahmen:
Sofern das Niederschlagswasser
a) auf gewerblich oder landwirtschaftlich genutzten Grundstücken anfällt und/oder (kein Wohngrundstück)
b) über eine gemeinsame Anlage (z. B. zweier Wohngrundstücke) eingeleitet wird,
bedarf die Enleitung einer wasserrechtlichen Erlaubnis.
Den formlosen Antrag richten Sie bitte an umwelt@friesland.de.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Landkreis Friesland
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Sprechzeiten der Verwaltung: Montag, Dienstag, Donnerstag von 08.00 - 12.30 Uhr und von 14.00 - 16.00 Uhr, Mittwoch, Freitag von 08.00 - 12.30 Uhr
Kontakt
E-Mail: landkreis@friesland.de
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Friesland: Einleitung von Niederschlagswasser in das Grundwasser/Oberflächenwasser
- § 32 Abs. 1 Satz 2 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG)
- § 86 Abs. 1 NWG
- §§ 8 und 9 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) - sofern erlaubnispflichtig
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Friesland: Einleitung von Niederschlagswasser in das Grundwasser/Oberflächenwasser
Für die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis fallen Gebühren an.
Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 21.02.2013