Direkteinleiten von Niederschlagswasser in Gewässer Erlaubnis

    Direkteinleitung von Niederschlagswasser: Erlaubnis

    Beschreibung

    Die Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser direkt in ein oberirdisches Gewässer und die Niederschlagswasserversickerung bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis (Direkteinleitererlaubnis).

    Hinweise für Friesland: Einleitung von Niederschlagswasser in das Grundwasser/Oberflächenwasser

    Allgemeine Informationen

    Die Einleitung von Niederschlagswasser in ein oberirdisches Gewässer (Direkteinleitung) fällt unter den sog. Gemeingebrauch, sodass hierfür grundsätzlich keine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich ist. Auch die Einleitung von Niederschlagswasser in das Grundwasser bedarf grundsätzlich keiner Erlaubnis.

    Hiervon gibt es allerdings Ausnahmen:

    Sofern das Niederschlagswasser

    a) auf gewerblich oder landwirtschaftlich genutzten Grundstücken anfällt und/oder (kein Wohngrundstück)

    b) über eine gemeinsame Anlage (z. B. zweier Wohngrundstücke) eingeleitet wird,

    bedarf die Enleitung einer wasserrechtlichen Erlaubnis.

    Den formlosen Antrag richten Sie bitte an umwelt@friesland.de.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Landkreis Friesland

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenallee 1

    26441 Jever

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten der Verwaltung: Montag, Dienstag, Donnerstag von 08.00 - 12.30 Uhr und von 14.00 - 16.00 Uhr, Mittwoch, Freitag von 08.00 - 12.30 Uhr

    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 07.12.2009

    Technisch geändert am 01.03.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Friesland: Einleitung von Niederschlagswasser in das Grundwasser/Oberflächenwasser

    • § 32 Abs. 1 Satz 2 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG)
    • § 86 Abs. 1 NWG
    • §§ 8 und 9 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) - sofern erlaubnispflichtig

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Friesland: Einleitung von Niederschlagswasser in das Grundwasser/Oberflächenwasser

    Für die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis fallen Gebühren an.

    Bemerkungen

    Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 21.02.2013

    Version

    Technisch erstellt am 01.03.2013

    Technisch geändert am 25.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024