Fahrerbescheinigung im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr Erteilung

    Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr - Fahrerbescheinigung beantragen

    Wenn Sie Fahrpersonal aus Nicht-EU-Staaten beschäftigen, müssen Sie für diese eine Fahrerbescheinigung beantragen.

    Beschreibung

    Wer als Unternehmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs mit Gemeinschaftslizenzen Fahrpersonal einsetzt, das nicht einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder einem Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz angehört, benötigt jeweils eine Fahrerbescheinigung für die betroffenen Personen. Diese wird durch das Unternehmen für das Fahrpersonal beantragt.

    Die Regelung dient als Nachweis, dass keine illegale oder missbräuchliche Beschäftigung von Arbeitnehmern aus Nicht-EU-Staaten erfolgt.

    Die Fahrerbescheinigung berechtigt das Fahrpersonal, das Fahrzeug im Auftrag des Güterkraftverkehrsunternehmens innerhalb der EU zu führen. Sie wird für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren erteilt. Sie kann aber auch auf einen kürzeren Zeitraum befristet werden, wenn der Aufenthaltstitel oder der Reisepass früher ablaufen. Wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird, muss die Fahrerbescheinigung an die Genehmigungsbehörde zurückgegeben werden. 

    Das Fahrpersonal muss die Original-Fahrerbescheinigung bei jeder Fahrt mit sich führen. Eine beglaubigte Abschrift der Fahrerbescheinigung ist in den Geschäftsräumen des Unternehmens aufzubewahren.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Gemeinden, Samtgemeinden und Städten.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Westoverledingen - Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 18

    26810 Westoverledingen

    Behindertenparkplatz: Rathausparkplatz hinten
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Rathausparkplatz hinten
    Anzahl: 170
    Gebühren: nein

    Westoverledingen, Ihrener Straße

    Bus: Linie 600

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 100262

    26804 Westoverledingen

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:30 Uhr (und nach Vereinbarung) Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr (und nach Vereinbarung) Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr (und nach Vereinbarung) Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr (und nach Vereinbarung) Freitag 08:30 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04955 933-110

    Telefon Festnetz: 04955 933-111

    E-Mail: ordnungsamt@westoverledingen.de

    Bankverbindung

    Gemeinde Westoverledingen

    Empfänger: Gemeinde Westoverledingen

    IBAN: DE08 2859 0075 6107 0947 00

    BIC: GENODEF1LER

    Bankinstitut: Ostfriesische Volksbank

    Gemeinde Westoverledingen

    Empfänger: Gemeinde Westoverledingen

    IBAN: DE29 2856 2716 0000 5070 00

    BIC: GENODEF1WEF

    Bankinstitut: Raiffeisenbank Flachsmeer

    Gemeinde Westoverledingen

    Empfänger: Gemeinde Westoverledingen

    IBAN: DE66 2855 0000 0009 8008 30

    BIC: BRLADE21LER

    Bankinstitut: Sparkasse LeerWittmund

    Version

    Technisch erstellt am 13.06.2018 (von: Freesemann, Cathrin)

    Technisch geändert am 25.03.2021 (von: Beening, Kirsten)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Straßenverkehrsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Ringstraße 26

    26789 Leer

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 12:00 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr Mi. 08:00 - 12:00 Uhr Do. 08:00 - 12:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Der Drive-In-Schalter der Zulassungsstelle hat im Zuge der Corona-Krise ab sofort montags bis freitags jeweils von 8 bis 12 Uhr geöffnet.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0491 926-3111(Zentrale)

    Telefon Festnetz: 0491 926-1409(Zulassungsstelle)

    Telefon Festnetz: 0491 926-1467(Führerscheinstelle)

    Telefon Festnetz: 0491 926-1400(Bußgeldstelle)

    Fax: 0491 926-91819(Führerscheinstelle)

    Fax: 0491 926-91595(KFZ-Zulassungsstelle)

    Fax: 0491 926-91820(Bußgeldstelle)

    Fax: 0491 926-91818(Schwertransport)

    E-Mail: kfz@lkleer.de

    Bankverbindung

    Landkreis Leer

    Empfänger: Landkreis Leer

    IBAN: DE79 2855 0000 0000 8033 61

    BIC: BRLADE21LER

    Bankinstitut: Sparkasse LeerWittmund

    Version

    Technisch erstellt am 05.10.2020 (von: Webservice, Landkreis Leer)

    Technisch geändert am 26.06.2023 (von: Bleier, Thees)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag mit Angaben zu
      • Name, Anschrift und Rechtsform des Unternehmens
      • der für den Sitz des Unternehmens maßgeblichen Telefon- und Telefaxnummern sowie die elektronische Postadresse
      • der zuständigen Erteilungsbehörde, Lizenznummer, Datum der Erteilung und Gültigkeitszeitraum sowie Anzahl der ausgegebenen beglaubigten Kopien der Gemeinschaftslizenz nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 über gemeinsame Regeln für den Zugang zum Markt des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs,
      • Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Art und Nummer des Ausweises, Ausstellungszeitpunkt und -ort des Ausweises, Nummer der Fahrerlaubnis, Ausstellungszeitpunkt und -ort der Fahrerlaubnis, Nummer der Sozialversicherung des Fahrers, für den die Fahrerbescheinigung ausgestellt werden soll.
    • Mit dem Antrag vorzulegen sind:
      • die dem Unternehmen erteilte Gemeinschaftslizenz,
      • die Arbeitsgenehmigung-EU des Fahrpersonals, wenn eine solche erteilt worden ist,
      • der Pass, Passersatz oder Ausweisersatz, der Aufenthaltstitel des Fahrpersonals und
      • der Nachweis nach § 5 Absatz 1 der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung, soweit der Antrag sich auch auf die Eintragung nach § 5 Absatz 4 der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung richtet oder die Pflicht zum Abschluss einer Grundqualifikation oder Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz bestanden hat.
         

    Rechtsgrundlage(n)

    Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr

    Bemerkungen

    Text überprüft durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung am 01.12.2020

    Version

    Technisch erstellt am 21.02.2013 (von: Brendgen, Elke)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)