Direkteinleiten von Niederschlagswasser in Gewässer Erlaubnis

    Direkteinleitung von Niederschlagswasser: Erlaubnis

    Beschreibung

    Die Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser direkt in ein oberirdisches Gewässer und die Niederschlagswasserversickerung bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis (Direkteinleitererlaubnis).

    Hinweise für Rotenburg (Wümme): Direkteinleitung von Niederschlagswasser: Erlaubnis

    Allgemeine Informationen

    Anfallendes Schmutzwasser wird in der Regel über die Kanalisation der Abwasserreinigungsanlage der zuständigen Samt-/Einheitsgemeinde/Stadt zugeführt und dort behandelt. Auf Grundstückstücken, die nicht an diese zentrale Abwasserbehandlungsanlage mittels Kanalisation angeschlossen sind, erfolgt die Entsorgung dezentral durch Kleinkläranlagen. Das Schmutzwasser wird in diesen Anlagen behandelt und anschließend in das Grundwasser oder ein oberirdisches Gewässer eingeleitet (Direkteinleiter). Hierfür ist eine wasserbehördliche Erlaubnis oder eine Anzeige erforderlich. In Einzelfällen kann das Schmutzwasser auch in abflusslosen Sammelgruben bis zur Abfuhr durch die Samt-/Einheitsgemeinde/Stadt gesammelt werden.

    Niederschlagswasser fällt ebenfalls unter den Begriff Abwasser. Regen- oder Schmelzwasser, das auf versiegelten Flächen anfällt, kann dort nicht auf natürlichem Wege versickern und muss daher in Versickerungsanlagen oder in ein oberirdisches Gewässer eingeleitet werden. Hierfür ist eine wasserbehördliche Erlaubnis erforderlich.



    Online-Dienste

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    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

    Hinweise für Rotenburg (Wümme): Direkteinleitung von Niederschlagswasser: Erlaubnis

    Den für Sie zuständigen Ansprechpartner entnehmen Sie bitte dem Dokument "Zuständigkeiten Amt für Wasserwirtschaft & Straßenbau" am Ende dieser Seite.

    Ansprechpartner

    Amt für Wasserwirtschaft und Straßenbau - Dienststelle ROW

    Adresse

    Hausanschrift

    Hopfengarten 2

    27356 Rotenburg (Wümme)

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden.; Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04261 983-2759

    Fax: 04261 983-2799

    E-Mail: wasserwirtschaft@lk-row.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 25.02.2020

    Technisch geändert am 20.04.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024

    Amt für Wasserwirtschaft und Straßenbau - Dienststelle BRV

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtsallee 7

    27432 Bremervörde

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden.; Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04761 983-2759

    Fax: 04761 983-4199

    E-Mail: wasserwirtschaft@lk-row.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 25.02.2020

    Technisch geändert am 20.04.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Handlungsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Weitere Informationen

    Bemerkungen

    Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 21.02.2013

    Version

    Technisch erstellt am 01.03.2013

    Technisch geändert am 25.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024