Wohnungsbau Förderung von allgemeinem Mietwohnraum
Hinweise für Winsen (Luhe): Wohnungsbau Förderung von allgemeinem Mietwohnraum
Ein Förderprogramm der Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
Ein Förderprogramm der Investitions- und Förderbank Niedersachsen - NBank
Beschreibung
Als Träger eines Neubaus von Mietwohnungen in städtischen Gebieten mit den Mietenstufen 3-6 und einem kommunalen Wohnraumversorgungskonzept, bei Modernisierungsmaßnahmen bzw. Ausbau- und Umbau sowie Erweiterung in Fördergebieten oder Ersatzbaumaßnahmen in Verbindung mit Abrissmaßnahmen können Sie staatliche Fördermittel im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung erhalten.
Hinweise für Winsen (Luhe): Wohnungsbau Förderung von allgemeinem Mietwohnraum
Diese Förderung unterstützt Sie beim Neubau und der Änderung von Gebäuden zu Mietwohnungen.
Investoren können natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, sowie Personengesellschaften sein. Ebenfalls angesprochen sind hier Genossenschaften und Baugemeinschaften.
Diese Förderung unterstützt Sie beim Neubau und der Änderung von Gebäuden zu Mietwohnungen.
Investoren können natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, sowie Personengesellschaften sein. Ebenfalls angesprochen sind hier Genossenschaften und Baugemeinschaften.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, auf dessen/deren Gebiet Sie das Bauvorhaben planen.
Hinweise für Winsen (Luhe): Wohnungsbau Förderung von allgemeinem Mietwohnraum
Ist der Standort der Baumaßnahme in der Stadt Winsen (Luhe), dann wenden Sie sich bitte an die Wohnraumförderstelle der Stadt Winsen (Luhe).
Ist der Standort der Baumaßnahme in der Stadt Winsen (Luhe), dann wenden Sie sich bitte an die Wohnraumförderstelle der Stadt Winsen (Luhe).
Ansprechpartner
Für Winsen (Luhe) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Formulare
Antragsformulare und weitere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Stelle oder bei der NBank.
Voraussetzungen
- Die geförderte Wohnung darf 20 Jahre lang nur an Mieterinnen und Mietern vermietet werden, die eine Wohnberechtigungsbescheinigung vorlegen und deren Einkommen bestimmte Einkommensgrenzen nicht übersteigen.
- Die Größe der Wohnung muss der Größe des Mieterhaushalts angemessen sein.
- Minimum an Eigenleistung: soll 25% der Gesamtkosten, mindestens jedoch 15 % betragen.
- Bei der energetischen Modernisierung Mietwohnraum, der bis zum 01.01.1995 fertig gestellt worden ist.
Wer kann eine Förderung erhalten?
Natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie Personengesellschaften.
Was kann gefördert werden:
- Neubau in städtischen Gebieten
- Modernisierungsmaßnahmen und der Aus- und Umbau sowie die Erweiterung in Fördergebieten
- Ersatzbaumaßnahmen in Verbindung mit Abrissmaßnahmen
- energetische Modernisierung
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Winsen (Luhe): Wohnungsbau Förderung von allgemeinem Mietwohnraum
Das wird gefördert
- Neubau, Änderung (Aus-/Umbau) und die Erweiterung von Gebäuden im allgemeinen Mietwohnraum und im Mietwohnraum für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen.
- Zusätzlicher Zuschuss für barrierefrei nutzbare Wohnungen.
Förderleistungen auf einem Blick
- Berechtigte nach § 3 Abs. 2 NWoFG (geringe Einkommen):
... Darlehen bis zu 75 % der Gesamtkosten mit Tilgungsnachlass von 30 % des Darlehensursprungsbetrages; davon zwei Drittel nach Bezugsfertigkeit oder nach Abschluss der baulichen Maßnahmen und ein Drittel nach Ablauf des 20. Jahres.
- Berechtigte nach DVO-NWoFG (mittlere Einkommen):
... Darlehen bis zu 75 % der Gesamtkosten.
- Die Bemessung des Darlehens ist abhängig von der Mietenstufe:
...Mietstufe I: = 4.780 Euro Gesamtkosten je m2 Wohnfläche
...Mietstufen II und III: = 4.980 Euro Gesamtkosten je m2 Wohnfläche
...Mietstufen IV bis VII: = 5.190 Euro Gesamtkosten je m2 Wohnfläche
- Zusätzlicher Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro für jede barrierefrei nutzbare Wohnung gemäß DIN 18040-2.
Nähere Informationen zu der Förderung, den Förderleistungen und dem Ablauf des Antragsverfahrens erhalten Sie auf Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern oder bei der für den Bauort zuständigen Wohnraumförderstelle.
Das wird gefördert
- Neubau, Änderung (Aus-/Umbau) und die Erweiterung von Gebäuden im allgemeinen Mietwohnraum und im Mietwohnraum für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen.
- Zusätzlicher Zuschuss für barrierefrei nutzbare Wohnungen.
Förderleistungen auf einem Blick
- Berechtigte nach § 3 Abs. 2 NWoFG (geringe Einkommen):
... Darlehen bis zu 75 % der Gesamtkosten mit Tilgungsnachlass von 30 % des Darlehensursprungsbetrages; davon zwei Drittel nach Bezugsfertigkeit oder nach Abschluss der baulichen Maßnahmen und ein Drittel nach Ablauf des 20. Jahres.
- Berechtigte nach DVO-NWoFG (mittlere Einkommen):
... Darlehen bis zu 75 % der Gesamtkosten.
- Die Bemessung des Darlehens ist abhängig von der Mietenstufe:
...Mietstufe I: = 4.780 Euro Gesamtkosten je m2 Wohnfläche
...Mietstufen II und III: = 4.980 Euro Gesamtkosten je m2 Wohnfläche
...Mietstufen IV bis VII: = 5.190 Euro Gesamtkosten je m2 Wohnfläche
- Zusätzlicher Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro für jede barrierefrei nutzbare Wohnung gemäß DIN 18040-2.
Nähere Informationen zu der Förderung, den Förderleistungen und dem Ablauf des Antragsverfahrens erhalten Sie auf Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern oder bei der für den Bauort zuständigen Wohnraumförderstelle.
Fristen
Mit den Bauarbeiten darf vor Erteilung einer Förderzusage noch nicht begonnen worden sein.
Kosten
Von der NBank wird ein Bearbeitungsentgelt von 1% des bewilligten Gesamtbetrages erhoben.
Hinweise (Besonderheiten)
Fördergebiete sind förmlich festgelegte Sanierungsgebiete, vor allem in Stadtteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf, Gebiete, in denen vorbereitende Untersuchungen gem. § 141 BauGB eingeleitet worden sind, Erhaltungsgebiete nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB, bisherige Unterkunftsgebiete für Obdachlose sowie Gebiete mit einem kommunalen Wohnraumversorgungskonzept oder einem städtebaulichen Entwicklungskonzept.
Förderfähig sind Ersatzbaumaßnahmen in Verbindung mit Abriss oder Teilrückbau von unwirtschaftlichen Mietwohngebäuden in Gebieten mit Wohnraumversorgungskonzept. Dies gilt z.B. im Zusammenhang mit der Umstrukturierung hoch verdichteter Wohnsiedlungen und solitärer Hochhäuser der 1960er und 1970er Jahre.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 24.06.2014