Wohnungsbau Förderung von allgemeinem Mietwohnraum
Beschreibung
Als Träger eines Neubaus von Mietwohnungen in städtischen Gebieten mit den Mietenstufen 3-6 und einem kommunalen Wohnraumversorgungskonzept, bei Modernisierungsmaßnahmen bzw. Ausbau- und Umbau sowie Erweiterung in Fördergebieten oder Ersatzbaumaßnahmen in Verbindung mit Abrissmaßnahmen können Sie staatliche Fördermittel im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung erhalten.
Hinweise für Bad Zwischenahn: Spezialisierung
Als Träger eines Neubaus von Mietwohnungen in Gebieten mit einem kommunalen Wohnraumversorgungskonzept, bei Modernisierungsmaßnahmen beziehungsweise Ausbau- und Umbau sowie Erweiterung (in Fördergebieten) oder Ersatzbaumaßnahmen in Verbindung mit Abrissmaßnahmen können anfänglich zinsfreie Darlehen als Fördermittel im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung bezogen werden.
Als Träger eines Neubaus von Mietwohnungen in Gebieten mit einem kommunalen Wohnraumversorgungskonzept, bei Modernisierungsmaßnahmen beziehungsweise Ausbau- und Umbau sowie Erweiterung (in Fördergebieten) oder Ersatzbaumaßnahmen in Verbindung mit Abrissmaßnahmen können anfänglich zinsfreie Darlehen als Fördermittel im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung bezogen werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, auf dessen/deren Gebiet Sie das Bauvorhaben planen.
Ansprechpartner
Für Bad Zwischenahn wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Bad Zwischenahn: Spezialisierung
Es werden verschieden Unterlagen benötigt. Antragsteller wenden sich bitte an die zuständige Stelle.
Es werden verschieden Unterlagen benötigt. Antragsteller wenden sich bitte an die zuständige Stelle.
Formulare
Antragsformulare und weitere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Stelle oder bei der NBank.
- Kundenportal der NBank -Technische Unterstützung und allgemeine Fragen zu Förderprogrammen
- Informationen zur Mietwohnraumförderung vom Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz
Hinweise für Bad Zwischenahn: Spezialisierung
Antragsformular und weitere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Stelle oder bei der NBank.
Antragsformular und weitere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Stelle oder bei der NBank.
Voraussetzungen
- Die geförderte Wohnung darf 20 Jahre lang nur an Mieterinnen und Mietern vermietet werden, die eine Wohnberechtigungsbescheinigung vorlegen und deren Einkommen bestimmte Einkommensgrenzen nicht übersteigen.
- Die Größe der Wohnung muss der Größe des Mieterhaushalts angemessen sein.
- Minimum an Eigenleistung: soll 25% der Gesamtkosten, mindestens jedoch 15 % betragen.
- Bei der energetischen Modernisierung Mietwohnraum, der bis zum 01.01.1995 fertig gestellt worden ist.
Wer kann eine Förderung erhalten?
Natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie Personengesellschaften.
Was kann gefördert werden:
- Neubau in städtischen Gebieten
- Modernisierungsmaßnahmen und der Aus- und Umbau sowie die Erweiterung in Fördergebieten
- Ersatzbaumaßnahmen in Verbindung mit Abrissmaßnahmen
- energetische Modernisierung
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Mit den Bauarbeiten darf vor Erteilung einer Förderzusage noch nicht begonnen worden sein.
Hinweise für Bad Zwischenahn: Spezialisierung
Vor der Erteilung einer Förderzusage darf noch nicht mit den Bauarbeiten begonnen worden sein.
Vor der Erteilung einer Förderzusage darf noch nicht mit den Bauarbeiten begonnen worden sein.
Kosten
Von der NBank wird ein Bearbeitungsentgelt von 1% des bewilligten Gesamtbetrages erhoben.
Hinweise für Bad Zwischenahn: Spezialisierung
Von der NBank wird ein Bearbeitungsentgelt von ein Prozent des bewilligten Darlehensbetrages erhoben.
Von der NBank wird ein Bearbeitungsentgelt von ein Prozent des bewilligten Darlehensbetrages erhoben.
Hinweise (Besonderheiten)
Fördergebiete sind förmlich festgelegte Sanierungsgebiete, vor allem in Stadtteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf, Gebiete, in denen vorbereitende Untersuchungen gem. § 141 BauGB eingeleitet worden sind, Erhaltungsgebiete nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB, bisherige Unterkunftsgebiete für Obdachlose sowie Gebiete mit einem kommunalen Wohnraumversorgungskonzept oder einem städtebaulichen Entwicklungskonzept.
Förderfähig sind Ersatzbaumaßnahmen in Verbindung mit Abriss oder Teilrückbau von unwirtschaftlichen Mietwohngebäuden in Gebieten mit Wohnraumversorgungskonzept. Dies gilt z.B. im Zusammenhang mit der Umstrukturierung hoch verdichteter Wohnsiedlungen und solitärer Hochhäuser der 1960er und 1970er Jahre.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 24.06.2014
Metainformation
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