Wohnungsbau Förderung von Mietwohnungen

    Wohnungsbau Förderung von allgemeinem Mietwohnraum

    Beschreibung

    Als Träger eines Neubaus von Mietwohnungen in städtischen Gebieten mit den Mietenstufen 3-6 und einem kommunalen Wohnraumversorgungskonzept, bei Modernisierungsmaßnahmen bzw. Ausbau- und Umbau sowie Erweiterung in Fördergebieten oder Ersatzbaumaßnahmen in Verbindung mit Abrissmaßnahmen können Sie staatliche Fördermittel im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung erhalten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, auf dessen/deren Gebiet Sie das Bauvorhaben planen.

    Hinweise für Aurich: Wohnungsbau Förderung von allgemeinem Mietwohnraum

    Für die Beantragung von staatlichen Fördermitteln im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung im Gebiet der Stadt Aurich und den Ortsteilen wenden Sie sich bitte an die Stadt Aurich.

    Für die Beantragung von staatlichen Fördermitteln im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung im Gebiet der Gemeinden im Landkreis Aurich wenden Sie sich bitte an den Landkreis Aurich

    Für die Beantragung von staatlichen Fördermitteln im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung im Gebiet der Stadt Aurich und den Ortsteilen wenden Sie sich bitte an die Stadt Aurich.

    Für die Beantragung von staatlichen Fördermitteln im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung im Gebiet der Gemeinden im Landkreis Aurich wenden Sie sich bitte an den Landkreis Aurich

    Für die Beantragung von staatlichen Fördermitteln im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung im Gebiet der Stadt Aurich und den Ortsteilen wenden Sie sich bitte an die Stadt Aurich.

    Für die Beantragung von staatlichen Fördermitteln im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung im Gebiet der Gemeinden im Landkreis Aurich wenden Sie sich bitte an den Landkreis Aurich

    Für die Beantragung von staatlichen Fördermitteln im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung im Gebiet der Stadt Aurich und den Ortsteilen wenden Sie sich bitte an die Stadt Aurich.

    Für die Beantragung von staatlichen Fördermitteln im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung im Gebiet der Gemeinden im Landkreis Aurich wenden Sie sich bitte an den Landkreis Aurich

    Ansprechpartner

    Landkreis Aurich - Jugend und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Fräuleinshof 3

    26506 Norden

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 1480

    26584 Aurich (Ostfriesland)

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04941 16-0

    Fax: 04941 16-5098

    E-Mail: info@landkreis-aurich.de

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Aurich

    Empfänger: Landkreis Aurich

    IBAN: DE73 2835 0000 0000 0900 27

    BIC: BRLADE21ANO

    Bankinstitut: Sparkasse AurichNorden

    Version

    Technisch erstellt am 19.03.2015 (von: Einnolf, Thorsten)

    Technisch geändert am 15.08.2024 (von: Meyer, Daniel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Stadt Aurich - Fachdienst 24 - Zentrale Vergabestelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Bürgermeister-Hippen-Platz 1

    26603 Aurich (Ostfriesland)

    Öffnungszeiten

    Montag - Mittwoch: 8.00 - 15.30 Uhr Donnerstag: 8.00 - 18.00 Uhr Freitag: 8.00 - 12.30 Uhr

    Version

    Technisch erstellt am 02.03.2020 (von: de Berg, Beate)

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: de Berg, Beate)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Die geförderte Wohnung darf 20 Jahre lang nur an Mieterinnen und Mietern vermietet werden, die eine Wohnberechtigungsbescheinigung vorlegen und deren Einkommen bestimmte Einkommensgrenzen nicht übersteigen.
    • Die Größe der Wohnung muss der Größe des Mieterhaushalts angemessen sein.
    • Minimum an Eigenleistung: soll 25% der Gesamtkosten, mindestens jedoch 15 % betragen.
    • Bei der energetischen Modernisierung Mietwohnraum, der bis zum 01.01.1995 fertig gestellt worden ist.

    Wer kann eine Förderung erhalten?

    Natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie Personengesellschaften.

    Was kann gefördert werden:

    • Neubau in städtischen Gebieten
    • Modernisierungsmaßnahmen und der Aus- und Umbau sowie die Erweiterung in Fördergebieten
    • Ersatzbaumaßnahmen in Verbindung mit Abrissmaßnahmen
    • energetische Modernisierung

    Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Mit den Bauarbeiten darf vor Erteilung einer Förderzusage noch nicht begonnen worden sein.

    Kosten

    Von der NBank wird ein Bearbeitungsentgelt von 1% des bewilligten Gesamtbetrages erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Fördergebiete sind förmlich festgelegte Sanierungsgebiete, vor allem in Stadtteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf, Gebiete, in denen vorbereitende Untersuchungen gem. § 141 BauGB eingeleitet worden sind, Erhaltungsgebiete nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB, bisherige Unterkunftsgebiete für Obdachlose sowie Gebiete mit  einem kommunalen Wohnraumversorgungskonzept oder einem städtebaulichen Entwicklungskonzept.

    Förderfähig sind Ersatzbaumaßnahmen in Verbindung mit Abriss oder Teilrückbau von unwirtschaftlichen Mietwohngebäuden in Gebieten mit Wohnraumversorgungskonzept. Dies gilt z.B. im Zusammenhang mit der Umstrukturierung hoch verdichteter Wohnsiedlungen und solitärer Hochhäuser der 1960er und 1970er Jahre.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 24.06.2014

    Version

    Technisch erstellt am 26.02.2013 (von: Brendgen, Elke)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)