Reisegewerbekartenfreie Tätigkeit Anzeige
Nur wenige reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten müssen angezeigt werden. Bitte prüfen Sie vor Aufnahme einer reisegewerbekartenfreien Tätigkeit, ob Sie diese eventuell bei der zuständigen Stelle anzeigen müssen.
Beschreibung
Für folgende reisegewerbekartenfreien Tätigkeiten besteht eine Anzeigepflicht bei der zuständigen Behörde:
- Wer Waren in der Gemeinde seines Wohnsitzes oder seiner gewerblichen Niederlassung feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht, sofern die Gemeinde nicht mehr als 10 000 Einwohner zählt;
- Wer von einer nicht ortsfesten Verkaufsstelle oder einer anderen Einrichtung in regelmäßigen, kürzeren Zeitabständen an derselben Stelle Lebensmittel oder andere Waren des täglichen Bedarfs vertreibt; das Verbot des § 56 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe b GewO findet keine Anwendung;
- Wer Druckwerke auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder an anderen öffentlichen Orten feilbietet.
Sie üben eine der oben genannten reisegewerbekartenfreien Tätigkeit nach § 55a Abs. 1 Nr. 3, 9 und 10 GewO aus, dann haben Sie den Beginn Ihres Gewerbes der zuständigen Behörde anzuzeigen, soweit Sie es nicht bereits nach § 14 Abs. 1 bis 3 GewO angemeldet haben. Sofern eine Anzeigepflicht besteht, ist das Formular gemäß der Gewerbeanzeigenverordnung zu verwenden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Gemeinde Bad Rothenfelde
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Gesundheutstherme/Freibad
Anzahl: 100 Gebühren: ja - Behindertenparkplatz: Kurmittelhaus
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Bad Rothenfelde, ZOB
Linie:- Bus: 466, 467, 475
- Haltestelle: Bad Rothenfelde, Gesundheitstherme
Linie:- Bus: 466
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Frau Marita Bartholomé
Herr Jan Prövestmann (Abteilungsleitung)
Frau Iris Behmerburg-Olbricht
Postanschrift
Frankfurter Straße 3
49214 Bad Rothenfelde
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 5424 293835
E-Mail: familien@bad-rothenfelde.de
Herr Stephan Breitzke
Frau Nadine Dreß
Frau Gabriele Eckelkamp
Frau Charline Focken
Herr Matthias Gruben
Frau Katja Kriete-Daniel
Postanschrift
Frankfurter Straße 3
49214 Bad Rothenfelde
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 5424 293835
E-Mail: jugendzentrum@bad-rothenfelde.de
Frau Sabine Leclercq-Fröbel
Hausanschrift
Postanschrift
Frankfurter Straße 3
49214 Bad Rothenfelde
Telefon Festnetz: +49 5424 2218-113
Fax: +49 5424 2218-129
E-Mail: froebel@bad-rothenfelde.de
Herr Stefan Lönker
Herr Ulrich Lytze
Herr Stephan Nielsen
Frau Dr. Imke Panajotow-Pilz
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 5424 4759
Herr Axel Pfeiffer
Frau Marianne Poppenga
Herr Ulrich Priewe
Postanschrift
Frankfurter Straße 3
49214 Bad Rothenfelde
Telefon Festnetz: +49 5424 399091
Herr Günter Rolf (Abteilungsleitung)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 5424 223-162
Fax: +49 5424 223-196
E-Mail: rolf@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Herr Muharrem Sert
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 5424 223-189
Fax: +49 5424 223-194
E-Mail: sert@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Herr Uwe Spriewald
Frau Cynthia Steenken
Hausanschrift
Postanschrift
Frankfurter Straße 3
49214 Bad Rothenfelde
Telefon Festnetz: +49 5424 293856
Frau Sandra Warnecke
Frau Petra Warning-Schröder
Frau Carolin Wiemeyer
Frau Denise Windmann
Frau Anja Wolf
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 5424 223-179
Fax: +49 5424 223-197
E-Mail: wolf@gemeinde-bad-rothenfelde.de
Internet
Formulare
Gewerbe-Anmeldung (Kurzfassung)
Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis und Stadt Osnabrück
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Mutter- und Kindparkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
Anzahl: 4 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
Anzahl: 10 Gebühren: nein - Parkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
Anzahl: 80 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 13:00 Uhr Di. 08:00 - 13:00 Uhr Mi. 08:00 - 13:00 Uhr Do. 08:00 - 17:30 Uhr Fr. 08:00 - 13:00 Uhr Hinweis: Die Öffnungszeiten gelten für das Kreishaus.
Kontakt
Telefon Festnetz: 0541 501-2459(Vertreter: 0541 501-2057)
E-Mail: ea@landkreis-osnabrueck.de
Internet
Formulare
Gewerbe-Anmeldung (Kurzfassung)
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen
Adresse
Hausanschrift
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Referat: 20 Postalische Adresse: Friedrichswall 1 30159 Hannover Postfach 1 01 30001 Hannover
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 0800 818-8100
E-Mail: ea@niedersachsen.de
Formulare
Gewerbe-Anmeldung (Kurzfassung)
erforderliche Unterlagen
- Ausgefülltes Formular nach der Gewerbeanzeigenverordnung
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Aufenthaltstitel, wenn Ausländer und keine EU/EWRStaatsangehörigkeit
- Für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform:
- Wenn Sie Ihren Unternehmenssitz in Deutschland haben, benötigen Sie:
- bei eingetragenen Unternehmen: Handelsregisterauszug und gegebenenfalls eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages
- Wenn Sie Ihren Unternehmenssitz in Deutschland haben, benötigen Sie:
- Wenn Sie Ihren Unternehmenssitz im Ausland haben, benötigen Sie Dokumente aus dem Sitzland, die die Rechtsform nachweisen.
Formulare
- Formulare: Gewerbeanmeldung
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
- Onlineverfahren möglich: ja
Voraussetzungen
Keine
Verfahrensablauf
Die Anzeige einer reisegewerbekartenfreien Tätigkeit können Sie vor Ort bei Ihrer Gemeinde bzw. Stadtverwaltung vornehmen. Wenden Sie sich hierzu an die Gemeinde bzw. Stadtverwaltung/Gewerbeamt, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. in welcher der zukünftige Betrieb seinen Sitz haben wird.
Fristen
Sie müssen Ihre Gewerbetätigkeit mit Aufnahme unverzüglich anzeigen. Wenn Sie Ihr Gewerbe verspätet oder fehlerhaft anzeigen, müssen Sie mit einer Geldbuße rechnen.
Bearbeitungsdauer
Keine
3 Tage
Kosten
Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Gebühr 125.00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung am 31.08.2021
Stichwörter
Reisegewerbekartenfreie Tätigkeit Anzeige