Direkteinleitung von Niederschlagswasser: Erlaubnis
Beschreibung
Die Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser direkt in ein oberirdisches Gewässer und die Niederschlagswasserversickerung bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis (Direkteinleitererlaubnis).
Hinweise für Rotenburg (Wümme): Direkteinleitung von Niederschlagswasser: Erlaubnis
Allgemeine Informationen
Anfallendes Schmutzwasser wird in der Regel über die Kanalisation der Abwasserreinigungsanlage der zuständigen Samt-/Einheitsgemeinde/Stadt zugeführt und dort behandelt. Auf Grundstückstücken, die nicht an diese zentrale Abwasserbehandlungsanlage mittels Kanalisation angeschlossen sind, erfolgt die Entsorgung dezentral durch Kleinkläranlagen. Das Schmutzwasser wird in diesen Anlagen behandelt und anschließend in das Grundwasser oder ein oberirdisches Gewässer eingeleitet (Direkteinleiter). Hierfür ist eine wasserbehördliche Erlaubnis oder eine Anzeige erforderlich. In Einzelfällen kann das Schmutzwasser auch in abflusslosen Sammelgruben bis zur Abfuhr durch die Samt-/Einheitsgemeinde/Stadt gesammelt werden.
Niederschlagswasser fällt ebenfalls unter den Begriff Abwasser. Regen- oder Schmelzwasser, das auf versiegelten Flächen anfällt, kann dort nicht auf natürlichem Wege versickern und muss daher in Versickerungsanlagen oder in ein oberirdisches Gewässer eingeleitet werden. Hierfür ist eine wasserbehördliche Erlaubnis erforderlich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Hinweise für Rotenburg (Wümme): Direkteinleitung von Niederschlagswasser: Erlaubnis
Den für Sie zuständigen Ansprechpartner entnehmen Sie bitte dem Dokument "Zuständigkeiten Amt für Wasserwirtschaft & Straßenbau" am Ende dieser Seite.
Ansprechpartner
Amt für Wasserwirtschaft und Straßenbau - Dienststelle ROW
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden.; Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden.
Kontakt
Kontaktperson
Herr Lars Brammer
Zuständig für
- Sonstiges: Gemeinde Scheeßel
E-Mail: Lars.Brammer@lk-row.de
Telefon Festnetz: 04261 983-2761
Fax: 04261 983-2799
Herr Simon Heller
Zuständig für
- Sonstiges: Stadt Rotenburg (Wümme)
Telefon Festnetz: 04261 983-2766
E-Mail: Simon.Heller@lk-row.de
Frau Kamschilow
Zuständig für
- Sonstiges: Samtgemeinde Fintel, teilweise Samtgemeinde Sottrum
Telefon Festnetz: 04261 983-2774
E-Mail: E.Kamschilow@lk-row.de
Frau Ronja Naujoks
Zuständig für
- Sonstiges: Samtgemeinde Bothel und teilweise Samtgemeinde Sottrum
E-Mail: Ronja.Naujoks@lk-row.de
Telefon Festnetz: 04261 983-2751
Frau Linnea Zimmermann
Zuständig für
- Sonstiges: Stadt Visselhövede
E-Mail: Linnea.Zimmermann@lk-row.de
Telefon Festnetz: 04261 983-2753
Fax: 04261 983-882753
Amt für Wasserwirtschaft und Straßenbau - Dienststelle BRV
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden.; Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Silke Albers
Zuständig für
- Sonstiges: Samtgemeinde Zeven
E-Mail: Silke.Albers@lk-row.de
Fax: 04761 983-4799
Telefon Festnetz: 04761 983-4756
Herr Jens Klasen
Zuständig für
- Sonstiges: Samtgemeinde Selsingen, teilweise Samtgemeinde Geestequelle
E-Mail: Jens.Klasen@lk-row.de
Telefon Festnetz: 04761 983-4755
Fax: 04761 983-4799
Frau Lydia Oesselmann
Zuständig für
- Sonstiges: Stadt Bremervörde, teilweise SG Geestequelle
Telefon Festnetz: 04761 983-4762
E-Mail: Lydia.Oesselmann@lk-row.de
Fax: 04761 983-882762
Herr Joerg Seidel
Zuständig für
- Sonstiges: Samtgemeinde Sittensen, teilweise Samtgemeinde Tarmstedt
Telefon Festnetz: 04761 983-4754
Fax: 04761 983-4799
E-Mail: Joerg.Seidel@lk-row.de
Herr Kristijan Viduka
Zuständig für
- Sonstiges: Gemeinde Gnarrenburg, teilweise Samtgemeinde Tarmstedt
Telefon Festnetz: 04761 983-4761
E-Mail: Kristijan.Viduka@lk-row.de
Fax: 04761 983-884761
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Handlungsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Weitere Informationen
Hinweise für Rotenburg (Wümme): Direkteinleitung von Niederschlagswasser: Erlaubnis
Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 21.02.2013